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Spielsüchtiger bekommt 372.000 Euro von Novomatic

Von nachrichten.at/apa   15.Juni 2016

Er bekam in erster Instanz recht, Novomatic muss ihm 372.220 Euro rückerstatten, so das Landesgericht Wiener Neustadt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Novomatic überlegt, dagegen vorzugehen. "Wir prüfen dieses Urteil im Hinblick auf eine Berufung, da erstinstanzliche Urteile zu diesem Themenkomplex - wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat - von der Rechtsmittelinstanz besonders genau überprüft werden und auch schon vollumfänglich zu unseren Gunsten aufgehoben und damit Klagen rechtskräftig abgewiesen wurden", so Konzernsprecher Hannes Reichmann am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Begründet hat das Landesgericht Wiener Neustadt seine am 14. Juni ergangene Entscheidung mit der mangelnden Geschäftsfähigkeit des Spielers. Der 55-jährige Niederösterreicher, ein Polizeibeamter in Pension, hat jahrelang fast täglich bis zu 15 Stunden an Automaten gespielt. "Sein gesamtes Vermögen wurde aufgebraucht. Seine beiden Kinder mussten auf Matratzen schlafen, weil Geld für ein neues Bett nicht vorhanden war. Am Ende verspielte er sogar das Geld für das Begräbnis seines Vaters", so "Automatenkläger" Thomas Sochowsky zur APA.

Sochowsky war früher Geschäftspartner von Novomatic, geht aber seit Jahren gerichtlich gegen den weltweit tätigen Konzern aus Gumpoldskirchen vor. Er vertritt laut Eigenangaben rund 240 Spieler, die bei Novomatic Geld verzockt haben und sich dies via Klage zurückholen wollen. Im Erfolgsfall kassiert er 10 bis 20 Prozent des erstrittenen Betrags.

Zwölf Spielerklagen aktuell

Aktuell hat Anwalt Peter Ozlberger zwölf Spielerklagen eingebracht, so Sochowsky. Bisher liegen drei Urteile vor: Vergangene Woche wurde Novomatic mündlich zur Zahlung von 105.000 Euro an einen Spieler verdonnert. Novomatic hat bereits angekündigt, dagegen zu berufen. In einem anderen Verfahren hatte das Erstgericht dem Kläger ebenfalls recht gegeben, die zweite Instanz wies die Klage jedoch ab. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. In dem Verfahren geht es um die Gesetzmäßigkeit der Automaten.

Novomatic-Sprecher Reichmann verwies darauf, dass es sich bei all diesen Verfahren um Fälle nach der alten Rechtsordnung handle. Seit das neue Glücksspielgesetz (GSpG) in Kraft ist, "wäre das nicht mehr möglich". Mit der GSpG-Novelle 2010 wurden unter anderem Höchsteinsätze an Automaten neu geregelt, auch fällt jetzt das sogenannte kleine Glücksspiel, also das Zocken an einarmigen Banditen, unter das Bundesgesetz, früher war es Ländersache. Mit dem neuen GSpG gibt es aber seit Anbeginn juristische Probleme.

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