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Müllmänner haben zu viel Abfall mitgenommen - Verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 05. März 2013, 13:45 Uhr
Müllauto
Symbolbild Müllauto Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Bis zu fünf Jahre Haft steht auf das Vergehen von drei Müllmännern, die aus Gefälligkeit mehr Müll mitgenommen haben. Die Anklage kam von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption, die über Arbeitsüberlastung klagt und in einigen Großverfahren seit Jahren ermittelt.

Drei Müllmänner von der MA 48 mussten sich vor einem Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Ihr Vergehen: Sie hatten zu viel Abfall mitgenommen und sollen dadurch der Gemeinde Wien einen Schaden von 1.751 Euro verursacht haben. Dieser Betrag wäre laut Anklage fällig geworden, hätten die Männer im Alter zwischen 52 und 61 Jahren die zusätzlichen Container, die sie vor Gasthäusern und Gärtnereien in Wien-Floridsdorf einfach mitnahmen, ihrem Oberaufseher gemeldet und damit ihre nachträgliche Inrechnungstellung ermöglicht.

Urteil geringer ausgefallen

Die drei Müllmänner und die beiden Gärntner, die die Bediensteten der MA 48 um die Mitnahme des Mülls gebeten hatten, sind am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Bei der Strafbemessung machte der Schöffensenat jedoch deutlich, dass es sich um keine besonders gravierenden Verfehlungen gehandelt hatte. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren machte das Gericht vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch: Die Müllmänner erhielten je drei Monate bedingt, die Gärtner sechs bzw. vier Wochen auf Bewährung.

"Sechs Monate würden in keiner Relation zu sonstigen Amtsmissbrauchen stehen. Es macht schon einen Unterschied, ob ich etwas aus Gefälligkeit mache oder Geld dafür nehme", betonte die Vorsitzende Daniela Setz-Hummel in der Urteilsbegründung. Als sie den Akt auf ihren Schreibtisch bekam, "habe ich selbst nicht glauben können, dass das ein Amtsmissbrauch ist. Aber es ist einer. Alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt", stellte die Richterin fest.

Sowohl die Müllmänner als auch die zwei Gärtner akzeptierten die Urteile. Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafen sind daher nicht rechtskräftig.

Man habe "aus reiner Gefälligkeit" den gesamten Müll aufgeladen, betonte einer der Angeklagten. Außerdem habe man sich den Zeitaufwand sparen wollen, die Extra-Container zu melden. "Ich glaube, dass der Großteil der Kollegen so arbeitet", gab einer der Müllmänner zu bedenken.

Anonyme Anzeige gegen das Müllmann-Team

Gegen das Drei-Mann-Team, das auf der sogenannten 018-Tour für den Abtransport von Restmüll zuständig war, ging eines Tages allerdings eine anonyme Anzeige ein. Darin wurde behauptet, die Männer würden sich gegen Trinkgeld und Essenseinladungen auch um den Inhalt von Biomüll-Behältern kümmern, die vor bestimmten Gewerbebetrieben abgestellt waren. Die Interne Revision der MA 48 rückte aus. Zwischen 1. Dezember 2010 und 24. Jänner 2011 wurde das unter Verdacht geratene Team in professioneller Manier überwacht und heimlich mit einer Kamera gefilmt. Auffälligkeiten wurden penibel schriftlich dokumentiert. Die "Müll-Spione" stellten fest, dass in einer Gärtnerei Kartonagen und Verpackungsmaterial mitgenommen und zum Restmüll geschmissen wurden, wobei die "Spitzel" sich allerdings auf "Müllentsorgungsgeräusche" beriefen, da sie den Abtransport wegen eines geschlossenen Tores nicht mit eigenen Augen verfolgen konnten. Dafür bekamen sie mit, dass der Gärtner die Müllmänner auf einen Kaffee eingeladen hatte, weshalb sich dieser nun wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch ebenfalls vor dem Kadi zu verantworten hatte.

