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Piraterie-Abkommen: Wie gefährlich ist ACTA?

Von Elisabeth Eidenberger und Leander Bruckbög, 15. Februar 2012, 21:53 Uhr
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acta demo linz  Bild: foto petuely

LINZ. Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA lässt seit Tagen Web-Freunde auf der ganzen Welt aufheulen. Diese befürchten den Verlust der Freiheit im Internet. Was genau in dem internationalen Abkommen steht, nahm IT-Rechtsexperte Peter Burgstaller für die OÖNachrichten unter die Lupe.

Zehntausende Menschen in Europa haben vergangenes Wochenende gegen das Urheberrechtsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) auf den Straßen demonstriert. Im Streit um ACTA kämpfen zwei einflussreiche Lobbys gegeneinander: Hinter ACTA stehen vor allem die Film- und Musikindustrie, die seit Jahren gegen die illegale Verbreitung ihrer Dateien im Internet kämpfen. Auf der anderen Seite stehen Google, Facebook & Co, die sich bei der Internet-Nutzung nicht einschränken lassen wollen.

„Das ACTA-Abkommen an sich ist gar nicht so schlecht“, resümiert Peter Burgstaller. „Es hat auf das bestehende österreichische Urheberrecht keine Auswirkungen“, erklärt er. Das bleibe wie gehabt: Der Download von Daten zu privaten Zwecken (Privatkopie) ist erlaubt. Nicht gestattet ist das Hochladen geschützter Daten (Filme, Musik, etc). Dafür kann man zivilrechtlich verfolgt werden. Passiert der Upload mit Vorsatz, kann er auch strafrechtliche Folgen haben, etwa eine Gefängnisstrafe.

„Es bringt ohnehin nichts, ständig Gesetze zu verschärfen, wenn die Durchsetzung nicht gut ist“, sagt der Anwalt und Professor an der FH in Hagenberg. So würde die Datenschutzkommission zu wenig strafen. „Einerseits, weil sie völlig unterbesetzt ist, andererseits, weil sie viele Delikte im Internet zu locker sieht.“ Daher sei ACTA als solches in Ordnung, denn das Abkommen würde die Rechtsdurchsetzung auf internationaler Ebene regeln. Sprich, die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Internet-Kriminalität.

ACTA greift zwar nicht in bestehende Gesetze ein, wegen der vielen unklaren Formulierungen fürchten Kritiker aber um die bestehende Rechtssicherheit. So wird das Abkommen als Sprungbrett gesehen, um Internetsperren in den teilnehmenden Ländern durchzusetzen. Kurz gesagt: Die Gegner fürchten um die Freiheit im Internet.

Die Idee, die Internetprovider (Anbieter) für die Verfehlungen ihrer Kunden verantwortlich zu machen, gilt als besonders problematisch. Kritiker befürchten etwa, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstößen den Anschluss sperren. Dass private Firmen für Überwachung und Zensur im Netz verantwortlich sein sollen, schmeckt vielen Internet-Usern nicht. Hinzu kommt, dass die Überwachung der gesamten Kommunikation ohne gerichtlichen Beschluss gesetzlich verboten ist.

Diesen Punkt sieht Burgstaller kritisch: „Das steht im ACTA so nicht drin. Außerdem: Man kann ja auch nicht das Waffengeschäft dafür verantwortlich machen, wenn ein Kunde mit der gekauften Waffe jemanden umbringt“, so sein provokanter Vergleich.

Ein weiterer Kritikpunkt: Politiker und Lobbyisten von Musik-, Film- und Pharmaindustrie haben hinter verschlossenen Türen verhandelt und die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt. Peinlich: Einige Politiker wussten auf Nachfrage der Medien gar nicht, was sie unterschrieben hatten.

Auch in Österreich, wo ACTA bereits unterschrieben wurde, rudert man nun zurück. Außenminister Michael Spindelegger versprach (wie die Verantwortlichen in vielen anderen Ländern) im Nachhinein eine genaue Prüfung des Abkommens.

 

6 Fragen rund um ACTA

1. Was ist ACTA

ACTA ist ein internationales Handelsabkommen, das sich gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen richtet. Die Abkürzung steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, zu Deutsch Anti-Fälschungs-Abkommen. Im Fokus stehen illegale Downloads im Internet sowie gefälschte Markenartikel und Medikamente. Ziel ist es, eine unabhängige Behörde im Stile der Welthandelsorganisation WTO einzurichten, die den flächendeckenden Kampf gegen Raubkopien und Fälschungen koordinieren soll.

