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Urheberrecht: So funktionieren Upload-Filter

30. März 2019, 06:04 Uhr
Urheberrecht: Upload-Filter, deren Funktionsweise und die Limitationen
Upload-Filter sind derzeit noch nicht ausgereift. Bild: colourbox.de

Das Europäische Parlament hat diese Woche eine neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Aber wie ist es derzeit um die technische Machbarkeit des neuen Urheberrechts bestellt?

Ziel der Reform ist die dringend notwendige Anpassung der Vergütung von Inhalten im digitalen Zeitalter. Sehr umstritten ist aber Artikel 17 der Richtlinie, nach dem "Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten" nun für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Gemeint sind nutzergetriebene Webseiten wie Foren, soziale Netzwerke oder Video-Plattformen wie YouTube. Diese sind nun angehalten, Lizenzvereinbarungen mit Verlagen und Agenturen zu treffen. Geschützte Inhalte, die nicht lizensiert sind, dürfen nicht veröffentlicht werden. Ausgenommen sind Plattformen, die drei Bedingungen erfüllen. Sie müssen weniger als fünf Millionen Nutzer zählen, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz machen und jünger als drei Jahre alt sein.

Zu viele Daten für den Menschen

Alle anderen Plattformen müssen also Vorkehrungen treffen, um solche Inhalte bereits beim Hochladen zu erkennen und vor der Veröffentlichung zu blockieren. Aufgrund der riesigen Datenmenge, die bei großen Plattformen hochgeladen wird, ist dies mit menschlichem Aufwand nicht zu bewältigen. Auf YouTube werden beispielsweise fast 400 Stunden Videomaterial pro Minute hochgeladen. Um die Flut an Daten zu analysieren, ist der Einsatz von spezialisierter Software vonnöten. Dies sind die sogenannten Upload-Filter. Das sind Programme, die Bilder, Audiodateien oder Videos analysieren und mit einer Datenbank an unerwünschtem Material abgleichen. Dazu wird das Material analysiert, und anhand charakteristischer Merkmale wird daraus ein digitaler Fingerabdruck erstellt. Im Falle eines Liedes fließen beispielsweise Werte wie Tempo, Frequenzspektrum und sogenannte Peaks, die lautesten Stellen im Stück, in diesen Fingerabdruck ein.

Erkennung per Fingerabdruck

Ein bekanntes Praxisbeispiel der Fingerabdruck-Technik ist die Musikerkennungs-App Shazam, mit der der Nutzer eine kurze Stelle eines Liedes aufnimmt, das etwa im Radio gespielt wird. Die App erstellt aus dem Ausschnitt einen Fingerabdruck, der mit einer Datenbank an bekannten Liedern verglichen wird. Bei Übereinstimmung erfährt der Nutzer binnen Sekunden den Namen des Liedes. Die Fingerabdruck-Technik reduziert nicht nur die Menge der verglichenen Daten enorm, sie erlaubt auch "Verschmutzungen". So haben Störgeräusche wie Motorlärm oder sprechende Personen im Hintergrund nur geringen Einfluss auf den Fingerabdruck.

Was derzeit möglich ist

Ein anderes Beispiel, das einem Upload-Filter bereits sehr nahe kommt, ist Content ID von YouTube. Hier kommt ähnliche Technik wie bei Shazam zum Einsatz, die auf die Erkennung von Ton- und Bildmaterial ausgelegt ist. Rechteinhaber können YouTube ihre Audio- und Videodaten zur Einpflegung in die abzugleichende Datenbank Verfügung stellen. Content ID analysiert die hochgeladenen Videos seiner Nutzer und blockiert diese bei Übereinstimmung. Alternativ kann der Rechteinhaber das Video online lassen und erhält dafür die Werbeeinnahmen des betreffenden Videos. Der einzige wesentliche Unterschied zu einem Upload-Filter ist lediglich, dass die Analyse erst geschieht, wenn das Video bereits veröffentlicht ist.

Noch nicht ausgereift

Anhand von Content ID lassen sich auch die Limitationen der aktuellen Technik aufzeigen. Abgesehen davon, dass die richtige Identifikation von geschütztem Material noch nicht fehlerfrei funktioniert, kann das System auch nicht erkennen, ob es sich beim hochgeladenen Inhalt um explizit von der Urheberrechtsrichtlinie ausgenommene Fälle handelt, beispielsweise Parodien oder Zitate. Schwierig wird es auch bei Videos, bei denen geschütztes Material im Hintergrund läuft, aber nicht Hauptinhalt des hochgeladenen Videos ist. Solche Fälle des "Overblockings", also fälschlich gesperrter Inhalte, sind auch ein wesentlicher Grund für die Kritik an der neuen Richtlinie.

Die Hoffnungen liegen hierbei auf künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen, die Upload -Filtern in Zukunft beibringen sollen, hochgeladene Inhalte richtig einzuordnen. Nach derzeitigem Stand der Technik ist dies aber noch nicht einwandfrei möglich.

Die EU-Mitglieder stimmen am 9. April über die Einführung der Urheberrechtsrichtlinie ab, danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre, um entsprechende Gesetze zu beschließen. Es bleibt also noch Zeit für die Entwicklung besserer Upload-Filter. Aber nicht viel.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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( Kommentare)
am 31.03.2019 09:00

Filtern wir bei der EU-Wahl die EVP, die vor den Lobbies in die Knie gegangen ist. Grufti Karas ist eh schon pensionsreif.

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zlachers (7.929 Kommentare)
am 30.03.2019 08:05

Urheberrecht "Bilder"müste man wirklich ernster nehmen. Weil es einfach ärgerlich ist auf einer verkaufsapp Bilder von neuen Marken Produkten zu sehn. Wenn man es dann gekauft hat, hat dieses Produkt weder mit dem Bild noch mit der erwunschten Marke etwas zu tun.so wird einen Schrot untergejubelt, anstatt des Produkts welches man auf dem Bildern gesehn hat. Google Bilder im suche nach diesem Bild, bringt meisten Licht ins dunkel. Das Bild würde einfach aus internet auf die verkaufsapps hochgeladen. Ärgerlich wenn man das Fake dann schon gekauft hat.

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