Stadt zahlt einen Teil der Penn-Anwaltskosten

Von nachrichten.at/apa   07.Juli 2016

Das hat der Stadtsenat am Donnerstag beschlossen. Die ÖVP kritisierte das als "Schlag ins Gesicht des Linzer Steuerzahlers".

Penn ist als ehemaliger Finanzdirektor die Schlüsselfigur des Linzer Swap-Skandals. Das 2007 mit der BAWAG abgeschlossene Währungs- und Zinstauschgeschäft ging schief. Im Rechtsstreit zwischen Stadt und Bank liegt der Streitwert laut BAWAG bereits deutlich über einer halben Milliarde Euro.

In diesem Zivilprozess hat er sich stets unter Hinweis darauf der Aussage entschlagen, später war er aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig. Richter Andreas Pablik hält aber ein Urteil ohne Einvernahme Penns für "denkunmöglich", seit Monaten wurde nicht mehr verhandelt. Ein Disziplinarverfahren gegen Penn ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Penn habe bisher nichts zur Aufklärung der Swap-Affäre beigetragen, kritisierte ÖVP-Vizebürgermeister Bernhard Baier. Er verwies am Donnerstag auf eine Magistratsrichtlinie aus dem Jahr 2008, die regelt, in welchen Fällen die Stadt Anwaltskosten für ihre Mitarbeiter übernimmt. Demnach stünde Penn nichts zu, weil sich Linz im Strafprozess gegen ihn (der mit einem Freispruch geendet hat, Anm.) als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Ob die Stadt gegebenenfalls - je nach Ausgang des Disziplinar- und des Zivilverfahrens - die mehr als 80.000 Euro wieder von Penn zurückfordern wird, lasse der Beschluss im Stadtsenat offen, erklärte der schwarze Fraktionsobmann Martin Hajart.

Kritik übte die Stadt-ÖVP auch an der "180-Grad-Drehung" der Freiheitlichen, die für die Zahlung der Anwaltskosten gestimmt haben. Denn noch vor wenigen Monaten habe die FPÖ Penn auf Schadenersatz klagen wollen. FPÖ-Fraktionsobmann Günther Kleinhanns wies den Vorwurf der Kehrtwende zurück: "Auch wenn es schmerzt, die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig." Penn stünde das Geld zu. Wenn die Stadt gar nichts zahlen würde, würde er wohl den gesamten Betrag - also über 250.000 Euro - einklagen, was auch weiter Verfahrenskosten für die Stadt bedeutet hätte.

Die NEOS halten den Beschluss des Stadtsenats für "höchst fragwürdig". Sie verweisen wie die ÖVP auf die interne Richtlinie, wonach die Stadt einem Mitarbeiter nicht die Anwaltskosten ersetzen kann, wenn sie sich dem Verfahren selbst als Privatbeteiligte angeschlossen hat.