15,96 Euro Schaden für MA 48 in zweitem Fall

Auch ein zweiter Floridsdorfer Gärtner fand sich als angeblicher Bestimmungstäter vor dem Kadi wieder. Er hatte die Männer von der MA 48 ersucht, während seines Urlaubs zwei zusätzliche Container mitzunehmen. Der von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption in diesem Fall errechnete Schaden: 15,96 Euro.

Die Kontrolleure von der MA 48 hatten auch nachträgliche Geruchsproben an einigen entleerten Containern vorgenommen und so ihrer Darstellung zufolge festgestellt, dass sich in diesen Restmüll befunden haben musste, weil Altpapier "anders" rieche.

Die drei "Übeltäter" sind seit Februar 2011 vom Dienst suspendiert, einer der Müllmänner befindet sich mittlerweile in Pension. Ihnen und den beiden mitangeklagten Gärtnern drohen jeweils bis zu fünf Jahre Haft.

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38  Kommentare
38  Kommentare
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( Kommentare)
am 06.03.2013 13:16

und auch Korruption - wenn auch nur im kleinen Maße. Mich ärgert, dass sich die Leute zwar über Korruption ärgern - die alltägliche, sie selbst betreffende Korruption allerdings vergessen.
In diesem Fall steht allerdings die Höhe der Strafe in keiner Relation zu den Schäden - eine Verwarnung (auch dienstrechtlich) mit gesetzlich möglichen Gehaltsabzügen hätte wohl genügt...

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 13:29

sobald es ihm bekannt geworden ist (Anzeige), und der Richter muss bei Anklage ein Verfahren bis zum Urteil führen.

Der einzige Ausweg, dass Akten gelegentlich bis zur Verjährung herumliegen, passiert nur "zufällig" bei Parteikollegen.

Mit dienstrechtlichen Konsequenzen (Verwarnung, Entlassung) oder zivilrechtlichen (Schadensersatz) hat das Strafrecht nichts zu tun und nichts schließt sich gegenseitig aus.

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2good4U (17.627 Kommentare)
am 06.03.2013 10:33

die Definition des Amtsmißbrauchs eine Überarbeitung. Dass ein solches Vergehen unter die Kathegorie Amtsmißbrauch fällt ist lächerlich.

Dieses Vergehen ist ähnlich schlimm wie wenn ein Mitarbeiter beim McDonalds auf eine Bitte hin dem Kunden zwei Saucen statt einer gibt.

Die Müllmänner haben nur das Pech, dass sie Beamte sind. Ansonsten wäre dies eine minimale Dienstpflichtverletzung.

Hätten sie regelmäßig Geld dafür genommen wäre es gewerbsmäßiger Betrug am Arbeitgeber (oder in dem Fall am Steuerzahler), aber Amtsmißbrauch?

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 13:36

...finde ich es ganz und gar nicht.

Nur weil die Schadenshöhe im Beobachtungszeitraum relativ gering ist, können und dürfen diese nicht gegen alle Vorschriften entscheiden, was abgerechnet wird und was nicht.
WOZU GIBT ES KLARE REGELN?

An meinem früheren Wohnsitz haben die Mitarbeiter auch gerne Extra-Müll mitgenommen, soferne man zu ihnen auch großzügig und nett gewesen ist. Das hat sich schlagartig geändert, als nicht mehr die Gemeinde, sondern ein Privatunternehmer der Arbeitgeber geworden ist. Dann wurde auch an Haushalte ein extra Müllsack für Extra-Müll verkauft. So wie es sein MUSS!

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edita (3.639 Kommentare)
am 06.03.2013 10:28

haben zu viel Abfall mitgenommen - Verurteilt. Wer etwas arbeitet, wird bestraft. Große Gauner (es gilt die Unschuldsvermutung) wie der Grasser laufen noch immer frei herum.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 06.03.2013 12:19

Hätten sie immobiliengesellschaften verhökert und Millionen kassiert, so unter anderem und nebenbei, wärens freui.

