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Steuerberater: Geldwäsche ist schwer zu erkennen

Von nachrichten.at/apa   05.April 2016

Trotz dieser hohen zahl an Verdachtsmeldungen, die zu 90 Prozent von Banken stammten, gibt es aber nur wenige Verurteilungen. "Ich glaube, dass wenn etwas passiert, dann ist es oft so, dass die zuständige Bank, der zuständige Anwalt oder der zuständige Steuerberater es selbst nicht durchschaut haben, dass es um Geldwäsche geht." Da würden auch die Berater belogen, so Steuerberaterin Herta Vanas.

Die beiden Experten äußerten im APA-Gespräch auch die Vermutung, dass es bei Nachschärfungen bei der Anti-Geldwäsche-Richtlinie wohl immer weiter gehen werde. Damit rechnen sie auch nach der Umsetzung der inzwischen schon vierten Richtlinie in der EU - die bis Mitte kommenden Jahres fixiert sein muss.

Grundsätzlich gelte, dass sobald ein Klient ein inländisches Konto oder eines aus einem EU-Staat hat, "wir davon ausgehend dürfen, dass die Bank schon geprüft hat. Sonst hätte der Klient kein Konto", so Herta Vanas. Wenn aber gewisse Verdachtsmomente aufkommen, dann ist Meldung beim Bundeskriminalamt (BKA) zu machen. Das gelte für dubiose Geldflüsse aufs Konto beispielsweise. Es geht also nicht nur um die Eröffnung eines Kontos, sondern um die Geldflüsse insgesamt.

Der Fachmann nannte ein Beispiel, dass Banken im Fall des Falles über einen Bürgen für den eigenen Kunden in die Irre geführt werden könne, da nur der Kunde selbst gezwungen sei alles offenzulegen. Bei Angaben zu demjenigen, der Sicherheiten - etwa für einen großen Kredit - gibt, müsse sich die Bank auf die Angaben des Kreditnehmers verlassen. Dieses Beispiel biete eine gewisse Lücke, auch wenn Banken ihr möglichstes täten.

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