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Schlappe für „Soko Glücksspiel“: Erneut Beschlagnahme aufgehoben

Von nachrichten.at/apa   23.November 2010

Der Jurist spricht von einer „totalen Niederlage“ für die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB des Finanzministeriums und will in den nächsten Tagen eine Amtshaftungsklage einbringen.

Es sei dies nun schon die dritte Beschlagnahmung, die wieder aufgehoben werden musste, so Ruth. Gegen den aktuellen Bescheid habe die „Soko Glücksspiel“ bereits Berufung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) angekündigt. Nach Meinung Ruths war die einstweilige Beschlagnahme in Villach rechtswidrig, denn der Betreiber habe für die Automaten einen gültigen Bescheid der Landesregierung gehabt. „Den Leuten wird die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen“, kritisierte er. Ruth ist laut Eigenangaben gerade dabei, eine Amtshaftungsklage vorzubereiten. Eine solche Klage habe er schon für einen Klienten aus Wels eingebracht, dem die „Soko Glücksspiel“ ebenfalls einen Besuch abgestattet hatte. Der oberösterreichische Casinobetreiber konnte die Schlüssel für die beschlagnahmten Geräte Anfang November wieder abholen.

„Aktion scharf“ abgeblasen

Nach den bisherigen Niederlagen habe die „Soko Glücksspiel“ eine groß angekündigte „Aktion scharf“ in der Steiermark wieder abgeblasen, so der Anwalt weiter. Den KIAB-Beamten, die die Geräte in Villach beschlagnahmt haben, soll eine Weisung von der Spitze der „Soko Glücksspiel“ in Wien erteilt worden sein, ist zu hören.

Die „Soko Glücksspiel“ wurde im Zuge der Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) im Sommer ins Leben gerufen. Der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) hat damals angekündigt, scharf gegen illegale Automatenbetreiber vorgehen zu wollen.

Das GSpG muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September nun schon wieder repariert werden.

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