Nationalrat hat Registrierkassen-Pflicht entschärft
WIEN. Der Nationalrat hat Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition die Registrierkassen-Pflicht entschärft. Auf besondere Ablehnung der Opposition stießen in der Debatte die (von der ÖVP wortrecht verteidigten) Ausnahmen für Vorfeld-Organisationen von Parteien.
Dabei sind diese Gruppen bei weitem nicht die einzigen Profiteure. Konkret ist unter anderem vorgesehen, eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht für Umsätze außerhalb fester Räumlichkeiten einzuziehen, wenn diese unter 30.000 Euro pro Jahr bleiben. Bis zur selben Umsatzgrenze entfällt die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten.
Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Betrieb von Kantinen gemeinnütziger Vereine, sofern diese maximal 52 Tage im Jahr geöffnet haben und nicht mehr als 30.000 Euro umsetzen. Bei Vereinsfesten wird die Zusammenarbeit mit Gastronomen erleichtert, indem die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht ausgenommen wird.
Ausnahmen für Gemeinnützige
Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bis zu 72 Stunden im Jahr. Dieselbe steuerliche Begünstigung soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 Euro nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige oder politische Zwecke verwendet werden.
Dabei wurde mittels eines Abänderungsantrags, der eine Verschiebung der Abstimmung auf den späten Abend zur Folge hatte, noch eine Einschränkung eingezogen. Profitieren können demnach nur Parteien, "die an der Wahlwerbung zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament" beteiligt oder bereits dort vertreten sind. Im Wesentlichen geht es darum, Spaßparteien von der Befreiung auszuschließen.
In der gleichen Debatte beschlossen und von allen Parteien im Wesentlichen unterstützt wurden gemäß EU-Vorgaben Vorkehrungen gegen Steuervermeidung und grenzüberschreitendes Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Die Dokumentation von Verrechnungspreisen soll die Finanzbehörden über Risikoabschätzungen großer Unternehmen informieren.
Die schlimmste und größte Enttäuschung ist Schelling. Er macht mit beim zerstören des Mittelstandes. Er war dabei, als uns das Bankgeheimnis genommen wurde und er sieht zu, wie wir mit der Nullprozent Sparpolitik langsam aber sicher enteignet werden.
Nur ein steuerhintwrzieher muss sich vor
Den bankgeheimnis fürchten.
Sozialschmarotzer.
was passiert mit jenen ehrenwerten unternehmern die sich schon im vorfeld eine SAUTEURE registrierkasse angeschafft haben und diese unter umständen nicht brauchen, weil im nachhinein das gesetz wieder angepasst wird auf grund von eigeninteressen politischer parteien? warum kommen jene immer besser weg die erst gar nicht auf gesetzliche änderungen reagieren als jene die zeitig umstellungen vornehmen? und dann umsonst investiert haben?
da wird ein gesetz beschlossen - und dann wird gemauschelt, das einem das speiben kommt.
ö ein einziger korrupter sauhaufen....
Genau
Wie sich diese Ausnahmen auch wieder lesen. Ist es wirklich so schwer, klare Vorschriften zu erlassen.
Außerdem hab ich nicht das Gefühl, dass die bestehende Registrierkassenpflicht entsprechend ernst genommen wird.
Hier scheint mir sehr "geschlampt" zu werden. Nachdem diese Pflicht aber mit Überzeugung eingeführt wurde, sollte man jetzt auch die Einhaltung mit Überzeugung überprüfen.
Man sieht ja, wohin es führen kann, wenn zu österreichische Lösungen Fuß fassen.
ich kenne zahlreiche Wirte, die sich einen Dreck um die Registrierkassenpflicht kümmern.
namen, nicht nur daherrotzen!...
Es hätte mich ja wirklich gewundert, wenn die Politiker und Beamten einmal ein Gesetz zustande gebracht hätten, das nicht gleich ein paar Monate später zu reparieren wäre.
Anscheinend läuft der Prozess unter dem Motto: "schwach beginnen und dann stark nachlassen!"