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 06.03.2013 09:39

http://salzburg.orf.at/news/stories/2572911/

3 Türken schlagen einen Lehrling halbtot. Der ist bis heute Invalide und auf einem Auge blind. FREISPRUCH.

Unsere Gerichte sind das LETZTE!

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 09:51

Freispruchs genauer erklären. Aus Mangel an Beweisen?
Oder warum genau?

Inwiefern sind diese Fälle vergleichbar oder "gegenrechenbar"?

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 06.03.2013 09:53

bitte selber lesen.

Gibt ein interessantes Bild über unser Rechtssystem und unsere Justiz.

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 10:12

Das gibt ein Bild ünber die Zivilcourage der Bevölkerung ab, und weniger über Justiz und Rechtssystem.

Oder willst du, dass jemand ohne Beweise verurteilt wird?

Die Fälle sind also nicht vergleichbar, denn im aktuellen Amtsmissbrauchsfall gab es gute Beweise.

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( Kommentare)
am 06.03.2013 13:19

ein Gericht kann nur verurteilen, wenn die Beweislage eindeutig ist, ansonsten gilt "im Zweifel für den Angeklagten". Wären Sie selbst betroffen (und als Täterin unschuldig verdächtig) würden Sie wohl genauso denken.

Ich bin froh, dass unsere Gerichtsbarkeit bei allen Schwächen, die sie hat, doch relativ sauber arbeitet - schaun Sie mal nach Amerike, wieviel nachweislich Unschuldige dort sitzen bzw. hingerichtet wurden... oder wollen Sie das?

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klaus9951 (3.884 Kommentare)
am 06.03.2013 08:49

Schwachsinn. Richtig ist hingegen, dass Müllwerker uns andere städt. Bedienstete (Politessen, ...) gerne mal 1 oder auch 10 Augen zudrücken, wenn der Übeltäter gut bekannt und als spendabel bekannt ist!

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Jan (293 Kommentare)
am 06.03.2013 08:39

Dieser Fall von angeblicher Korruption hätte wohl eher in der Krone unter heiterem Bezirksgericht geklärt werden sollen!!
Aber in unserer Bananenrepublik ist alles möglich

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 09:47

Aber genau das individuelle Augenzudrücken und für die Bekannt-/Verwandtschaft alles richten zu können/wollen macht uns doch zur Bananenrepublik.

Über die Höhe des Urteils kann man geteilter Meinung sein, das Urteil selbst geht aber ganz klar in Ordnung!

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Beamte bis hin zum Müllmann selbst entscheiden kann, ob und wieviel eine Dienstleistung kostet?
(Oder sind wir nicht ohnehin schon längstens dort?)

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suzieQ (5.403 Kommentare)
am 06.03.2013 09:52

wenn ein Gericht dieses "Delikt" überhaupt zur Verhandlung annimmt ist das Verschwendung von Steuergeldern.
Kein Schläger bekommt einen Prozess. Die werden oft nicht mal angeklagt. Aber diese Lappalie in unsere Gerichte zu bringen ist eine FRECHHEIT!

Schauen sie mal was hier passiert ist, das stellt es ihnen die Nackenhaare auf. DAS sind unsere Gerichte!
http://salzburg.orf.at/news/stories/2572911/

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 10:15

ist kein "kleines" Delikt!

Jene, die das behaupten, sind dann womöglich auch noch die ersten, die sich ungerecht behandelt fühlen und ständig beim Volksanwalt stehen.

Alle absichtlichen Delikte, ob beim Jugendamt, Bauamt oder sonstwo müssen entsprechend ernst genommen werden. Und das wurde es in der Vergangenheit NICHT.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 06.03.2013 09:52

Ihre Frage erübrigt sich...

