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Tierschützerprozess: Staatsanwalt meldete Berufung an

Von nachrichten.at/apa, 03. Mai 2011, 12:12 Uhr

WIENER NEUSTADT. Wegen Nichtigkeit und Schuld hat die Staatsanwaltschaft Berufung angekündigt. Die 13 Tierschützer waren am Montag in allen Punkten freigesprochen worden.

Das Verfahren gegen 13 Tierschützerwegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation dürfte sich damit in die nächste Instanz ziehen. 

„Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen“, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Erich Habitzl am Dienstagvormittag. Man wolle aber erst einmal das schriftliche Urteil abwarten und die Begründung dann genau prüfen. Ob die Berufung wegen Nichtigkeit und/oder Schuld dann auch tatsächlich durchgeführt wird, sei deshalb noch nicht fixiert, so Habitzl.

Ermittlungen gegen die Soko-Beamten wolle man aufgrund der an die Korruptionsstaatsanwaltschaft angekündigten Anzeige zunächst nicht einleiten. Man nehme an, dass diese auch für den Fall zuständig sei und die Anzeige einmal prüfen werde, hieß es.

Grüne zeigen Soko an

Wenn es nach den freigesprochenen Tierschützern und den Grünen geht, werden die Ermittlungen der für den Tierschutz eingerichteten Soko Bekleidung ein gerichtliches Nachspiel für die Polizei haben. Man werde noch am Dienstag gegen vier Beamte, darunter Soko-Leiter Erich Zwettler, eine 21 Seiten starke Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft einbringen, kündigte Justizsprecher Albert Steinhauser (G) an.

Die Vorwürfe gegen Zwettler, den operativen Leiter Josef Böck und die beiden leitenden Beamten Bettina Bogner und Herbert Landauf lauten auf Missbrauch der Amtsgewalt, Freiheitsentziehung, falsche Beweisaussage und Urkundenunterdrückung. „Ich möchte betonen, dass es mir nicht darum geht, den Spieß umzudrehen“, so Steinhauser. Die Anzeige solle die präventive Wirkung haben, „dass sich die Polizei künftig an die Gesetze hält“. Nur dann könne gewährleistet sein, dass Verfahren auch rechtsstaatlich ablaufen.

Bis zu 70.000 Euro Entschädigung

Die freigesprochenen Tierschützer und ihre Anwälte wollen außerdem eine finanzielle Entschädigung für das Verfahren. Je nachdem, wie schwer jeder einzelne der 13 Angeklagten betroffen sei, variiere auch der geforderte Betrag, sagte Anwalt Stefan Traxler, der mehrere Beschuldigte, darunter Martin Balluch, Obmann des VgT (Verein gegen Tierfabriken) vertritt. Pro Kopf könne man von etwa 60.000 bis 70.000 Euro ausgehen, schätzte er.

Da die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet hat, werden aber noch Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis über eine Entschädigung für die Betroffenen entschieden werden kann. Das kann nämlich erst erfolgen, wenn der Richterspruch Rechtskraft erlangt hat. Nach Einschätzung des Anwalts wird Richterin Sonja Arleth „locker fünf Monate“ brauchen, um das Urteil schriftlich auszufertigen. Heuer sei daher keine diesbezügliche Entscheidung und damit auch keine finanzielle Entschädigung mehr zu erwarten.

Die 13 Tierschützer stehen bereits jetzt vor dem finanziellen Ruin. Neun von ihnen bekamen Verfahrenshilfe für den Prozess, vier Personen wurde sie - aus wirtschaftlichen Gründen - nicht gewährt. Trotz Freispruches müssen sie aber selbst für die Verteidigerkosten aufkommen, der Staat zahlt für das gesamte Verfahren lediglich eine Entschädigung in der Höhe von maximal 1.250 Euro. „Das kann nicht sein“, forderte Balluch diesbezüglich eine Gesetzesänderung. Zumindest die Anwälte wollen ihren Mandanten bei den Kosten aber „großzügig entgegenkommen“: „Sie stehen ohnehin schon vor dem Nichts“, sagte Traxler.
 

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9  Kommentare
9  Kommentare
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( Kommentare)
am 03.05.2011 19:56

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Oberfranzl (5.404 Kommentare)
am 03.05.2011 20:14

Wie war das mit den 3 Affen, die Justiz in unserer Bananenrepublik geht am Krückstock und hat eine Armbinde mit 3 Punkten.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 03.05.2011 16:56

"Die 13 Tierschützer stehen bereits jetzt vor dem finanziellen Ruin" und die Hexenjäger sind nicht nur pragmatisiert, sondern werden für ihren Amtsmißbrauch auch noch bezahlt.

Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.

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franzjosefs (214 Kommentare)
am 03.05.2011 15:47

Na klar, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Wenn man sich die ÖVP Politiker so ansieht (Schüssel, Strasser, Grasser,...) müsste man für die Schwarzen auch diesen Paragraph anwenden. Schließlich ähnelt die VP mehr einer kriminellen Organisation, als einer politischen Partei.
http://gedaunknsplitta.blog.de

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( Kommentare)
am 03.05.2011 15:24

Was ich schon seit geraumer Zeit hier schreibe, ist neuerlich Wirklichkeit geworden. Die Justiz hat abgewirtschaftet und steht auf einer Stufe mit der Justiz irgendeines korrupten afrikanischen Landes, wo nur das Recht des Stärkeren Geltung hat.

Man lässt Grasser, Mensdorff-Pouilly + Freunde ungeschoren, verschleppt Zeugeneinvernahmen, macht erst nach Jahren Hausdurchsuchungen (nona, da werden sie aber viel finden) ....... und wir Bürger lassen uns das alles gefallen.

Lasset uns Wutbürger sein und endlich mit dieser Justiznomenklatura aufräumen, es wird doch hoffentlich unter den Richtern und Staatsanwälten noch Figuren geben, denen das RECHT wichtiger ist als blinde ÖVP-Parteizugehörigkeit.


Natürlich gilt für alle die Unschuldsvermutung.

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swissmade (129 Kommentare)
am 03.05.2011 12:49

die österr. jusitz entwickelt sich zur lachnummer. wichtige verfahren gegen prominente bürger dieses landes werden in die länge gezogen, verschleppt, oder überhaupt eingestellt. wenn man in österr. die richtigen leute kennt u die eine partei an der hand hat hast du in österr. narrenfreiheit.da kannst du machen was du willst, dir passiert sowieso nichts.und dann werden tierschützer die gegen eine lobby und konzerne ankämpfen jahrelang verfolgt, existenzen werden zerstört. das nenne ich gerecht. was lernt man daraus. kein vertrauen zu allem was mit dem staat zu tun hat. es wird nur abkassiert und zwangsbeglückt.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 03.05.2011 12:34

lächerlich...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 03.05.2011 17:00

1. ist er pragmatisiert und
2. gilt für ihn nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern auch die übliche Straffreiheitsgewißheit obrigkeitlicher Staatsgewaltiger & anderer hoheitlicher Amts(kappel)träger.

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sirius (4.494 Kommentare)
am 03.05.2011 18:53

noch.

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