Fischer-Appell: Abgeordneten-Auszug ermöglicht Schuldenbremse

Von nachrichten.at/apa   06.Dezember 2011

Funktionieren würde das allerdings wohl nur, wenn entweder die FPÖ oder sowohl die Grünen als auch das BZÖ mitmachen.

Für den Beschluss eines Verfassungsgesetz muss im Sitzungssaal des Nationalrats zumindest die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein, zwei Drittel der Anwesenden müssen zustimmen. Sollten alle 183 Mandatare im Saal sein, dann müssten folglich 122 Abgeordnete zustimmen. SPÖ und ÖVP gemeinsam kommen allerdings nur auf 108 Mandatare - folglich wäre zumindest die Zustimmung einer Oppositionspartei nötig, um eine Verfassungsmehrheit sicher zu stellen.

Anders gelagert wäre der Fall, wenn die FPÖ mit ihren 37 Abgeordneten den Saal verlässt. In diesem Fall wären für die Zweidrittelmehrheit 98 Mandatare nötig, die Koalition könnte die Verfassungsregelung also im Alleingang beschließen. Allerdings ist das lediglich eine theoretische Variante, da die FPÖ den Auszug aus dem Sitzungssaal bereits ausgeschlossen hat.

Ebenfalls möglich wäre ein Alleingang der Regierungsparteien, wenn die 20 Grünen und die 16 BZÖ-Abgeordneten ausziehen. In diesem Fall läge die Hürde ebenfalls bei 98 Stimmen. Der Auszug des BZÖ bzw. der Grünen alleine würde dagegen nicht ausreichen. Möglich wäre allenfalls der Auszug der Grünen sowie der zwei "Wilden Abgeordneten". In diesem Fall wäre die Koalitionsmehrheit allerdings eine Zitterpartie und von der vollständigen Anwesenheit aller Koalitionsabgeordneten abhängig.

Formal nicht möglich wäre laut Werner Zögernitz vom ÖVP-nahen Institut für Parlamentarismus eine Enthaltung der Abgeordneten. Zwar könnten sie auch bei namentlichen oder geheimen Abstimmungen den Saal verlassen und müssten dann nicht mitstimmen. Eine Enthaltung wäre jedoch laut Geschäftsordnung unzulässig, so Zögernitz gegenüber der APA: "Jeder, der im Saal ist, muss Ja oder Nein sagen. Wer anwesend ist, kann sich nicht enthalten. Man kann sich nur enthalten, indem man hinausgeht."