Telekom: Strafen für Hochegger und Rumpold rechtskräftig
WIEN. Die Strafen für den früheren FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger in der Telekom-Affäre sind rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert die am vergangenen Dienstag über Rumpold verhängten 33 Monate teilbedingt ebenso wie die zwei Jahre teilbedingt für Hochegger.
"Wir haben in beiden Fällen kein Rechtsmittel angemeldet", gab Behördensprecherin Nina Bussek nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit am Freitagnachmittag auf APA-Anfrage bekannt. Auch Hochegger-Verteidiger Karl Schön wird die Strafe nicht bekämpfen. "Die acht Monate, die er verbüßen muss, werden nicht weniger. Er wird sie absitzen. Er wird jetzt in den Strafvollzug überstellt und wird dort die Fußfessel beantragen", meinte der Anwalt.
Rumpold hatte seine 33 Monate, davon elf Monate unbedingt, wegen Untreue als Beteiligter bereits unmittelbar nach der Verhandlung als "angemessen" bezeichnet und akzeptiert. Sein Verteidiger Markus Singer, der am Freitagnachmittag nicht mehr zu erreichen war, deutete schon am Dienstag an, dass Rumpold versuchen wird, den unbedingten Strafteil im elektronisch überwachten Hausarrest statt im Gefängnis zu verbringen.
Klassische Fußfessel-Kandidaten
Mit zu verbüßenden acht bzw. elf Monaten - je zwei Drittel ihres Strafausmaßes bekamen sie unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen - erscheinen Hochegger und Rumpold als klassische Fußfessel-Kandidaten. Falls der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt, kommt grundsätzlich der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests in Betracht. Ein Fußfessel-Antrag wäre ihnen ex lege zu genehmigen, falls sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine geeignete Unterkunft und Beschäftigung im Inland, ein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts, Kranken- und Unfallversicherungsschutz sowie die schriftliche Einwilligung der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Überdies müsste im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Wohnverhältnisse und das soziale Umfeld keine Risikofaktoren darstellen, die das Einhalten der Bedingungen erschweren, an die das Tragen der Fußfessel geknüpft wird.
Hochegger und Rumpold werden demnächst ihre Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Hochegger, der sich wegen Fluchtgefahr in der Justizanstalt Wien-Josefstadt nach wie vor in U-Haft befindet, wird seine Inhaftierung offenbar nicht weiter bekämpfen. Es ist zwar eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) anhängig, sein Verteidiger wird sich aber nicht dagegen sperren, wenn Hochegger mit dem nun rechtskräftigen Urteil in eine Vollzugsanstalt verlegt wird. Dort kann er die Fußfessel beantragen, die Genehmigung obliegt dem betreffenden Anstaltsleiter.
Gemeinnützige Arbeit für Hochegger?
"Meiner Meinung nach sind sämtliche Kriterien erfüllt. Hochegger hat einen Wohnsitz in Mürzsteg, und als Pensionist muss er keine Beschäftigung nachweisen. Es genügt ein strukturierter Tagesablauf", erklärte Anwalt Schön. Er könne sich vorstellen, dass der Ex-Lobbyist eine gemeinnützige Leistung im Ausmaß von 20 Wochenstunden erbringt: "Das kann er bei der Caritas, beim Roten Kreuz oder vielleicht auch bei der Gemeinde machen."
Hochegger war laut rechtskräftigem Urteil eine "zentrale Rolle" bei zwei Zahlungen der Telekom Austria (TA) Richtung BZÖ zugekommen. Der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für das Unternehmen eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken. Er vermittelte 2006 an die Orangen, die damals an der Seite der ÖVP als Juniorpartner an der Regierung beteiligt waren, zwei Geldspritzen von insgesamt 960.000 Euro, die dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006 dienten. Der Geldfluss, der über parteinahe Werbeagenturen lief, wurde mit Scheinrechnungen verschleiert.
Bei Rumpold war es um die Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die dieser im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der TA ebenfalls auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete Rumpold zur Gegenverrechnung seiner offenen Forderungen mit der FPÖ. Eingefädelt soll diesen Deal der damals starke Mann der FPÖ, der im Herbst 2008 verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, haben.
österreich, wie tief bist du mit den pölitgaunern u. politverbrechern gesunken!!!!!!!!!! dieser stinkende mist bleibt uns für jahre erhalten.
