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Sechs Monate bedingt für Hakenkreuz-Tätowierung

Von nachrichten.at/apa   06.März 2013

Laut Anklage trägt der Mann eine Tätowierung, die den NS-Reichsadler samt Hakenkreuz zeigt. Nachdem er sich mit diesem Körperschmuck auf einem öffentlichen Badesee präsentiert hatte, wurde er angezeigt.

Außerdem soll er einem Bekannten ein einschlägiges Tattoo mit Nazi-Symbolen gestochen haben. Als die Mutter des Tätowierten davon erfuhr, zeigte sie den 20-Jährigen bei der Bezirkshauptmannschaft an. Die Gewerbebehörde stellte daraufhin einen Strafbescheid aus, weil der Beschuldigte für die Tätowierung Geld kassiert haben soll, aber keinen Gewerbeschein hatte. Die BH-Strafe betrug 250 Euro. Daraufhin soll der Tätowierer den Tätowierten bedroht haben. Er werde ihn „umhacken“, wenn der Tätowierte nicht zur Bezirkshauptmannschaft gehe und eine anderslautende Aussage mache. Außerdem soll der 20-Jährige als Wiedergutmachung 1650 Euro verlangt und dem Opfer noch eine Kopfnuss verpasst haben.

Zu den sechs Monaten bedingter Haft kam noch eine bedingte Zusatzstrafe von 15 Monaten für den 20-Jährigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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24. April 2024