Rückruf von Arzneimitteln mit Bockshornkleesamen
BONN. Wegen möglicher EHEC-Kontamination werden in Deutschland bestimmte Chargen von Arzneimitteln und Medizinprodukten mit Bockshornkleesamen zurückgerufen. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Freitag in Bonn mit.
Bockshornkleesamen wird unter anderem als pflanzliches Magen-Darm-Mittel verwendet. Patienten nehmen dazu mehrmals täglich zerkleinerte Samen mit Flüssigkeit ein.
Österreich ist von diesen Rückrufen nicht betroffen, sagte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. In Österreich seien keine Arzneispezialitäten mit Bockshornkleesamen zugelassen. Bockshornkleesamen sind jedoch als offizinale Droge im Arzneibuch genannt, daher ist eine Abgabe durch österreichische Apotheken möglich. Für pflanzliche Arzneimittel gelten die Empfehlungen zur mikrobiologischen Qualität des Europäischen Arzneibuchs, so die AGES.
Bei Verwendung des Bockshornkleesamens in einer Teemischung sei darüber hinaus die Gefahr durch EHEC-Keime äußerst gering, da durch kochendes Wasser der Keim abgetötet wird. Die AGES empfahl, von allen Anwendungsarten, bei denen die Zubereitung nicht mit kochendem Wasser erfolgt, bis auf weiteres Abstand zu nehmen.
Die Europäische Union (EU) hatte am Dienstag beschlossen, bis Ende Oktober keine Sprossensamen, Sojabohnen und Öl-Samen aus Ägypten mehr zu importieren. Zuvor hatte die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit nach internationalen Analysen eine Lieferung verseuchter ägyptischer Bockshornkleesamen für die EHEC-Epidemie verantwortlich gemacht. Der Beschluss der EU-Kommission verpflichte alle Mitgliedsstaaten, bestimmte Produktchargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt worden seien, teilte das BfArM mit.