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OGH-Entscheidung: Linz muss für verschwundene Bilder zahlen

Von nachrichten.at/apa, 03. September 2013, 11:19 Uhr
Schiele- und Klimt-Bilder: Stadt Linz muss zahlen
Bild: OON

LINZ. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil entschieden: Die Stadt Linz muss für verschwundene Klimt- und Schiele-Bilder zahlen.

Bei der Auseinandersetzung geht es um die Klimt-Zeichnung "Zwei Liegende" sowie das Aquarell "Junger Mann" und das Gemälde "Tote Stadt" von Schiele. Mit der nunmehr vom OGH bestätigten Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass die Stadt Linz die Kunstwerke 1951 von der Leihgeberin Olga Jäger erhalten habe und haben müsste.

Der Streitwert in dem Verfahren liegt bei 6,25 Mio. Euro, den die Erben von der Stadt fordern. Diese zweifelt jedoch diesen Wert an. Sie geht, einer privaten Expertise von Ex-Landesmuseen-Chef Peter Assmann zufolge, von einem Wert in Höhe von lediglich einigen hunderttausend Euro aus und zweifelt zudem die Echtheit eines Werkes an. Ein von den Klägern vorgeschlagener Vergleich über 5,75 Mio. Euro wurde deswegen abgelehnt.

Jetzt geht das Verfahren zurück an das Landesgericht, wo ein Gutachter den tatsächlichen Wert der Bilder bestimmen soll.  Bereits 2011 hatte der OGH den Erben der ursprünglichen Eigentümerin für die Schiele-Zeichnung "Paar" 100.000 Euro zugesprochen. 

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19  Kommentare
19  Kommentare
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( Kommentare)
am 03.09.2013 22:27

Täglich werden aus Bundes- bzw. Landesmuseen Bilder, Grafiken etc. gestohlen, weil meist eine vollkommene Inventarisierung fehlt, die Speicher voll sind und kaum einer weiß, was sich da so alles angesammelt hat.

In den Amtsstuben hängen Millionenwerte, die man sich ohne jegliche Anstrengung aus manchem Fundus ausleihen kann und da passiert es halt, dass sich ein in die Pension gleitender Kanzleirat sein "Lieblingsbild" einfach mitnimmt, er meint ja schon seit langer Zeit, es ideell erworben zu haben.

Mit einiger Anstrengung könnte man auch die Schiele-Bilder verfolgen .......... aber man will einfach nicht, aber sie sind auch am freien Markt unverkäuflich und jetzt sicher gut versteckt, bis Gras über die Causa gewachsen ist.

Beamte als Diebe .......... in Österreich sicher möglich, der Amtseid, der Redlichkeit beinhaltet, ist nur Schimäre.

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( Kommentare)
am 03.09.2013 21:28

und wir doofen steuerzahler müssen blechen. LEUTE DAS IST DER HELLE WAHNSINN !! ich kenne noch dazu die bilder gar nicht! gibts die überhaupt oder ist das eine FATA MORGANA?

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am 03.09.2013 19:47

absolvent der spö/oögkk kaderschmiede.

statt einen detektiv engagieren - die polizei ist dazu sicher nicht imstande - und die verschwundenen millionenteuren kunstwerke suchen, bezahlt das finanzgenie ein rudel juristen und anwälte, die nichts weiter machen als hand in hand mit den richtern endlos weiter in die staatskasse greifen.

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( Kommentare)
am 03.09.2013 19:32

Wer zahlt im Endeffekt alles, nicht die Stadt Linz. DIE ALLGEMEINHEIT.

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( Kommentare)
am 03.09.2013 18:40

linz muss für mehr verschwunden sachen zahlen!
swap ! immerhin 500 mille!
da sind die paar bilder ein lapperl!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 03.09.2013 18:11

könnte man nicht die verantwortlichen zur wiedergutmachung heranziehen? warum soll alles der steuerzahler blechen?

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ingeoma (3.327 Kommentare)
am 03.09.2013 16:56

kann man nicht einen Klimt als (Symbol)Foto abbilden?

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 03.09.2013 16:33

Staats"diener"?...

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ingeoma (3.327 Kommentare)
am 03.09.2013 16:36

vielleicht bei der Aphrodite?

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oblio (24.740 Kommentare)
am 03.09.2013 15:15

Zuerst war das eine Privatgalerie!
Wenn bei der Übernahme die Bilder
nicht mehr in den Listen angeführt
waren, haftet der ehemalige Galeriebesitzer
oder seine Nachkommen für die Bilder.
Die sollen doch einmal ihr Erbe durchforsten!
Vielleicht gibts auch ein Papierl, wohin
die Bilder eventuell weitergegeben
wurden!
Die heutigen Forderer haben ja auch nur ein
Papierl als angeblichen Beweis!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 03.09.2013 14:59

heisst die devise ... grinsen grinsen

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Gugelbua (31.807 Kommentare)
am 03.09.2013 14:36

imaginäre Werte schaffen, ist das steuerfrei? grinsen

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 03.09.2013 14:24

unterhalb einer halben Million EUR festgesetzt wird, dann wird für den Kläger einiges an Prozesskosten übrig bleiben.

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( Kommentare)
am 03.09.2013 14:22

im Wohnzimmer....und der Steuerzahler darf sie für ihn bezahlen.....

ich glaub, ich steig auch noch in die Politik ein, diese schmarotzer leben wie die maden im speck......

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 03.09.2013 14:26

ein Sommerfrische-Häusl im Salzkammergut
ist ein heißer Tip.

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( Kommentare)
am 03.09.2013 14:17

wahnsinn, welch macht sie schon wieder haben...i hob a wos veloreb, kriag i a wos vom staat ? ah, geht net, bin ja kaner von denen sondren nur a hießiger....

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chilipeppers (2.374 Kommentare)
am 03.09.2013 11:39

auf einmal verschwinden die geplanten horrorbilder von den zigaretten-packungen spurlos !

resumé: wer haftet dann dafür ??...

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oblio (24.740 Kommentare)
am 03.09.2013 15:16

Na DU natürlich!
Was für eine Frage!!!

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am 03.09.2013 11:35

Fand ich doch gestern in den Aufzeichnungen meines Großvaters einen Leihvertrag, der besagt, dass er dem Gemeindemuseum in Gigerlitzpatschn 1933 zwei Gemälde mit dem Titel "Schielendes Mädl" + "Schielender Knabe" überlassen hat. Meine Expertise besagt, dass sich hinter diesen Titeln wahrhaftig "Schiele" verbirgt, der in den Anfängen seiner Kunst keinen Zuspruch erhielt und so halbincognito seine Werke präsentierte.

Ich hoffe, bei Gericht Recht zu bekommen, ein paar Flaschen vom Barolo werden schon herausschauen. grinsen

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