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Abraxas (1.595 Kommentare)
am 06.03.2013 08:10

anders kann ich das nicht beschreiben. Da hat man wirlich die absoluten "Schwerverbrecher" erwischt. Das Wort "Augenmaß" scheint wohl der Richterin kein Begriff zu sein. Es ist eh "nett", dass sie ausserhalb des vorgesehenen Strafrahmens (3 statt mindestens 6 Monate) geurteilt hat, aber meines Erachtens dürfte so etwas niemals vor Gericht landen. Hier müsste es einen viel einfacheren Weg geben. Eine Abmahnung, oder irgendeine Form von Verwaltungsstrafe hätte es wohl auch getan...

Interessant wäre, wie hoch die Kosten für das Verfahren bzw. für die Verfolgung (Beauftragung einer Detektei zwecks Observierung ?!?) sind?

Von der Relation zu anderen (echten) Straftaten (ein anderer Poster hat dankenswerterweise einen link zu einem Bericht über 3 Monate bedingt plus Geldstrafe für fahrlässige Tötung gepostet) bzw. zum entstandenen Schaden (wohl eher Mindererlös für das MA48) ganz zu schweigen...

Es ist einfach Wahnsinn!

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 06.03.2013 09:49

derart gewöhnt haben, dass es viele als "normal" empfinden.

Mit anderen Urteilen, speziell wenn diese wegen Mangels an Beweisen gefällt worden sind, ist dieses nicht vergleichbar. Weil es eben ausreichend Beweise gab!

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Abraxas (1.595 Kommentare)
am 06.03.2013 13:15

Ich bin ganz entschieden gegen Korruption! Ich bin jedoch der Meinung, dass man sich schon eher der echten Korruptionsfälle annimmt, und nicht solchen Bagatellen.

Es ist wiedermal typisch für Österreich: Korruption in großem Stil wird in der Allgemeinheit über Medien stärker wahrgenommen. Als Reaktion darauf wird die Gesetzgebung dagegen verschärft. Mit dem Effekt, dass "kleine Fische" (beinahe) gnadenlos belangt werden. Um die großen Fälle kümmert man sich nicht wirklich bzw. mangelt es dann dort plötzlich an Beweisen. (meine Vermutung dazu: dort wos richtig wehtun würde traut man sich nich energisch vorgehen; wahrscheinlich aus Angst davor, dass es zu größeren Umwälzungen kommen würde...)

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am 06.03.2013 08:02

natürlich nicht, diese wären noch mit bonis beschenkt worden.

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am 05.03.2013 20:00

Danke liebe Korruptionsstaatsanwaltschaft, Danke liebe STAS..äh Detektive!

Hier wurden 3 besonders bösartige Menschen der Korruption überführt. Der Schaden übersteigt die Kosten für Überwachung etc. sicherlich. Amtsmissbrauch in einem Fall im Wert von 15 Euro? Das geht zu weit!
Ich hoffe diese 3 Übeltäter merken sich deren schweres Vergehen, sonst plädiere ich im Wiederholungsfall für die sofortige Wiedereinführung der Guillotine.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gute Arbeit geleistet, in unserem von Korruption so verschonten Land dürfen solch Skandale nicht passieren.

Okay, das mit der Guillotine war zu hart, 5 Jahre Gefängnis würden auch reichen!

http://files.puls4.com/m3/pic/APcLCqCJcr.jpg

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am 05.03.2013 19:45

für fahrlässige Tötung !

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Schwangere-starb-an-Ueberdosis-Strafe-fuer-Dealerin;art4,1076483

3 Monate bedingt für ein bisschen Müll mehr ????

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mape (8.848 Kommentare)
am 05.03.2013 19:20

Elsner geht spazieren, ein paar hilfsbereite Müllmänner werden verurteilt. Da findet sich aber kein Rechtsanwalt, der, so wie bei den Asylanten, die Müllmänner gratis vertritt. Würde ja auch keine Schlagzeilen bringen.

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dirgni (108 Kommentare)
am 05.03.2013 18:25

damit die "Großen" unter dem Mantel des Schweigens und Vergessens ihre krummen Geschäfte ohne Konsequenzen in ganz anderen Dimensionen weiterhin betreiben können.
Armes Österreich!

