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Prozess der "falschen" Vollwaise gegen Land OÖ fortgesetzt

Von nachrichten.at/apa, 18. Oktober 2012, 15:27 Uhr
Start für Prozess um jahrelang missbrauchten „falschen“ Waisen
Jenö Molnar vor dem Landesgericht Linz Bild: Weihbold

LINZ. Im Zivilprozess, in dem ein heute 66-jähriger ehemaliger Kinderheimbewohner 1,6 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land Oberösterreich verlangt, ist am Donnerstag mit der Gutachtenerörterung begonnen worden. Einen Antrag des Klägers, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, wies der Richter zurück, weil er verspätet vorgebracht worden war.

Der 66-Jährige war nach dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise als Vollwaise geführt und in Kinderheimen in Oberösterreich misshandelt und missbraucht worden. Um zu klären, ob der Fall verjährt ist, hatte das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen bestimmt. Dieser sollte beurteilen, ob der Betroffene aufgrund des erlittenen Traumas tatsächlich nicht früher in der Lage gewesen sei, seine Ansprüche geltend zu machen. Laut seiner Rechtsanwälte habe er die Ereignisse verdrängt und nicht vollinhaltlich erfassen können. Erst durch eine lebensbedrohliche Operation im Jahr 2009 und die damit verbundene Todesangst sei alles wieder an die Oberfläche gekommen und der Mann habe daraufhin das Erlebte niedergeschrieben.

Der Anwalt des Klägers brachte vor, dass der Experte bei der Befundaufnahme Tests nicht durchgeführt, aber verrechnet habe und in Zwischenbemerkungen seine Voreingenommenheit deutlich geworden sei. Eine Strafanzeige gegen den Psychiater sei bei der Staatsanwaltschaft Salzburg anhängig. Er könne daher das Gutachten nicht unvoreingenommen erstatten. Der Sachverständige sagte, er fühle sich nicht befangen, weil kein Naheverhältnis zu Beteiligten bestehe. Gewisse Tests habe er rein klinisch und nicht apparativ durchgeführt, da dies ihm nicht möglich und nicht notwendig gewesen sei. Anschließend wurde die Expertise eines weiteren, psychologischen Gutachters über die kognitive Leistungsfähigkeit des 66-Jährigen erörtert. Die Vertreter des Klägers beantragten, weitere Fragen dazu schriftlich innerhalb von 14 Tagen einbringen zu können.

Mutter erst als Erwachsener wieder gefunden

Der 66-Jährige war als Sohn eines US-Soldaten und einer vor der Roten Armee aus Ungarn nach Oberösterreich geflüchteten Volksdeutschen kurz nach Kriegsende im Babyalter von seiner Mutter getrennt worden. Die ersten 18 Jahre seines Lebens verbrachte er in mehreren Kinderheimen in Oberösterreich, wo er missbraucht und misshandelt wurde. Obwohl die Namen der Eltern im Säuglingsheim in Linz laut Bericht genau protokolliert wurden, soll die Jugendfürsorge im Amt der Landesregierung Mitte der 1960er Jahre plötzlich nichts mehr von Familienangehörigen gewusst haben. Der Mann, der seine Mutter erst nach eigener Recherche als Erwachsener gefunden hatte, wurde im Schriftverkehr als Vollwaise geführt. Er spricht von "institutionalisiertem Unrecht". Vom Land erhielt er 20.000 Euro als finanzielle Geste an frühere Gewaltopfer.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Radamanthys (70 Kommentare)
am 18.10.2012 19:37

Klag doch Blackline

Ich würd mich nicht tätowieren lassen - ich würd eine Tätowierung aber auch nicht entfernen lassen sondern eher ein langärmliges Hemd anziehen; das hält auch noch warm zwinkern)

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BackLine (613 Kommentare)
am 19.10.2012 08:10

man sieht welche *Geistes Kind* sie sind! Und vor allem, auf welchem niveau... *Kopfschüttl*...sie spotten jeglicher beschreibung...sie sind mir zu tief als dass sie mich verletzen könnten! asozial bis ins letzte aber den mund offen...das gibts nur bei uns

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BackLine (613 Kommentare)
am 18.10.2012 18:26

jaja...für die zwangstätowierungen die mir unter *Aufsicht* eines erziehers beigebracht wurden, und die anschließenden sex. misshandlungen desgleichen a paar netsch bezahlen...echte hilfe schaut anders aus! für das entfernen meiner tätowierungen muss ich je sitzung 330,- zahlen, habe die ganzen arme voller verbrennungen von den laserbehandlungen, habe enorme schmerzen wochenlang...und die landesregierung geht her und rühmt sich dieser präpotenten opferschutzkomission, die zwar feststellt dass jemand opfer ist, sonst aber mit einer *lächerlichen abgeltung* die verfahren schließt! und der landesbauernhupfsepperl schaut zu, er konnte sich ja nicht mal ordentlich entschuldigen für das was seine angestellten anrichteten! mesnchenrechte werden auf landesebene getreten, verhöhnt und verbogen wie es der landeshäuptling gerne hat! eine echte aufarbeitung dieser dreckigen vorkommnisse sieht anders aus! die psychischen behandlungen würden ein vielfaches verschlingen, was sich keiner leisten kann!

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Radamanthys (70 Kommentare)
am 18.10.2012 17:07

Frage: Wieviele Gutachten muss man einholen.

Antwort: So viele, bis eines positiv ist *ggg*

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 18.10.2012 16:37

Das beherrschen sie auch heute noch erstklassig...

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