Auf dem Weg zur Entbindung geblitzt - Polizei erlässt Strafe
STRAUBING. Wer zu schnell fährt wird geblitzt und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Davon rückt die Polizei eigentlich nie ab. Dieses mal hat eine niederbayerische Behörde allerdings ein Auge zugedrückt. Denn der rasante Fahrer hatte eine werdende Mutter auf dem Rücksitz.
Der 40-Jährige Mann hatte es in München sichtlich eilig, denn auf der Rückbank seines Autos lag seine Frau bereits in den Wehen. Die Fahrt ging in ein Münchner Krankenhaus. Dabei wurde das Auto mit 14 km/h zu viel geblitzt. Als kurz darauf der unbeliebte Erlagschein ins Haus flatterte, reagierte der Mann ungewöhnlich.
Der Mann fügte dem polizeilichen Anhör-Bogen eine zeitliche Bestätigung des Klinikums an. Darin stand, dass das Kind letztendlich um 2:27 Uhr auf die Welt gekommen ist. Geblitzt wurde er 13 Minuten vorher. Die Straubinger Behörde zeigte sich gnädig und ließ letztendlich das Ermittlungsverfahren fallen.
Die Polizei gratulierte, betonte aber auch: "Eine absolute Einzelentscheidung!"
Auch die Polizei findet, dass es akut ist, wenn man um 2.14 Uhr am Frankfurter Ring geblitzt wird und das Baby um 2.27 Uhr in Gern auf die Welt kommt. pic.twitter.com/4UyoznQDF9
— sarahemily (@sarahemily_11) 3. November 2018
Na so sicher wäre ich mir da nicht ob die Strafe bei uns erlassen würde.
Ist die Anzeige mal auf einem Schreibtisch bei BH oder Magistrat entscheidet ein Schreibtisch - Beamter über das Wohl des Bürgers.
Habe ich auch erlebt.
Meine kleine Enkeltochter bekommt plötzlich Herzrasen.
Anruf bei der Rettung: wir kommen in 45 Minuten.
Anruf KH Baden: sie müssen nach Mödling!
Dann bin ich selbst gefahren, und nachdem meine Tochter mir sagte, Herzschlag wird eh schon langsamer, mit 200 über die Autobahn, mit mehr als 100 die Landstraße und weit meh als 50 durch den kurzen Weg zu KH durch die Stadt.
Gefolgt von einer Zivilstreife, die kurz einmal Blaulicht zeigte.
Vor dem Krankenhaus haben sie so geparkt, dass ich nicht wegfahren konnte.
Doch nachdem sie gesehen haben, dass wir mit dem Zwergerl in die Notaufnahme gelaufen sind, haben sie freundlich gewinkt und sind weggefahren.
Keine Anzeige oder sonst was!
Nochmals vielen herzlichen Dank!!
Bekannte gings ähnlich, wurden angehalten, als die Polizisten sahen, dadd das Kind aufgrund einer allergischen Reaktion (das erste Mal) zu ersticken drohte. Kind und Mutter ins Polizeiauto und Vater im Auto hinterher.
> ein hohes Rechtsgut
Ein hoheitliches wäre halt in AT noch viel höher.
Warum so ein Theater über ein Ereignis in Bayern? In Österreich ist sowas Usus.
Ich habe mit der österreichischen Polizei schon öfter ein menschliches Verhalten, also ein Verhalten bei dem der Beamte mehr auf seine Vernunft als auf den Gesetzestext gehöhrt hat, erfahren.
In diesem Fall ist es wohl für jeden verständlicch, daß die Erfüllung des Gesetzes nicht immer zum Wohl der Menschen beiträgt.
Eine positive Meldung.
Jaja, ich auch
Als ich die soldatische Kappe meines Sohnes auf der Hutablage liegen hatte. Sonst nicht.
Wäre wohl in Österreich anders gelaufen: unsere Behörde hätte auf der Strafe beharrt - Vurschrift ist Vurschrift, was Anderes kennen unsere Beamten nicht.
Nein, ich glaub nicht, dass das in Österreich anders gelaufen wäre. Ich erhielt mal einen Anruf von Kindergarten, meine Tochter (5) wäre mit Atemnot ins Kinderspital gebracht worden.
Ich bin ins Auto gesprungen, dorthin gerast und hab meine Auto einfach abgestellt. Gottseidank ging es dem Kind schon wieder einigermassen gut.
Draussen fand ich ein Ticket wegen Falschparkens vor. Ich bin dann einfach auf die Wache gefahren und hab die Sachlage erklärt. Dort wurde gar nicht viel nachgefragt und die Anzeige zerrissen.
Polizisten sind auch Eltern und Menschen.
Österreich ist bei Strafen noch viel großzügiger als alle anderen EU Länder.
Da könnte ich jetzt viel schreiben aber dazu fehlt mir die Zeit und der Platz.
oneo, verzapf bitte nicht solchen Quatsch. Unsere Kiwara sind sicherlich international von der menschlicheren Sorte.
Aber vielleicht gehts dir so: Wie man in den Wald hineinruft...
Bin kein Jurist, aber soweit ich weiß läuft das so: Es gilt ein hohes Rechtsgut vor Schaden zu bewahren, also das Leben der werdenenden Mutter und des Kindes. Und so lange der Fahrer nicht andere durch das Schnellfahren gefährdet hat, konnte die Behörde gar nicht anders, als ihm die Strafe zu erlassen...