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Lehrerdienstrecht: Trend geht Richtung neues Modell

Von nachrichten.at/apa, 03. Juli 2015, 10:04 Uhr
Lehrerin
(Symbolbild) Bild: colourbox.com

WIEN. Die im kommenden Schuljahr neu eintretenden Lehrer dürften zumindest im Pflichtschulbereich die erstmalige Möglichkeit nützen, das neue Dienstrecht in Anspruch zu nehmen.

Das zeigt ein erster Trend aus den Landesschulräten. In den meisten Ländern laufen aber noch Fristen, bis zu deren Ende sich die Pädagogen in Sachen Dienstrecht entscheiden können.

Das neue Lehrerdienstrecht gilt zwar erst ab 2019/20 verpflichtend für alle neu eintretenden Lehrer. Bis dorthin können neue Pädagogen bzw. jene, die ihren Vertrag verlängern, aber hineinoptieren.

In Niederösterreich gehe die Tendenz "eindeutig in Richtung neues Dienstrecht", sagte Landesschulratspräsident Hermann Helm auf APA-Anfrage. "So ziemlich alle" neu eintretenden Lehrer würden sich dafür entscheiden. In der Steiermark wollen an den Pflichtschulen 95 Prozent der insgesamt rund 300 neu eintretenden Lehrer nach dem neuen Lehrerdienstrecht angestellt werden. Für den AHS-/BHS-Bereich gebe es vermutlich erst Ende August Zahlen.

In den anderen Bundesländern laufen ebenfalls noch Fristen, bis zu deren Ende die neuen Lehrer sich entscheiden müssen - je nach Land bis Mitte oder Ende Juli bzw. Mitte oder Ende August.

Im Wiener Stadtschulrat rechnet man damit, dass im Pflichtschulbereich praktisch alle Neo-Pädagogen ins neue Dienstrecht optieren. Im Bundesschulbereich (AHS/BMHS) komme es wohl darauf an, wo sie eingesetzt werden: BMHS-Lehrer würden eher ins neue Dienstrecht wechseln. AHS-Lehrer mit einer Mischverwendung in Ober- und Unterstufe - und damit die Mehrzahl der AHS-Pädagogen - dürften eher das alte Dienstrecht bevorzugen. Die genaue Wahl sei aber auch von den unterrichteten Fächern abhängig. Im steirischen Landesschulrat schätzt man, dass nur rund zehn Prozent der Bundesschullehrer das neue Dienstrecht in Anspruch nehmen werden.

Mehr Stunden, höhere Anfangsgehälter

Das neue Dienstrecht bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter. So sollen Lehrer künftig einheitlich mit rund 2.500 Euro in den Beruf einsteigen (bisher 2.300 für AHS/BMHS, 2.100 für Volks-, Haupt- Sonderschullehrer etc.), das Höchstgehalt soll bei einer flacheren Gehaltskurve - exklusive aller Zulagen - knapp 4.500 Euro betragen (bisher 5.300 bzw. 4.700 Euro). Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung.

Die unterschiedliche Attraktivität für Pflichtschul- und AHS/BMHS-Lehrer erklärt sich aus der bisherigen Unterrichtsverpflichtung und der künftigen Einrechenmöglichkeiten: Pflichtschullehrer mussten bisher zwischen 20 und 22 Wochenstunden unterrichten - da künftig Klassenvorständen (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren bzw. Kustoden und Beratungslehrer bis zu zwei Wochenstunden angerechnet werden, kommen sie nur auf eine geringe oder gar keine Erhöhung der Arbeitszeit.

Für AHS- und BMHS-Lehrer gilt derzeit eine grundsätzliche Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden - wobei aber etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und de facto zu einer niedrigeren Stundenbelastung bis hinunter zu 17 Stunden führen können. Sie müssen im neuen Dienstrecht also mehr unterrichten - in der Sekundarstufe 2 (v.a. AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) führt der Unterricht von Schularbeitsfächern aber zusätzlich zu einer Reduktion der Lehrverpflichtung von bis zu zwei Stunden.

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1  Kommentar
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sol3 (13.727 Kommentare)
am 26.08.2015 12:31

Dank der linken Lehrerhetze flüchten auch die Frauen aus dem Lehrberuf.

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