Tetron-Prozess: Einvernahme von Mensdorff-Pouilly begonnen

Von nachrichten.at/apa   24.Juni 2015

Die Verteidiger beantragten jeweils einen Freispruch. Die Telekom Austria hat ihren Privatbeteiligten-Anspruch gegen Fischer zurückgezogen, sie fordert von Mensdorff-Pouilly aber 1,1 Mio. Euro samt Zinsen.

Dass das Unternehmen von Fischer keinen Schadenersatz mehr fordert, dürfte mit dem Vergleich zusammenhängen, den die Telekom mit Fischer im Vorjahr abgeschlossen hat. Der Vergleich mit Fischer wurde in der Verhandlung am Mittwoch aber zunächst nicht thematisiert. "Wir gehen wie die Staatsanwaltschaft von Scheinrechnungen aus", sagte der Vertreter der Telekom Austria am Beginn des Prozesses.

Der Staatsanwalt sieht bei den Zahlungen von 1,1 Mio. Euro der Telekom Austria an Mensdorff-Pouilly keine Gegenleistung, wie dieser sagte. Den Angeklagten werde daher Untreue vorgeworfen. Fischer steht zudem wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss im Jahr 2012 vor Gericht.

Für Fischers Anwalt Otto Dietrich ist der zweite Anklagepunkt hinfällig, weil sich Fischers Aussage nicht ändern werde. Sein Mandat sei beim U-Ausschuss medial vorgeführt worden. Dietrich stellte zudem den Antrag, den Sachverständigen Matthias Kopetzky wegen Befangenheit abzulehnen. Er begründete dies mit Kopetzkys Tätigkeit während des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.

Mensdorff-Pouillys Verteidiger Harald Schuster erklärte, dass die Gelder per Überweisung geflossen seien, was untypisch für Bestechung sei. Außerdem sei das Geld ordnungsgemäß versteuert worden und nach wie vor im Einflussbereich von Mensdorff-Pouilly und es habe keine Kickback-Zahlung an Fischer gegeben. Die entscheidende Frage des Prozesses sei die der Gegenleistung, sagte Schuster beim Prozessauftakt.

Richter Michael Tolstiuk befragte zu Beginn der Verhandlung Fischer über die Blaulichtfunk-Ausschreibungen. Dieser schilderte, wie es zu der Neuvergabe des Auftrages an Alcatel und Motorola gekommen ist und warum die Telekom Austria als Infrastrukturlieferant fungierte.

Zahlung verteidigt

Fischer selbst hat im Prozess die Zahlung von 1,1 Mio. Euro an den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly verteidigt. Zuvor war vom Gericht der Antrag auf Befangenheit des Sachverständigen Matthias Kopetzky abgelehnt worden.

Auch der Anwalt von Mensdorff-Pouilly hatte sich dem Befangenheitsantrag angeschlossen. Es gebe ein "Spannungsverhältnis" wegen dessen Tätigkeit für den Staatsanwalt. Kopetzky sei als "Mitglied der Staatsanwaltschaft" zu betrachten, so Rechtsanwalt Harald Schuster. Richter Michael Tolstiuk erklärte nach einer kurzen Beratung, dass es beim Sachverständigen keine Bedenken gebe. "Es gibt keine Vorbehalte, die uns überzeugt haben", sagte er.

In der Einvernahme von Fischer wollte der Staatsanwalt wissen, ob Fischer als Vorstand die Befugnis hatte, ein Beratergeschäft in der Höhe von mehr als einer Million Euro abzuschließen. Fischer sagte, er sei sich sicher gewesen, bei einem Volumen von 100 Mio. Euro die 1,1 Mio. Euro unterzubringen. Für den Aufsichtsrat sei dies kein Thema gewesen.

Dass das Geschäft 2008 abgewickelt wurde, also mit vierjähriger Verspätung, erklärte Fischer damit, dass Mensdorff-Pouilly zum damaligen Zeitpunkt, also 2004, kein Geld haben wollte. Die Telekom sei ein rotes Unternehmen mit rotem Betriebsrat gewesen, wäre eine Zusammenarbeit mit dem Waffenlobbyisten Mensdorff-Pouilly aufgekommen, hätte es keine Zusammenarbeit mehr gegeben, so Fischer.

Die Abwicklung 2008 begründete Fischer mit seinem eigenen bevorstehenden Abgang in der Telekom. Er habe nicht gewusst, so Fischer, ob sein Nachfolger auch mit Mensdorff-Pouilly zusammenarbeiten möchte. "Ich wollte diese Altlast bereinigen", so Fischer.Mensdorff-Pouilly sei ab 2006 wegen der offenen Forderungen "unrund" geworden.

Daraufhin fragte der Staatsanwalt, ob Fischer die Verjährungsfrist von Forderungen kenne. Fischer antwortete, dass er persönlich immer zu einem Vertragspartner stehe - auch, wenn Vereinbarungen mündlich getroffen worden sind. Ihm wäre es zudem "wurscht" gewesen, wenn bei den 2008 ausgestellten Rechnungen die tatsächlichen Projekte, also die Beratungsleistungen, als Zahlungsgrund angegeben worden wären.

Aus der Sicht von Fischer betraf die Leistung an Mensdorff-Pouilly die Reorganisation des Alcatel-Motorola-Konsortiums, damit die Telekom nicht mehr Teil des Bieterkonsortiums ist, sondern nur noch Infrastruktur-Lieferant. Dadurch sei das Risiko bei der Vergabe minimiert worden.

"Zum Abschuss freigegeben"

"Ich hätte gleich in der Zeitung inserieren können und schreiben, dass Mensdorff zum Abschuss freigegeben ist", sagte der angeklagte Ex-Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer am Mittwoch im Tetron-Prozess dazu, warum die Abrechnung mit Lobbyist und Jagdausflug-Organisator Alfons Mensdorff-Pouilly - es geht um 1,1 Mio. Euro - erst vier Jahre später, 2008, erfolgte.

Das Problem sei gewesen, dass die Gewerkschaft in der Telekom rot war und Mensdorff-Pouilly schwarz - er ist mit der früheren Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) verheiratet. Wäre die Zusammenarbeit aufgekommen, hätte es keine weitere Zusammenarbeit mehr gegeben, so Fischer. "Das war die Crux an der Sache." Man habe vermeiden müssen, dass das publik wird.