Novomatic behält Glücksspiel-Lizenz
LINZ. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich hat die Berufungen gegen die im vergangenen Jahr erfolgte Vergabe von drei Glücksspiel-Lizenzen abgewiesen.
Die Konzessionsinhaber bleiben damit gleich: Das sind der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic, die Grazer PA Entertainment & Automaten AG und die Excellent Entertainment AG aus Traun (Oberösterreich). Allerdings reduzierte der UVS die Konzessionslaufzeit von 15 auf zehn Jahre, wie die Berufungsinstanz am Mittwoch mitteilte.
Damit ergebe sich eine effektive Reaktionszeit für den Fall, dass sich eine Konzessionsinhaberin als nicht hinreichend verlässlich erweisen sollte, argumentierte der UVS. Weiters wurde die Zahl der nun legalen Automaten wegen der gestiegenen Bevölkerungszahl geringfügig von 1.173 auf 1.176 Geräte erhöht. Der oberösterreichische Landtag hatte das sogenannte kleine Glücksspiel im März 2011 legalisiert. Man verspricht sich davon eine Eindämmung des Wildwuchses, aber auch Mehreinnahmen von 8 bis 17 Mio. Euro.
Automatenspiele: Länder entscheiden selbst
Gegen die im März 2012 erfolgte Vergabe der Lizenzen hatten vier unterlegene Bewerber Rechtsmittel eingelegt, unter anderem die oberösterreichische Amatic Entertainment AG und die Merkur Entertainment AG aus Ebreichsdorf, die Frank Stronach und der deutschen Gauselmann-Gruppe zuzurechnen ist. Amatic hatte unter anderem ins Treffen geführt, dass zwei der Ausschreibungsgewinner wirtschaftlich und personell eng miteinander verflochten seien.
Den Zuschlag für das Automatenzocken in Glücksspielsalons in Oberösterreich haben die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment und die Grazer PA Entertainment & Automaten AG des steirischen Unternehmers Helmut Polanz erhalten. An dessen H. Polanz GmbH hält Novomatic 50 Prozent. Die Bewilligung für die Einzelaufstellung, etwa in Gaststätten, ging an die Excellent Entertainment AG. Novomatic kam bei den neuen Bundesländer-Automatenlizenzen auch in Niederösterreich, Kärnten und im Burgenland zum Zug. Das kleine Glücksspiel fällt erst seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) 2010 unter das Glücksspielmonopol des Bundes. Die Länder dürfen aber weiterhin selbst entscheiden, ob sie das Automatenspiel überhaupt zulassen.
Da trafen sich wieder einmal die Interessen der großkoalitionären Wohlstandsbewahrer und rote Parvenues!
So ein Schwachsinn...
erfolg-spiele sans sicha koane ...
es geht doch um sichere einnahmen wie im artikel steht ... es traut sich doch niemand diese spiele zu verbieten ...
ganz zum gegenteil die anzahl der automaten wird an die anzahl der bevölkerung adaptiert wie im artikel steht ...
aber die schuldnerberatungsfirmen schiessen wie pilze aus den boden ... das nennt man volksverarschung !
Der oberösterreichische Landtag hatte das sogenannte kleine Glücksspiel im März 2011 legalisiert.
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Der grösste Befürworter des Glückspiels in Oberösterreich war Pühringer, es wäre nur interessant zu erfahren, ob da nicht Geld geflossen ist. Eine Anzeige an den Korruptionsstaatsanwaltschaft ist opportun, Aufklärung tut not.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
fliessen auf jeden Fall zum Gusi, der war doch was und von welcher Partei, na ist nicht so wichtig.
Ein Beratervertragerl hat er ja bei denen bekommen wird berichtet.
Gut gemacht !
Damit zeigt sich wieder einmal ganz deutlich,
wie sich die rote "Oberschicht" finanziert !
Kasachstan, Azerbaidjan wären noch "ertragreich" ?
Wirklich geschäftstüchtig, die lieben roten Abkassierer !
Sollte man von diesen "Tüchtigen" nicht endlich Vermögenssteuer einheben ?