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Lugner-„Schwiegersohn“ muss blechen

Von apa/nachrichten.at, 27. Juli 2010, 14:23 Uhr
Helmut Werner
Helmut Werner Bild: APA

EISENSTADT. Helmut Werner, Richard Lugners „Schwiegersohn in spe“, hat nach einem misslungenen Zwangsausgleich seiner Event Produktion KEG vor dem Landesgericht Eisenstadt einen neuen Zahlungsplan angenommen.

Bis 16. August muss Werner nun zumindest 30.000 Euro aufbringen, berichtete der Alpenländische Kreditorenverband (AKV). „Alles schon erledigt. Mehr sage ich dazu nicht“, meinte Werner.

Insgesamt schuldet die KEG ihren Gläubigern dem AKV zufolge rund 60.000 Euro. Die Hälfte der Summe muss bis Mitte August aufgebracht werden.

Wie schnell die anderen 50 Prozent zurückgezahlt werden müssen, hängt laut dem Kreditschutzverband davon ab, ob sie „von der Promotionstätigkeit Helmut Werners erwirtschaftet werden können“. „Bis dato hat Herr Werner mit seinem „Schlagerstar“ Menowin nicht gerade ein glückliches Händchen bewiesen“, sagte Wolfgang Hrobar vom AKV.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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lancer (3.688 Kommentare)
am 28.07.2010 06:51

...und zwar in jeder Beziehung !

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( Kommentare)
am 27.07.2010 21:00

Ist er nicht auch Manager von der "Mausi" ?
Oder ist mit deren Schönheit auch kein Geld mehr zu verdienen ?

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( Kommentare)
am 27.07.2010 20:52

Zum Rummel um die Person Lugner fällt mir ein Zitat von Karl Kraus ein: "Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten"

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 27.07.2010 20:43

In Verbindung mit seinem Schwiegervater bedient er die niederen Instinkte eines Teiles des Volkes perfekt.Was und wie er wirklich ist?Kann man nur vermuten und ist auch powidl...

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Medini (784 Kommentare)
am 27.07.2010 20:14

papa wiads scho richtn, dea von da tschäki.

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oeggoe (17.926 Kommentare)
am 27.07.2010 19:28

Das gäb Stoff für eine Daily Soap:

Hilfe, ich muß Schulden abarbeiten" o.Ä.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 27.07.2010 18:18

welches das HGB überflüssigerweise abgelöst hat, zu Grabe getragen. Das hat der Gesetzgeber in seiner ebenso unergründlichen wie unendlichen Weisheit schon 2006 beschlossen. Mit 31. 12. oo9 ist auch die "Schonfrist" abgelaufen, bis zu der das "E" gestrichen werden mußte.

Dieser Bericht kann sich also nur auf ein Konkursverfahren und einen daraus folgenden, anscheinend gescheiterten Zwangsausgleich aus dem Vorjahr beziehen.

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