Tourist von Brücke gestürzt: Bürgermeister freigesprochen

Von apa/nachrichten.at   27.November 2009

Der 110 Kilogramm schwere Tourist war im Oktober 2007 beim Wandern auf einer Holzbrücke ausgerutscht, gegen das Geländer gestürzt, durchgebrochen und drei Meter ins Bachbett gefallen. Er erlitt einen Bruch des Ellbogenradiusköpfchens. Das Bezirksgericht Thalgau hatte die beiden Kommunalpolitiker schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.000 Euro verurteilt.

Keine Sorgfaltspflicht

Der Berufungssenat führte drei Punkte ins Treffen, warum der zur Unfallzeit amtierende Ortschef Hermann Perner (64) und sein damaliger Stellvertreter Engelbert Gnigler (45) nicht zur Verantwortung zu ziehen sind. Erstens habe es sich um einen alpinen Wanderweg gehandelt, für dessen Wartung keine gesetzlichen Normen zur Verfügung stünden. Zweitens könne ein gefahrloser Zustand nicht immer erreicht werden und drittens sei es nicht möglich, diese Wege ständig zu kontrollieren, erklärte die vorsitzende Richterin Elisabeth Schmidbauer. „Eine objektive Sorgfaltswidrigkeit liegt nicht vor.“

Erleichtere Politiker

Die Beschuldigten und deren Rechtsanwalt Heinz Häupl waren nach Aufhebung des Ersturteils sichtlich erleichtert. Wenn Bürgermeister wegen Unfälle auf Wanderwegen von einem Strafgericht verurteilt werden, würde es bald keine Wanderwege mehr geben, betonten die Politiker.

Seit dem Unfall war der „Burggrabenweg“, der in Richtung „Eisenaualm“ auf den Schafberg führt, von der Gemeinde gesperrt. „Wäre das Ersturteil bestätigt worden, hätten wir alle Brücken weggerissen und den Weg aufgelöst“, sagte der amtierende Bürgermeister Gnigler. „Jetzt werden wir den Weg im Frühjahr nach einer Generalsanierung wieder aufsperren. Die Brücke, wo der Unfall passierte, haben wir erst 2006 neu gebaut.“ Die Auflage des Bezirksgerichts Thalgau, alle acht Brücken zu erneuern, hätte sich die Gemeinde gar nicht leisten können.

Morsche Brücke nicht ersichtlich

Im Gegensatz zum Erstgericht, das die Kontrolle der Brücke durch einen Sachverständigen gefordert hat, ist für das Berufungsgericht ein Überprüfung durch „Schütteln und Rütteln„des Geländers von Gemeindemitarbeitern dreimal im Jahr (wie das bisher erfolgt ist) ausreichend. Im gegebenen Fall habe sich die Morschheit nicht visuell gezeigt, so die Vorsitzende.

Für die Wegeerhaltung war zwar die Gemeinde Unterach zuständig, da aber der Unfallort im Salzburger Gemeindegebiet von St. Gilgen liegt, fanden die Gerichtsverfahren in Salzburg statt. Perner, der damals im Krankenstand war, wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.030 Euro verurteilt, Gnigler zu 4.900 Euro. Beide sollten zudem Schmerzensgeld von jeweils 500 Euro zahlen. Der Berufungssenat hat den Privatbeteiligten nun auf den Zivilgerichtsweg verwiesen.