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Mindestsicherung: Länder bitten Angehörige zur Kasse

Von nachrichten.at/apa, 07. August 2014, 13:43 Uhr
Mindestsicherung: Zahl der Betroffenen stieg um 40 Prozent

WIEN. Die Armutskonferenz übt an mehreren Bundesländern aufgrund deren Praxis bei der Mindestsicherung Kritik. In Kärnten bestehe der Angehörigen-Regress nach wie vor, sagte Sozialexperte Martin Schenk am Donnerstag im Ö1-"Mittagsjournal"

Aber auch im Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol gebe es Versuche, Angehörige von Hilfesuchenden zur Kasse zu bitten. Kärnten habe schon im Februar angekündigt, den Angehörigen-Regress abzuschaffen, so Schenk. Dass es ihn nach wie vor gibt, sei ein "großes Problem", da viele Betroffene die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, "da sie einen Konflikt mit Angehörigen nicht wollen", wie er im ORF-Radio sagte.

Scharfe Kritik übte Schenk aber auch an der Praxis von Sozialämtern in Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und dem Burgenland: Diese würden Antragstellende auffordern, ihre Eltern bzw. volljährigen Kinder auf Unterhalt zu klagen, so Schenk. Gleichzeitig räumte er ein, dass diese Praxis nicht notwendigerweise im ganzen Bundesland angewandt werde. "Aufgrund uneinheitlichen Vollzugs sind Unterschiede von Bezirk zu Bezirk möglich", erklärte er via Aussendung.

Das Ergebnis dieses Vorgehens sei aber dasselbe wie beim Angehörigen-Regress: "Aus Angst, dass ihre Angehörigen belangt werden könnten, bringen viele Anspruchsberechtigte keinen Antrag ein. Die Sorge vor familiären Konflikten hilft den Bundesländern in einem Bereich zu sparen, in dem es für die Betroffenen um das bloße Überleben geht", so die Armutskonferenz.

In Vorarlberg, Wien sowie Salzburg Stadt sei die Praxis, Unterhaltsklagen einzufordern, hingegen nicht vorzufinden. Eine "vorbildhafte Neu-Regelung" sieht die Armutskonferenz in der Steiermark, wo - wie auch in Kärnten - der Regress zunächst wieder eingeführt, mit Anfang Juni aber wieder abgeschafft wurde. Darüber hinaus sei auch geregelt worden, dass Unterhaltsansprüche nur dann geltend gemacht werden müssen, wenn diese schon vor der Inanspruchnahme von Mindestsicherungs-Leistungen gerichtlich festgelegt wurden. Damit sei den Aufforderungen zu Unterhaltsklagen "per Gesetz die Grundlage entzogen", lobt die Armutskonferenz das Vorgehen in der Steiermark.

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