2. Wer macht mit?

ACTA wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und von Oktober bis Jänner von den meisten Teilnehmerländern unterzeichnet. Beteiligt sind fast alle großen Industrienationen mit Ausnahme von Russland und China. Auch Indien und Brasilien gehören nicht zu den Unterzeichnern. Diese Länder sind aber Hochburgen von Online-Piraterie und gefälschten Produkten. EU-Mitglieder wie Polen, Tschechien, Lettland, Slowakei und Bulgarien blockieren die ACTA-Ratifizierung wegen der Bürgerproteste. Das EU-Parlament muss auch erst zustimmen.

3. SOPA, PIPA, ACTA – wo ist der Unterschied?

SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect Intellectual Property Act) sind zwei amerikanische Gesetzesvorschläge. SOPA wurde im Kongress eingebracht, PIPA im Senat. Die derzeit ruhenden Initiativen sollen es Urheberrechtsinhabern ermöglichen, mit effizienteren Mitteln gegen Raubkopierer vorzugehen. Bei einem Vergehen könnten beispielsweise ganze Domains gesperrt werden. ACTA greift nicht in bestehende Gesetze ein, die geplante Behörde soll das internationale Vorgehen gegen Online-Piraterie und Markenfälschungen abwickeln und die Kommunikation zwischen den Ländern verbessern.

4. Welche Maßnahmen werden gegen Verstöße ergriffen?

Das Abkommen selbst sieht keine Strafen vor. Die Verfolgung von Verstößen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des betroffenen Landes. Dennoch wird bei den Gesprächen auch über wirksamere Mittel im Kampf beispielsweise gegen Raubkopierer diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, die Internetprovider für das Fehlverhalten ihrer Kunden verantwortlich zu machen. So müssten die Anbieter den Internetverkehr ihrer Kunden überwachen, um Verfehlungen festzustellen. Nach drei Verstößen würde der Anschluss gesperrt.

5. Warum wurde gerade jetzt protestiert?

Bis vor wenigen Tagen war ACTA in der Öffentlichkeit praktisch unbekannt. Zwar tauchte bereits 2008 ein Dokument über das im Stillen verhandelte Abkommen auf der Enthüllungsplattform WikiLeaks auf. Doch erst nach den erfolgreichen Protesten gegen die amerikanischen Gesetzesvorschläge SOPA und PIPA – mit Beteiligung von Wikipedia und Google – wurde die Bevölkerung auf das Abkommen aufmerksam. Ausgehend von Polen wurden in ganz Europa Kundgebungen organisiert.

6. Wer ist Anonymous?

Wo auch immer die Internet-Gemeinde zuletzt einen Angriff auf ihre Freiheiten ortete, meldete sich die Gruppe Anonymous per YouTube-Video oder mit Hackerattacken zu Wort und Tat. Hinter Anonymous steckt allerdings keine Organisation mit Leuten, die eine bestimmte Richtung vorgeben. Es ist ein loser Zusammenschluss, dem sich im Grunde jeder anschließen kann. Aktionen werden per Chat ins Leben gerufen, wer daran teilnehmen will, nimmt teil, wer nicht, lässt es bleiben. Gemeinsames Kennzeichen ist die Maske mit dem Konterfei des britischen Königsattentäters Guy Fawkes (Bild rechts).    (lb/stef)
 

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2  Kommentare
2  Kommentare
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nixwissender (1.773 Kommentare)
am 16.02.2012 13:55

wir brauchen nichts mehr errichten denn wir befinden uns schon in einer diktatur, in der schlimmsten seit menschen gedenken, nur wollen es leider noch immer viele leute nicht glauben, aber es werden täglich mehr die es sehen wo wir uns befinden!

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tupfendackel (378 Kommentare)
am 16.02.2012 13:49

dass zu so einem wichtigen Thema, wo es um die Freiheit jedes einzelnen Bürgers geht, um das Errichten einer diktatorisch anmutenden "Schattenregierung" im Hintergrund, kein einziger Poster was zu sagen hat. Aber wenn es um einen Provinzball geht, der morgen schon wieder vergessen ist und keine relevanten Auswirkungen auf irgendwas hat, da erschlagen sich 300 Poster "virtuell" gegenseitig. Vor lauter Nebelbomben sehen sie nicht, was im Großen vor sich geht ...

Wir haben es offenbar nicht anders verdient, als uns das letzte Restchen von persönlicher Freiheit nehmen zu lassen.

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