Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Kremsmünster: Zwölf Jahre Haft für Ex-Pater

Von nachrichten.at/apa, 03. Juli 2013, 13:54 Uhr
Schon heute Urteil gegen Ex-Pater?
Angeklagter leitete Knabenchor. (APA) Bild: APA/Hannes Markovsky

STEYR. Im Prozess gegen den Ex-Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster gab es Mittwochnachmittag ein Urteil. Der Ex-Pater (79) wurde zu Zwölf Jahren Haft verurteilt.

Dem heute 79-jährigen, mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ordensmann werden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Für die Staatsanwältin war der Angeklagte nur "vermeintlich geständig". Die Opfervertreter vermissten ebenfalls Reue bei dem früheren Ordensmann. Sie verlangten teilweise eine strenge Bestrafung, nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen. Der Verteidiger sieht die Taten als verjährt an und forderte einen Freispruch.

Die Staatsanwältin sagte, der Angeklagte habe zwar ein Geständnis abgelegt, ob es reumütig sei, lasse sie aber dahingestellt. Der heute 79-Jährige habe angegeben, bereits in seiner Jugend eine pädophile Neigung an sich bemerkt zu haben und sei trotzdem Erzieher geworden. Er habe sich damit verantwortet, dass er den Versuchungen im Schulbetrieb nicht immer widerstehen habe können. "Aber es mangelt an der subjektiven Einsicht seinerseits", sagte die Anklägerin. Sie beantragte einen Schuldspruch, eine tat- und schuldangemessene Bestrafung und verwies auf den langen Tatzeitraum von mehreren Jahrzehnten.

Opfervertreter appellierten an das Gericht

"Bestrafen Sie hart, weil so etwas muss aufhören", appellierte ein Opfervertreter an das Gericht. "Im Namen Gottes die Opfer für ihr Leben zu brandmarken und ihr Leben zu verpfuschen" könne nur mit schweren Strafen beantwortet werden. "Bei der Findung des Strafmaßes ist zu berücksichtigen, welche enorme kriminelle Energie, die der Angeklagte seinen Opfern gegenüber aufgewendet hat", forderte eine weitere Anwältin ebenfalls ein strenges Urteil, auch wenn er aufgrund seines Alters wohl keine Haft mehr werde antreten müssen.

Ein Geschädigten-Vertreter kritisierte die vom Angeklagten zu Prozessbeginn vorgelesene Entschuldigung als "lediglich ein Heischen nach einem Milderungsgrund", ernst gemeint sei es nicht gewesen. Von den 24 Opfern hätten elf Gewalt geschildert, 18 sexuellen Missbrauch. Von letzteren sei es bei neun zu seiner Ansicht nach schwerem Missbrauch gekommen - "Analverkehr, Oralverkehr, Masturbation". Einige hätten später Alkohol- und Drogenprobleme bekommen oder Selbstmordversuche verübt.

Der vierte Opferanwalt, der neun Geschädigte vertritt, betonte, alle seine Mandanten seien erheblich beeinträchtigt durch die Vorfälle im Stiftsgymnasium. Ihr Leben sei anders verlaufen als geplant. Es habe sich um "gravierendste und für mich schockierende Übergriffe" auf junge Menschen gehandelt, die Schäden würden teilweise heute noch anhalten. Auch er ortete beim Angeklagten keine Reue: "Von einer ernst gemeinten persönlichen Entschuldigung kann man nicht sprechen." Der 79-Jährige habe nicht einmal den geringsten Schadenersatzanspruch von 500 Euro anerkannt.

"Dass mein Mandant die Taten zum Großteil begangen hat, steht außer Zweifel", so der Verteidiger. Der ehemalige Konviktsdirektor habe sie auch großteils gestanden und sich "in aller Form entschuldigt". Er sieht die Delikte aber als verjährt an und fordert einen Freispruch. Seiner Ansicht nach stütze sich die Anklage auf die Aussage eines Opfers, das einige Jahre vorher in einem anderen, später eingestellten Verfahren seine Angaben geändert habe. Durch dieses Faktum und durch den Vorwurf, der Angeklagte habe eine nicht registrierte Pumpgun besessen, werde die Verjährung gehemmt, erklärte er den Schöffen. An den Angaben des Zeugen sei aber seiner Ansicht nach zu zweifeln und die Pumpgun habe der Ex-Pater freiwillig abgegeben. Damit sei die Sache verjährt, so der Verteidiger.

"Ein Stück Gerechtigkeit"

„Es ist gut, dass das Gerichtsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Dadurch musste sich der Beschuldigte der Verantwortung stellen. Den Opfern wird auf diese Weise ein Stück Gerechtigkeit zuteil", teilte Abt Ambros Ebhart in einer Aussendung mit. "Es macht uns sehr betroffen, dass die Vorfälle stattgefunden haben. Um sämtliche Vorwürfe von Missbrauch und Gewalt im Stift Kremsmünster seit 1945 aufzuarbeiten, haben wir im Jänner 2013 das wissenschaftliche Institut IPP in München beauftragt“, so der Abt.

mehr aus Aktuelle Meldungen

Ludwig mit 92,63 Prozent als Wiener SP-Chef bestätigt

Tourengeher am Kasberg von Lawine verschüttet

Lkw stürzte in die Gusen: Lenker (33) überstand spektakulären Unfall leicht verletzt

Kredit-Unregelmäßigkeiten: Weitere Banken in Oberösterreich betroffen?

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

Aktuelle Meldungen