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Frau erdrosselt: 20 Jahre Haft für Ehemann

Von nachrichten.at/apa, 14. Juni 2016, 15:47 Uhr

INNSBRUCK. Ein 50-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Er soll laut Anklage seine Frau im August des vergangenen Jahres in der gemeinsamer Wohnung mit einem Schal erdrosselt haben. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus. Es ist vorerst nicht rechtskräftig.

Richter Thomas Dampf bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als "besonders brutal". Der bisher unbescholtene Lebenswandel und das Geständnis des Angeklagten seien aber als mildernd zu werten, weshalb der 50-Jährige nicht die Höchststrafe (lebenslänglich, Anm.) bekommen habe, so der Richter.

Der 50-Jährige hatte sich vor dem Schwurgericht schuldig bekannt. Der Angeklagte hat zunächst seine Frau gefesselt und dann mit einem Schal erdrosselt. Dabei hatte er "erhebliche Kraft" angewandt haben, da das Kehlkopfskelett der Leiche mehrere Brüche aufgewiesen hat, hatte Staatsanwältin Karin Draschl in ihrem Eröffnungsplädoyer erläuterte. Die ebenfalls aus Afghanistan stammende Frau sei zu diesem Zeitpunkt in der zwölften Woche schwanger gewesen.

Es tue ihm sehr leid, aber sie habe sein Vertrauen gebrochen, verteidigte sich der 50-Jährige. "Ich wusste, dass meine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat", sagte der Beschuldigte. Nach der Tat habe der Angeklagte die beiden gemeinsamen Kinder zu einem Freund gebracht und sei nach Wien gefahren.

Zurechnungsfähig

Der gebürtige Afghane war laut Psychiaterin Adelheid Kastner zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Er sei zwar leicht alkoholisiert gewesen, habe aber dennoch nachdenken, schlussfolgern und logisch handeln können. "Er wusste was er tut", fasste die Psychiaterin zusammen. In der Ehe habe es gewisse Probleme und Schwierigkeiten gegeben. Die Überzeugung des Angeklagten, dass seine Frau eine Affäre habe, hätte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht, erklärte Kastner. Die Tat sei aber aus einer eskalierenden Konfliktsituation heraus entstanden, weshalb keine "hochgradige Wiederholungswahrscheinlichkeit" bestehe, fügte sie hinzu.

Das Opfer war erst zwei Tage nach der Tat gefunden worden, nachdem der Freund, bei dem die Kinder untergebracht waren, misstrauisch geworden war. Er hatte daraufhin die Polizei verständigt, die dann die Leiche der Frau im Schlafzimmer der Wohnung fand. Der 50-Jährige wurde schließlich in Wien festgenommen.

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