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Frau mit Eisenstange erschlagen: Angeklagter in Anstalt eingewiesen

Von nachrichten.at/apa, 28. November 2016, 12:09 Uhr
Mord Brunnenmarkt
Der mutmaßliche Täter soll am 4. Mai am Brunnenmarkt in Wien eine 54-Jährige auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit einer elfeineinhalb Kilogramm schweren Eisenstange erschlagen haben. Bild: (APA)

WIEN. Jener 21-Jährige, der am 4. Mai am Brunnenmarkt eine 54 Jahre alte Frau auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit einer elfeineinhalb Kilogramm schweren Eisenstange erschlagen haben soll, wurde am Montag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus.

Richter Ulrich Nachtlberger verwies in der Urteilsbegründung auf den Wahrspruch der Geschworenen, die auf Basis des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer entschieden hatten. Der paranoid schizophrene Mann bedürfe einer dauerhaften engmaschigen Betreuung, sagte Nachtlberger. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Richard Soyer bat um Bedenkzeit

Nur sehr kurz war im Wiener Landesgericht zuvor der 21-Jährige befragt worden. Er wirkte von seiner psychischen Erkrankung gezeichnet und war nicht vernehmungsfähig. Seine Einvernahme wurde nach zwei Minuten abgebrochen.

Der gebürtige Kenianer war einem psychiatrischen Gutachten zufolge aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Deswegen wurde er nicht wegen Mordes angeklagt.

Täter agierte "hemmungslos"

"Der Fall ist dramatisch, für einen Mediziner aber relativ einfach", stellte Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bei der Erörterung seines Gutachtens einleitend fest. Der 21-Jährige habe seit mindestens drei bis vier Jahren an einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten, die nie behandelt wurde, und unter dem Einfluss dieser Krankheit mit der Eisenstange zugeschlagen.

"Die absolute Hemmungslosigkeit bei der Tatausführung spricht dafür, dass jedes Bremsvermögen ausgeschaltet war. Ein gesunder Mensch könnte eine solche Tat nicht begehen", meinte Dantendorfer. Er habe "noch nie so eine verunstaltete Leiche gesehen".

Wie der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp darlegte, bekam Maria E. (54) mindestens acht Mal eine teleskopartige Metallstange auf ihren Kopf geschlagen: "Der Schädel war komplett zertrümmert. Die Knochen waren auf einer Fläche von sechs Meter verteilt. Dieser Fall ist nach meiner 23-jährigen Berufserfahrung an Brutalität schwer zu übertreffen." Das Gesicht der Frau, die nach den ersten Schlägen nicht sofort tot gewesen sein dürfte, sei "nicht mehr erkennbar", Schädel und Gehirn "nicht mehr vorhanden" gewesen, so Klopp.

Der mutmaßliche Täter wurde nach seiner Festnahme vier Mal vom von der Justiz beigezogenen Psychiater untersucht. Der 21-Jährige sei "mit Sicherheit" schwer krank, verriet Dantendorfer nun den Geschworenen: "Dieses Erkrankungsbild ist nicht spielbar. Dass mir jemand so etwas vier Mal vorspielen kann, schließe ich nach 30 Jahren Berufserfahrung aus." Der 21-Jährige leide an Wahnvorstellungen, optischen und vermutlich auch akustischen Halluzinationen, und trotz mehrmonatiger Behandlung und Verabreichung der besten und teuersten verfügbaren Medikamente habe sich sein Zustand "nur minimal gebessert. Er befindet sich nach wie vor in einem akut psychotischen Zustand".

Zur Gefährlichkeit des Mannes bemerkte Dantendorfer: "Er ist im Moment genau so gefährlich wie zum Zeitpunkt der Tat war und würde zweifellos genau so schwere Straftaten wieder begehen." Die Tat selbst war laut Gutachter "nicht langfristig geplant", sondern ereignete sich "spontan, aus einer Wahnvorstellung heraus". Ob der gebürtiger Kenianer überhaupt so weit behandelt werden kann, dass sich sein Befinden irgendwann nachhaltig bessern wird, konnte der Experte nicht abschätzen: "Je länger jemand bei dieser Krankheit nicht behandelt wurde, desto schwieriger wird es."

Die Angehörigen der ums Leben gebrachten Frau, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, wurden von Alfred Boran und Mathias Burger rechtsfreundlich vertreten. "Der Wunsch der Opfer ist, dass er nie mehr auf freien Fuß kommt", stellte Boran mit Blick auf den 21-Jährigen klar. Der Witwer erschien zur Urteilsverkündung im Großen Schwurgerichtssaal und nahm neben seinen Rechtsvertretern Platz, um den Ausgang des Strafverfahrens persönlich miterleben zu können.

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