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Hitlergruß im Heeres-Auslandseinsatz: Prozess

Von nachrichten.at/apa   05.Oktober 2010

Bei einer privaten Feier wurde er laut Anklage fotografiert, als er ein T-Shirt trug, auf dem sich ein gelber Smiley mit Hitlerbart und Seitenscheitel befand. Der 42-Jährige bekannte sich sich zwar schuldig, bestritt bei seiner Befragung jedoch einige der ihm zur Last gelegten Vorwürfe. Der Prozess wurde am Dienstagnachmittag nach Abschluss der Zeugenbefragungen vertagt und soll Mittwoch fortgesetzt werden.

Der 42-Jährige, dessen Dienstverhältnis mittlerweile vom Bundesheer beendet wurde, war seit 1998 immer wieder im Auslandseinsatz gewesen - von Zypern über den Golan bis nach Bosnien und dem Kososvo - und habe "ausgezeichnete Dienstbeschreibungen" gehabt, hob sein Verteidiger hervor. Zum Vorfall mit dem T-Shirt, das ihm Kameraden geschenkt hatten, kam es im Februar 2009. Das Smiley-T-Shirt mit der Aufschrift "Welcome To Germany", das er schließlich anzog, hätten Kameraden in Deutschland mit einer Sammelbestellung "Karikaturleibchen" geordert, so der Angeklagte. Damals bei der Feier sei auch Alkohol geflossen, den die Soldaten aufgrund der Beendigung eines Auftrages erstmals seit zwei Monaten wieder konsumieren durften.

"Die Hand zum Hitlergruß erhoben"

Er habe zwar "die Hand zum Hitlergruß erhoben", das sei auf einem Foto dokumentiert. Einige der ihm angelasteten antisemitischen Äußerungen habe er jedoch "sicher nicht" getätigt. Andere Ausdrücke habe er in der Absicht verwendet, "die jüdische Hochfinanz in Amerika" zu kritisieren, verantwortete sich der Burgenländer, dem ein Halbzug mit 18 Mann unterstellt war, vor Gericht.

Ob er Nostalgie für eine Zeit empfinde, in der das Bundesheer eine höheren Stellenwert gehabt habe, wollte der Vorsitzende wissen. "Vom Soldatentum her war das in der Wehrmacht schon eine andere Liga, als das, wo Österreich jetzt spielt", meinte daraufhin der Angeklagte, der sich auch mit Fragen zu 150 Dateien auf seinem Laptop konfrontiert sah. Im Ordner mit der Bezeichnung "AH" befanden sich laut Anklage verbotene Lieder, Reden und Bilder, die unter anderem Soldaten beim Hitlergruß zeigten.

Die Bilder habe ihm ein Kamerad mit einem USB-Stick auf den Computer gespielt, rechtfertigte sich der ehemalige Unteroffizier. Den Ordner habe ihm ein Unteroffizier aus Kärnten überspielt.

"Teilweise" aufgefallen

Die Aussagen der Zeugen gestalteten sich unterschiedlich: Während einer der früheren Kameraden des Burgenländers meinte, er könnte sich nicht an antisemitische Äußerungen des Mannes erinnern, beantwortete ein anderer die Frage, ob der 42-Jährige durch Äußerungen in NS-Richtung aufgefallen sei, mit "teilweise". Ein anderer Soldat, der den Burgenländer mit dem T-Shirt sah, gab ihm den Tipp, "er soll sich eine Jacke anziehen".

Einige Zeugen bestätigten, dass sie davon gehört hätten, dass der Ex-Unteroffizier von französischen Soldaten als "Papa Hitler" bezeichnet worden war. Möglicherweise habe dies damit zu tun gehabt, dass er damals im Einsatz einen Seitenscheitel und "andeutungsweise einen Hitlerbart" gehabt habe, so einer der Männer. Französische Militärpolizisten hätten sich gerne mit dem Unteroffizier fotografieren lassen, was dem Angeklagten schließlich selbst "auf den Nerv" gegangen sei, erzählte ein weiterer Zeuge.

Am Nachmittag wurde das Beweisverfahren abgeschlossen. Am Mittwoch haben die Anwälte Gelegenheit zu ihren Plädoyers, bevor die Geschworenen mit der Beratung über das Urteil beginnen. Im Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen bei § 3g des Verbotsgesetzes ein bis zehn Jahre Haft.

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