Luchs getötet: Strafe für Jäger bestätigt
LINZ. Nach dem Abschuss zweier Luchse aus dem Nationalpark Kalkalpen geht das juristisches Pingpong um den Schadenersatz weiter.
Bereits in drei Verfahren wurde der in erster Instanz zugesprochene Betrag von der zweiten Instanz gekippt, zuletzt am Montag vom Oberlandesgericht (OLG) Linz. Die Strafe gegen einen Jäger, der ein Tier getötet hat, wurde hingegen bestätigt.
Der 65-Jährige hatte im Sommer 11.160 Euro Geldstrafe ausgefasst, dabei bleibt es auch nach seiner Berufung. Ein Tierpräparator, der ihn gedeckt hatte und wegen Falschaussage zu 4.320 Euro verurteilt worden war, muss nun nur mehr 2.520 Euro zahlen, allerdings nur weil das OLG einen niedrigeren Tagsatz als Basis für die Strafbemessung heranzieht. Die Frau des Jägers, die ebenfalls einen Luchs geschossen hat, war bereits in einem früheren Verfahren rechtskräftig zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 1.920 Euro verdonnert worden.
Was dem Fall des Jägers und dem seiner Frau gemein ist, ist die unterschiedliche Sichtweise der Instanzen zur Frage, ob Schadenersatz zu zahlen ist. Alle zwei Schützen waren in ihren Strafprozessen zu 12.101 Euro Schadenersatz verurteilt worden, bei beiden hob das OLG dies aber wieder auf und verwies den Nationalpark mit seinen Forderungen auf den Zivilrechtsweg. Gegen die Frau wurde er bereits beschritten - mit dem selben Ergebnis: In erster Instanz wurde Schadenersatz zugesprochen, in zweiter wieder aberkannt, weil es sich um ein Wildtier handle und kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden sei.
Die Anwältin des Nationalparks, Claudia Oberlindober, sieht das naturgemäß anders: "Da kann man gleich sagen, der Nationalpark ist ein großer öffentlicher Zoo", der immer wieder Luchse aussetze, die dann von den Jägern geschossen werden. Denen käme das "deutlich billiger als eine Reise nach Kasachstan". Dennoch verwies das OLG das Schutzgebiet unter Verweis auf die anderen Urteile auf den Zivilrechtsweg.
Im Zivilverfahren gegen die Frau will der Nationalpark nun Revision einlegen. Gegen den Mann könnte wohl Klage eingereicht, dann aber das Verfahren unterbrochen werden, bis die Höchstrichter entschieden haben.
Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren sind immer wieder männliche Tiere verschwunden, was dem Projekt schwer zusetzt. Gerüchte von illegalen Abschüssen machten die Runde. Ein Kadaver wurde in der Tiefkühltruhe des verurteilten Präparators gefunden, von den anderen - auch jenem, der dem 65-Jährigen zugeordnet wird - fehlt vorerst jede Spur.
Es gibt doch noch Gerechtigkeit, und nun muss die r.k. Kirche endlich Maßnahmen ergreifen, dass wir diese Schießwütigen nicht mehr im Ennstal antreffen werden.
Und die lieben Jägerlein, das alte Manderl und das alte Weiberl, weinen Tag und Nacht, weil man ihnen die Jagdkarte für 30 Monate entzogen hat. Nur die Pacht läuft lt. Verpächter r.k. Kirche noch bis Ende 2017, sodass man sich künftig mit einem Kinderplastikgewehr in den Wald begeben wird, um den Luchsen zu zeigen, wo der Bartl den Luchs holt.
Der Landesjagdverband, wie ein altes Weib ohne Zähne daherlabbernd, ist auf Tauchstation, vielleicht fürchtet man Haimbuchner, dessen Gesinnungsfreunde die alten Jägerlein sind.
Ohne gültige Jagdkarte ist man nicht pachtfähig,( lt. Jagdgesetz) und der bestehende Pachtvertrag muß aufgelöst werden.
ist auch richtig so!!!
was brauchen die eine jagt,
wenn sie fuchs und luchs nicht
unterscheiden können,da muss
man sich schon fragen dürfen ob sie
noch brechtigt sind auf eine
jagt gehen zu dürfen............