...hat man ein Bauernopfer in der korrupten Landschaft mal dingfest gemacht kommen die Meldungen darüber fast stündlich
und das Straferl sitzt er auf einer Backe ab
Dieses Urteil ist ein Aufruf an ehrliche Staatsbürger unsere Bananenrepublick so richtig zu besch...n wo und wie es nur geht weil einem ja eh dabei nichts passieren kann. Da war wieder einmal eine schwarz- rote Seilschaft so richt am Werken.
Naja, bei den Betrügern sehe ich aber schon viel Blau!!
Gibt es auch eine Schwarz/Blau-Blindheit?
In diesen Fall würde mich das nicht wundern.
Das ist keine Gerechtigkeit, das sind die Streicheleinheiten der Richterin.
Das muss eine ganz eine Liebe sein!
Es soll ja Leute geben, die bei einem Blauen Himmel schon Rot sehen.
Vor dem Gesetz sind alle gleich und genau deshalb verstehe ich das Strafausmaß nicht. Das Geld, das die beiden in betrügerischer Absicht an sich gebracht haben, ist über Umwege den Finanzschwächsten gestohlen worden. Hätte ein kleiner Beamter oder Angestellter nur einige wenige Tausender ergaunert, wäre aber das Strafmaß ungleich höher. Das ist die Gewissenlosigkeit in unserem Rechtsstaat, Promis speziell aus der Politik werden obwohl ihre Straftat wesentlich gemeiner und komplexer ist, da schon etwas samtiger angefasst. Das öffentliche Gewissen reicht in solchen Fällen halt nicht aus.
Blau wählen hilft bei diesen Sauereien auch nicht!
Die Justiz ist schwarz!!
So sind die einfach, die lassen doch ihre Freunderl nicht fallen!!!
Liebe Kollegenschaft im Forum!
Überrascht euch dieses Urteil wirklich noch?
Nein überrascht sind wir Österreicher im metternichschen Staat schon lange nicht mehr.
Unserer Gerichte und Richter sind eben so ausgebildet.
Der KHG reibt sich schon die Hände, bei solchen Urteilen.
Der Obergauner hätte sich gar nicht selbst zu entsorgen gebraucht.
Nina Bussek -
Diesen Namen sollte man sich merken, wenn es um milde Strafen geht!
Detail aus der Urteilsbegründung:..... würde die lange Haftstrafe einen sozialen Abstieg nach sich ziehen!!!!!!!!!
Vor dem Gesetz sind wirklich alle gleich, manche eben gleicher!
Geh mit ihr auf ein Bierli und alles wird gut!
Ach... falls Du ihre Adresse hast, könntest sie hier veröffentlichen.
Nur mal so nebenbei bemerkt...
Hier hast du sie, sie ist natürlich di Schönste...
ähäm, sorry, hier also...
[URL]http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2015/11_12/files/VERBINDUNGSBEAMTE.pdf[/ur
l]
Nochmals:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2015/11_12/files/VERBINDUNGSBEAMTE.pdf
Seit Metternich hat sich nichts geändert!
Ein HOCH auf unsere Justiz.
Ein paar hundert Millionen traue ich mich ab jetzt jederzeit zu fladern, einen Apfel aber nicht.
Viel zu milde Strafe; was hat dieses Urteil für Signalwirkung für andere Täter?
signal um nicht sehr gestraft zu
werden,und ein fröhliches weitermachen,......
...nach diesem "Urteil" gehören die Richter vor Gericht! Eine Schande für einen Rechtsstaat was sich diese Typen erlauben.
Diese symbolische Strafe ist eine Verhöhnung für die ganze Öffentlichkeit, Bestechlichkeit in einer Phase in der der Staat Staatsvermögen veräußert ist zutiefst verwerflich, wahrscheinlich wusste er zu viel über schwarze Brüder die tief mit drin hängen. Reißen sich da dermaßen viel unter den Nagel und laufen dann mit einer Fußfessel herum.
Na gut, der Handaufhalter Dr.Haider hat die 600.000 nicht für sich kassiert sondern für die Partei, oder? Kriegt die jetzt eine Fu0fessel?
Kriegt die jetzt eine Fu0fessel?
Naaa,a Unbedenklichkeitsbescheinigung...
Womöglich muss sogar der Strache seine Disco-Spesen in Rechnung stellen.
Einfach undenkbar!