Französische Bürgermeister klagen gegen Homo-Ehe
PARIS/STRASSBURG. Wegen ihrer Ablehnung der Homo-Ehe sind 13 französische Bürgermeister vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen.
Die kommunalen Oberhäupter, die keine Homosexuellen trauen wollen, fechten eine Entscheidung des französischen Verfassungsrates an, wie einer der Bürgermeister am Montag in Straßburg sagte. Der Verfassungsrat in Paris hatte im Oktober eine Klage von Bürgermeistern abgewiesen, die gefordert hatten, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre "Gewissensfreiheit" verweigern zu dürfen.
In dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Homo-Ehe ist eine solche Klausel für Bürgermeister, die in Frankreich Ehen schließen, nicht enthalten. Der Verfassungsrat urteilte, dies sei verfassungskonform. Unter anderem müsse die "Neutralität" staatlicher Stellen garantiert werden.
Am Montag sagte der Bürgermeister der nordfranzösischen Gemeinde Sotteville-sous-le-Val, der Verfassungsrat habe das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf ein faires Verfahren "nicht respektiert". Die Bürgermeister beklagen unter anderem, ihnen sei vom Verfassungsrat nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden, ihre Position darzulegen. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird erst in einigen Monaten erwartet.
Frankreich hatte die sogenannte Ehe für alle im Mai 2013 nach monatelangen Protesten eingeführt. Die konservative Opposition und die katholische Kirche hatten das Projekt der sozialistischen Regierung erbittert bekämpft. Im vergangenen Jahr wurden dann rund 7.000 Homo-Ehen in Frankreich geschlossen. Bürgermeister, die Homosexuelle nicht trauen wollen, können diese Aufgabe in der Praxis an ihre Stellvertreter abgeben.