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Fukushima - Tausende Privatpersonen klagen Firmen

Von nachrichten.at/apa, 12. März 2014, 12:20 Uhr
Japan: Gedenken an die Opfer
"Die wichtigsten Lehren aus Fukushima wurden nicht gezogen." Zu diesem Schluss kamen internationale Experten, die anlässlich des dritten Jahrestags des Reaktorunfalls von Fukushima die Vereinigung "International Nuclear Risk Assessment Group" (INRAG) gegründet haben. Bild: Reuters

FUKUSHIMA. Rund 4.000 Privatpersonen aus aller Welt haben Klage gegen drei Firmen eingereicht, die am Bau der japanischen Atomanlage Fukushima beteiligt waren.

Den Unternehmen General Electric aus den USA sowie Toshiba und Hitachi aus Japan werde vorgeworfen, keine ausreichenden Sicherheitseinrichtungen an der später havarierten Anlage errichtet zu haben, teilten die Kläger am Mittwoch mit.

Hinter den Anschuldigungen stehen Bürger aus mehr als 30 Ländern, darunter Japan, Deutschland und den USA, wie einer ihrer Anwälte erklärte. Ziel des juristischen Vorgehens ist nach Angaben der Kläger, "die Aufmerksamkeit auf die Schutzsysteme der Nuklearindustrie weltweit zu lenken". Die Forderungen gegen die drei Unternehmen sind daher eher symbolisch: Sie belaufen sich auf 100 Yen (0,70 Euro) pro Kläger.

Die drei Firmen wollten sich zu der Klage nicht äußern. General Electric wies lediglich darauf hin, dass die Atomanlage Fukushima mehr als 40 Jahre lang sicher gelaufen sei.

Bei dem verheerenden Erdbeben und Tsunami am 11. März 2011 in Japan war das Kernkraftwerk so schwer beschädigt worden, dass die Kühlanlagen ausfielen. In der Folge kam es in mehreren Reaktoren zu einer Kernschmelze. Große Mengen Radioaktivität traten aus, Zehntausende Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Todesfälle durch die radioaktive Strahlung hat es offiziell nicht gegeben.

Bisher keine juristisch Verantwortlichen

Bisher wurde für die Katastrophe von Fukushima niemand juristisch zur Verantwortung gezogen. Im Jahr 2012 reichten 15.000 Betroffene eine Klage gegen den Betreiber Tepco ein. Im vergangenen September entschied die Staatsanwaltschaft jedoch, keine Anklage zu erheben. Dagegen läuft ein Berufungsverfahren.

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