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VfGH: Glücksspiel-Monopol ist nicht verfassungswidrig

Von nachrichten.at/apa, 28. Oktober 2016, 14:13 Uhr
Glücksspielgesetz-Verstoß: Teilschließung von Schärdinger Lokal
Den wenigsten Zockern winken beim Glücksspiel Gewinne. Bild: OON

WIEN. Das österreichische Glücksspielmonopol ist nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig.

Deshalb hat der VfGH am 15. Oktober mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren.

Den Beschwerden lagen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Spielautomaten verfügt und bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.

Die Beschwerdeführer sahen in der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Glücksspielautomaten einen Verstoß gegen Unionsrecht, der wiederum zu einer gleichheits- und damit verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führe.

Beidem widerspricht der VfGH: Das österreichische System der Glücksspielkonzessionen verstoße nicht gegen Unionsrecht, daher gebe es auch keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung.

Die ähnlich begründeten Anträge des OGH und weiterer Gerichte auf Aufhebung des Glücksspielgesetzes wegen verfassungswidriger "Inländerdiskriminierung" hat der VfGH aus formalen Gründen zurückgewiesen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Ayakulik (417 Kommentare)
am 30.10.2016 01:16

Der VfGh steht wahrscheinlich im Dienste der Monopolisten!!! Alle sollten das Gleiche Recht haben einen Automaten zu betreiben.

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kontrolle (2.691 Kommentare)
am 28.10.2016 19:08

Naja, gibt ja eh noch den EuGH.

Und beim zweiteren Punkt auf Antrag des OGH usw kann ja wohl der formale Mangel behoben werden und dann gehts wieder weiter.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.10.2016 15:33

Wie kann sich ,in einer Welt wo Gleichheit gefordert wird ,noch FREIHEIT des Tun entwickeln wenn es immer noch Monopole gibt ?

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