Raiffeisen mitten im Buwog-Skandal: Ex-Chef Scharinger angeklagt

Wie stark die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB) in die Buwog-Affäre verwickelt ist, wurde am Donnerstag deutlich. Sowohl der frühere Generaldirektor Ludwig Scharinger als auch der aktuelle Vorstandsdirektor Georg Starzer werden angeklagt. Letzterer bleibt vorerst im Amt.
Darüber hinaus ist ein Mitarbeiter der RLB-Tochter Real-Treuhand betroffen (Name der Redaktion bekannt).
Es geht um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen beim Verkauf der Buwog im Jahr 2004 und rund um die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower 2008. Insgesamt klagt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft 16 Personen an, wie sie gestern mitteilte.
Darunter sind, wie berichtet, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dessen Freunde – Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, PR-Berater Peter Hochegger und Immobilienmakler Ernst Karl Plech. Außerdem müssen sich Grassers einstiger Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht und Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics vor Gericht verantworten.
Vorgeworfen wird den Angeklagten Geschenkannahme durch Beamte beziehungsweise Bestechung sowie Untreue, erklärte Staatsanwalt Konrad Kmetic. Der angeklagte Schaden liegt bei rund zehn Millionen Euro, der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft.
Alle Genannten haben die Vorwürfe stets bestritten. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Es könnte sein, dass in den nächsten zwei Wochen Einspruch gegen die Anklage, die noch nicht rechtskräftig ist, eingelegt wird.
Der erste Teil der 825-seitigen Anklageschrift:
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Beschuldigte bleiben im Amt
Der Aufsichtsratspräsident der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ), Jakob Auer, kündigte in einer Stellungnahme Freitagnachmittag in Linz an, es werde eine interne Prüfung der Anklage gegen Vorstandsdirektor Georg Starzer erfolgen, sobald sie der Bank vorliege. Starzer und ein weiterer betroffener Mitarbeiter bleiben im Amt - eine "Vorverurteilung" lehne er ab.
Die Bank habe aktuell keine offizielle Information über die Anklage, sie sei auch den betroffenen Personen noch nicht zugestellt. Aber die Betroffenen, Starzer und ein Mitarbeiter eines Tochterunternehmens, hätten am Donnerstag mitgeteilt, sie seien von ihrer Rechtsvertretung informiert worden, dass eine Anklage unterwegs sei. Daraufhin hat Auer für Freitagmittag eine Präsidiumssitzung einberufen. Das Ergebnis: Das zuständige Gremium des Aufsichtsrates - der Nominierungsausschuss - und in weiterer Folge der Gesamtaufsichtsrat habe zu prüfen, ob die "fit and proper"-Voraussetzungen bei Starzer nach wie vor gegeben seien und mit der Finanzmarktaufsicht das weitere Vorgehen abzustimmen, wenn die Fakten bekannt sind, berichtete Auer gemeinsam mit Generaldirektor Heinrich Schaller: "Wir zwei haben jetzt statt Urlaub eine Sonderbeschäftigung".

Georg Starzer
In der Bank geht man davon aus, dass die Anklageschrift von der Rechtsvertretung von Starzer übermittelt werde. Aufgrund des berichteten Umfanges von rund 820 Seiten werde diese interne Prüfung jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu den schon vor der Anklageerhebung geäußerten Vorwürfen erklärte Auer, sie seien damals von der Bank geprüft worden. Dazu sei Starzer befragt worden, dieser habe in allen seinen Aussagen klar festgestellt, dass keine Provisionszahlung erfolgt sei und alle Beschuldigungen zu Unrecht erfolgen würden.
Starzer und der weitere Mitarbeiter bleiben weiterhin im Amt. Die in der Anklageschrift erhobenen konkreten Vorwürfe seien der Bank nicht bekannt, deshalb könnten sie derzeit auch nicht beurteilt werden. "Ich bin nicht bereit, eine Vorverurteilung vorzunehmen. Verurteilungen haben die Gerichte auszusprechen", hielt Auer dazu fest. Auf die Journalistenfrage, ob denn die Affäre nicht dem Image der Bank schade, sagte Auer: "Ich muss damit leben, Freude habe ich nicht damit". Für den Aufsichtsrat sei nur die Causa Starzer interessant, nicht aber jene des nicht mehr aktiven, früheren Generaldirektors Ludwig Scharinger, der ebenfalls unter den insgesamt 16 Angeklagten ist. Man habe keinen Kontakt mit ihm oder seiner Rechtsvertretung.