Suspendierter Salzburger Polizeijurist wehrt sich

Von nachrichten.at/apa   13.April 2012

Der Polizist sagte, die Staatsanwaltschaft habe nachweislich falsche Informationen vom Chefermittler des BAK erhalten, um zu einer Telefonüberwachung und Hausdurchsuchung zu kommen. "Das kann ich nachweisen. Ich werde den Chefermittler wegen Amtsmissbrauchs anzeigen. Ich kann alles auf Punkt und Beistrich entkräften", betonte der Beamte.

Das Finanzministerium habe im November mit einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gedroht, weil er Beschlagnahmungen von Glücksspielautomaten in der Stadt Salzburg nicht endgültig per Bescheid erlassen habe. "Mein Ermittlungsergebnis hat aber ergeben, dass die Voraussetzung dafür nicht vorgelegen ist." Seiner Meinung seien die Finanzämter Schärding-Braunau-Ried, Graz und Wels für die Beschlagnahmungen nicht zuständig gewesen.

Die betroffenen Automatenbetreiber hätten umfassende Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorgelegt. "Es geht um rechtsanhängige Bescheide. Darüber muss jetzt der Unabhängige Verwaltungssenat entscheiden", erklärte der Polizeijurist. Er habe dort einen Präzedenzfall anhängig gemacht und die anderen Verfahren zurückbehalten. Die durch die Finanzbehörde versiegelten Automaten dürften solange nicht ausgefolgt werden, bevor die Bescheide nicht rechtskräftig seien. "Die Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates liegt noch nicht vor."

Ermittler haben "übers Ziel geschossen"

Die Bundespolizeidirektion Salzburg sei nicht in Gewahrsam der Glücksspielautomaten gewesen und habe deshalb auch keine Automaten ausfolgen können. "Es gibt keine widerrechtliche Beschlagnahme." Die Staatsanwaltschaft und der Chefermittler des BAK hätten "übers Ziel geschossen". Der Jurist bezeichnete die Glücksspiel-Novelle als "verunglückt", die Sache sei beim Korruptionsausschuss in Wien anhängig und stehe in eine paar Wochen auf der Tagesordnung.

Seine Nebenbeschäftigung bei einer in den USA ansässigen Firma habe er bereits 2009 der Personalvertretung in der Polizeidirektion Salzburg gemeldet. Von der BAK sei eine Kopie des Schreibens sichergestellt worden. "Mir wurde die Nebentätigkeit nicht untersagt", betonte der Polizist. Die Handelsfirma, die eine Bewilligung zum Betrieb von Glücksspielautomaten besitze, habe das Schloss Sighartstein kaufen wollen, um dort eine Eventlocation zu errichten. Da aber das Darlehen durch einen Finanzdienstleister in Wien nicht gewährt worden war, sei das Vorhaben gescheitert. Er sei nach wie vor Vertreter dieser Firma, sagte der Salzburger.

Der Polizist bestritt den Vorwurf, er hätte ein Naheverhältnis zur Glücksspielszene. Der Chefermittler habe der Staatsanwaltschaft "fälschlicherweise und wider besseren Wissens" berichtet, dass er intensive Kontakte zur Szene gehabt hätte. Der Chefermittler habe einen Satz aus einem formell geführten Telefongespräch, das er mit einem Teilnehmer aus der Glücksspielszene führte, aus dem Zusammenhang gerissen und nur einen Halbsatz zitiert. In dem mitgeschnittenen Telefonat sei er gefragt worden, ob er aufgrund seiner Erfahrung - er habe ein EU-Diplom über Europarecht - für eine geplante Zeitschrift Kommentare über seine Verfahrens-Entscheidungen für die Berufsvertretung schreiben wolle, erklärte der Polizeijurist. Der Chefermittler habe dann behauptet, er hätte bei Verwaltungsverfahren, über die er selbst entschieden habe, für die beteiligten Parteien Stellungnahmen abgegeben. "Das stimmt nicht", betonte der Hofrat. Mehr als ein Monat lang sei er telefonisch überwacht worden.

Der Jurist kündigte an, er werde kommenden Montag bei der Disziplinarkommission die unverzügliche Aufhebung der Suspendierung beantragen. Die Entscheidungsfrist darüber betrage ein Monat. "Ich habe keinen schlechten Ruf. Ich war immer engagiert, ich habe vor einiger Zeit auch ein Buch über das Asylwesen herausgegeben." Er fühle sich vom Finanzministerium politisch unter Druck gesetzt. "Ich gebe nicht nach, der U-Ausschuss wird alles objektivieren."