Österreicher in Syrien von Regimekräften festgenommen
DAMASKUS. Ein 47-jähriger Österreicher syrischer Abstammung ist nach Angaben von Angehörigen bei der Auslieferung von Hilfsgütern in Syrien von Regierungskräften verhaftet worden.
Jamal Orabi, der mit seiner Ehefrau und sechs Kindern in Österreich lebt, sei am Sonntag gezielt im Wohnhaus von Verwandten in der syrischen Metropole Aleppo aufgesucht und von Männern des Militärgeheimdienstes mitgenommen worden. Seither habe man nichts von ihm gehört, sagten ein Angehöriger und ein Sprecher der Hilfsorganisation Humanic Relief.
Die Familie des Festgenommenen hofft nun, dass die österreichische Staatsbürgerschaft ihn schützt. Man habe auch das Außenministerium in Wien um Hilfe gebeten. Andernfalls gebe es kaum Aussicht auf Freilassung, würden doch die syrischen Regimekräfte immer wieder Festgenommene foltern und töten. "Es ist so schlimm, wir wissen nicht, was wir tun sollen", sagte sein Neffe Mohammed Orabi.
Nach Angaben von Humanic Relief brachte Orabi Medikamente und Nahrungsmittel für Kinder nach Syrien, er soll schon mehrere ähnliche Reisen gemacht haben. Grund für die Festnahme von Orabi sei allein sein humanitärer Einsatz, sagte der Sprecher der Organisation, Ahmed Elmatbouly. "Es ist ein tragischer Fall für uns." Das Liefern für Hilfsgütern sei schon Grund, als Gegner des Regimes gesehen zu werden. Dass Nahrung oder Medikamente in den Händen von Rebellen landeten, wies er zurück.
In Österreich setzen sich mehrere Hilfsorganisationen von Syrern für Notleidende in dem Bürgerkriegsland ein. Der Verein Humanic Relief wurde ursprünglich als Irakhilfswerk während des Irakkriegs ab 2003 gegründet und engagiert sich neben Syrien auch in anderen Konfliktstaaten.
Außenministerium bestätigte Festnahme
Das Außenministerium in Wien hat die Festnahme des Österreichers Jamal Orabi in Syrien bestätigt. Von den syrischen Behörden sei Aufklärung in dem Fall verlangt worden, sagte Außenamts-Sprecher Martin Weiss am Montag. Derzeit sei unklar, wo Orabi festgehalten werde. Weitere Schritte würden vorbereitet. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, dem auch Syrien angehört, sieht vor, dass die diplomatische Vertretung eines Staates unverzüglich von der Verhaftung eines ihrer Bürger von den Behörden des Gastlandes zu unterrichten ist, sofern es der Betroffene wünscht. Die Vertretungsbehörde hat unter anderem das Recht, verhaftete Landsleute zu besuchen und mit ihnen zu korrespondieren.