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Kärnten erlaubt Jagd auf geschützte Fischotter

Von nachrichten.at/apa   02.Juni 2015

Drei Tiere sollen vorerst "entnommen" werden. Grund für die Maßnahme ist laut Ragger ein dramatisches Sinken des Fischbestandes. Angeblich verringerte sich die "Biomasse" an Fisch landesweit im vergangenen Jahr um 70 Prozent.

Der Fischotter genießt eigentlich besonderen Schutz: Laut EU-Richtlinie sind die Tiere ganzjährig geschont. Ein "alarmierender Jahresbericht" über den Fischbestand in Kärnten bewirke aber nun eine Ausnahme, sagte Ragger. "Einzelne Tiere können zum Abschuss oder Fang freigegeben werden, wenn das zum Beispiel im Interesse eines geordneten Jagdbetriebes, der Landwirtschaft oder zur Erhaltung einer bedrohten Wildart erforderlich ist."

Und dieser Fall sei im Görtschitztal gegeben: "Der Fischbestand ist hier dramatisch, um etwa 80 Prozent, gesunken. Experten führen das vor allem auf den Fischotter zurück. Hier drohe auch das Aussterben der bodenständigen Kärntner Bachforelle, die auf der Roten Liste der bedrohten Arten steht", so Ragger. Es müsse hier ein geschütztes Tier bejagt werden, um ein anderes geschütztes Tier zu erhalten.

Drei Fischotter dürfen nun von 1. November bis 31. Jänner im Bereich des Görtschitzbaches und der Quellflüsse des Lölling- und Mosinzbaches "entnommen" werden. Dabei soll in erster Linie versucht werden, die Tiere einzufangen. Untersuchungen hätten ergeben, dass der Fischotter nahezu flächendeckend in Kärnten lebt. Der Bestand wird auf 160 Tiere geschätzt.

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25. April 2024