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herst (12.758 Kommentare)
am 05.03.2013 18:07

wenn die Müllabfuhr ausrangierte Politiker mitnehmen würden?

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( Kommentare)
am 05.03.2013 18:11

"abgehen" ... oder doch?

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am 05.03.2013 17:42

unzählige ECHTE gfraster marschieren auf freiem(!!!) fuß von "einkauf" zu "einkauf", aber ein paar - unbescholtene arbeiter (meine annahme) - werden kriminalisiert???

gericht oder affenzirkus?

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( Kommentare)
am 05.03.2013 17:57

Ich würde schreiben "IST"...oder passt schon längst nicht mehr für diese abgehobenen Rechtsverdreher!

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am 05.03.2013 17:30

und 5 Vorstrafen !

Man muss immer zuerst bei den kleinen anfangen, so überdeckt man die großen Schweinereien ! traurig

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gerald160110 (5.612 Kommentare)
am 06.03.2013 10:19

blockwarte und denunzianten, denen es eine befriedigung bereitet, andere dem gesetz aus zu liefern (unabhängig vom delikt und den herrschenden gesetzen). - bei körperverletzungen, insbesondere bei schlägereien ist es oft unmöglich einen oder mehrere täter zu überführen, da die polizei auf eine mauer von schweigen stösst, bei wesentlich trivialeren dingen wie eben, ein zuviel ausgeleerter müllcontainer oder vor einigen jahrzehnten den bbc nachrichten zu lauschen, dafür finden sich stets ehrenhafte bürger die ihrer staatsbürgerlichen pflicht (gerne) nachkommen ...

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( Kommentare)
am 05.03.2013 16:59

Eine Abmahnung hätte für die Müllmänner durchaus ausgereicht.
Sicherlich ist es nicht in Ordnung zuviel Müll mitzunehmen. Aber ein anderes Mal sind die Container nicht voll weil z.B. Betriebsurlaub war, und die Entleerungskosten werden trotzdem vorgeschrieben. In Zukunft können die Müllarbeiter nur ganz genau arbeiten und jedes Fuzzerl Müll neben dem Behälter liegen lassen. Dann haben die Damen und Herren im Amt genug Arbeit mit den berechtigten)Beschwerden der Bürger.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 05.03.2013 16:30

an den Schaden orientieren würde.
Und es unbefangene Richter geben würde, bräuchte so mancher Politiker und Wirtschafts-Promi 100 Leben um seine Strafe abzutragen.
Den Beteiligten würde ich raten, geht’s zum Billa da soll es den Hausverstand geben.

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wilhelmsburg (539 Kommentare)
am 05.03.2013 16:19

Wegen ein paar Kg. Müll solch einen Geplärre? Natürlich war dies nicht in Ordnung. Aber gleich Vorstrafen?
Also liebe Ankläger und Richter, ( die Kleinen hängt man, die Großen ....!)so seid ihr Clowns der Nation !

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( Kommentare)
am 05.03.2013 15:49

Wieviel Müllmänner gibt es bei Justitia?

Die hätte nämlich eine Menge zu tun, den gierigen Menschenmüll aus ihren Ämtern zu verjagen, aber diese Selbstentsorgung würde ja nicht funktionieren, zuviel Dreck am Stecken ist ja höchst unapettitlich für Klauen, die sich sonst am Volk unrechtmäßig bereichern!

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Rapid09 (2.610 Kommentare)
am 05.03.2013 14:37

Solch ein Aufwand sollte einmal bei Politikern und Wirschaftsbossen betrieben werden. Dann waeren wahrscheinlich schon viel mehr hinter Gitter. Aber bim kleinen Mann schlaegt Justizia voll zu.

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marchei (4.370 Kommentare)
am 05.03.2013 13:52

... ist anders!

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ingeoma (3.327 Kommentare)
am 05.03.2013 18:58

Wien bleibt Wien

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