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Patentantrag: Chip für Überwachung und Tötung von Menschen

Von apa/nachrichten.at   08.Mai 2009

Eine Sprecherin der Behörde sagte dazu am Freitag, die Erteilung eines Patents sei in diesem Fall ausgeschlossen. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, würden nicht erteilt.

Dass der Antrag des Erfinders veröffentlicht wurde - er ist auf der Homepage des Patentamts zu finden - sage nichts über eine Erteilung eines Patents aus. Patentanträge müssten nach 18 Monaten veröffentlicht werden, der Mann hatte seinen Antrag am 30. Oktober 2007 gestellt. Jeder könne beim Münchener Patentamt einen Antrag einreichen, hieß es weiter.

Dem Patentantrag zufolge soll der Chip chirurgisch oder per Injektion in den Körper gebracht werden. Neben einem Modell A, das nur zur Überwachung dienen soll, gebe es ein Modell B, das als zusätzliches Element über eine „Strafkammer“ verfüge. Diese könne mit einem giftigen Mittel wie zum Beispiel Cyanid gefüllt werden, das vom Körper isoliert werde, „außer wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel in seinen Körper durch Fernsteuerung über die Satelliten freigesetzt“.

Der Antragsteller begründet seinen Antrag mit Sicherheitsproblemen, etwa bei Pilgerfahrten in seinem Land, bei denen Menschen gelegentlich im Land bleiben, fliehen oder verloren gehen könnten, sowie Gefahren für die Staatssicherheit durch gefährliche Straftäter und Terroristen.

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29. März 2024