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Fall verjährt: Molnar mit Klage gegen Land abgeblitzt

Von nachrichten.at/apa, 04. April 2014, 11:42 Uhr
Start für Prozess um jahrelang missbrauchten „falschen“ Waisen
Jenö Molnar vor dem Landesgericht Linz Bild: Weihbold

LINZ. Die Klage des ehemaligen Heimkindes Jenö Molnar, das fälschlicherweise als Vollwaise geführt worden war, gegen das Land Oberösterreich ist abgewiesen worden.

Das Landesgericht Linz kam zu der Entscheidung, dass der Fall verjährt sei. Der heute 67-Jährige hatte wegen jahrelangen "institutionalisierten Unrechts" 1,6 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Er will berufen, wie der "Kurier" am Freitag berichtete.

Der Kläger hatte seine Kindheit in Heimen verbracht und war dort als Vollwaise geführt worden. Erst Jahrzehnte später fand er heraus, dass er eine Mutter hatte. Zudem soll der Mann in den Einrichtungen misshandelt und missbraucht worden sein. In dem Prozess ging es in erster Linie um die Frage der Verjährung. Die Frist dafür beträgt 30 Jahre, die Vorkommnisse, um die es in der Klage geht, liegen aber knapp 50 Jahre zurück. Der 67-jährige argumentierte, er habe sich bis 2007/2008 an die Geschehnisse nicht erinnern können. Erst durch eine lebensbedrohliche Operation sei alles wieder an die Oberfläche gekommen.

Ein psychiatrischer Gutachter hielt die Amnesie bis zu dem medizinischen Eingriff "zu 70 bis 80 Prozent" für wahrscheinlich. Mit Sicherheit sei das wissenschaftlich aber nicht zu sagen, so der Sachverständige. Der Richter wies die Klage nun ab. Er begründete das damit, dass es ohne objektivierbare Anhaltspunkte unmöglich sei, über einen 45 Jahre langen Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das Ex-Heimkind überhaupt keine Erinnerung gehabt habe. "Dieses Urteil ist ein Schock, wir werden berufen", reagierte der Kläger, der mittlerweile in Trier lebt, gegenüber der Zeitung.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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( Kommentare)
am 05.04.2014 00:20

"das opfer von oö landesheimbeamten fand erst jahrzehnte später heraus, dass es eine mutter gab" - und erst ab diesem zeitpunkt beginnt die verjährungsfrist im vorliegenden fall, denn die unterschlagung der mutter war und ist das erste betrugsdelikt der oö beamten.

warum der opferanwalt hier einen gedächtnisschwund als verjährungsgrund nennt, und sich nicht an die fakten hält, die klar und eindeutig für das opfer sprechen, kann nur mit der irrwitzigen haltung von hiesigen juristen erklärt werden, die wie beamte entlohnt werden, also unabhängig davon, ob sie erfolgreich für ihren auftraggeber arbeiten oder totalen blödsinn verzapfen, immer ihr horrendes stundengehalt beziehen, anders als in anderen ländern, in denen ein rechtsanwalt nur dann geld bekommt, wenn er sich entsprechend für seinen mandanten eingesetzt hat.

ein weiteres problem mit oö anwälten ist, dass sie ihren ehemaligen kommilitonen (richter, landesbeamte, anwälte) nicht auf die füsse treten dürfen, das wäre unö.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 04.04.2014 18:24

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susisorgenvoll (16.656 Kommentare)
am 04.04.2014 18:14

Die Verjährungsfrist muss für solche Verfahren aufgehoben werden! traurig

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( Kommentare)
am 04.04.2014 18:18

hast was anderes erwartet? Das wird sich irgendwann mal rächen...

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susisorgenvoll (16.656 Kommentare)
am 04.04.2014 18:48

Anderes erwartet zu haben. Wer meint, bei unseren Gerichten Recht oder Gerechtigkeit zu bekommen, irrt! Man bekommt nur irgendein Urteil!

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sunnyboy (2.719 Kommentare)
am 04.04.2014 16:37

Entscheidung des Gerichtes. Wir bekommen ohnehin schon amerikanische Verhältnisse im Bezug auf Schadenersatz aus nichtigen Gründen. Die "lange Zeit" ohne Erinnerung ist auch nicht wirklich glaubhaft. Es sieht nach juristischer "Abzocke" aus!

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leser (2.219 Kommentare)
am 04.04.2014 14:03

damit abzutun - Pech gehabt... - ist wieder eine Schande.

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ichauchnoch (9.795 Kommentare)
am 04.04.2014 17:25

vor allen Dingen bei einem Landeshauptmann, der das Christliche somit die Nächstenliebe so vor sich herträgt. Man hätte die ganze Geschichte ja nicht am Gerichtsweg austragen müssen, das Gericht mag ja nach dem Buchstaben des Gesetzes richtig entschieden haben, aber menschlich ist es nicht.

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( Kommentare)
am 04.04.2014 13:51

eine sauerei sondergleichen !!! für maroden banken und firmen sind milliarden da - und für ihn, herrn Molnar kein cent !!!! ??? !!!
pfui teufel - !!!

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 04.04.2014 13:42

eine versuchte Abzocke.

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.04.2014 15:29

erwischt es leider die falschen, nämlich wieder uns Bürger.

Die schludrigen Beamten von damals können aber nicht mehr büßen und ihre Nachfolger sind ja schon meilenweit und und Größenordnungen korrekter. . . . .

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oblio (24.764 Kommentare)
am 04.04.2014 20:10

Ja, genau!
Das glaubst ja selber nicht!
Schau dir doch die Sammelgutachten
von einem gewissen Gutachter an,
welcher diese den Gerichten
geliefert hat und die von den
Ämtern kritiklos exekutiert wurden!
Kindeswohl?
Ämterwohl heißt die Wahrheit!

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( Kommentare)
am 04.04.2014 11:55

die Verjährung auszuhebeln, keine guten Chancen hat, war von Anfang an klar.

Ich nehme an, man zielte auf einen Vergleich hin, um den Fall aus der Presse zu bekommen.

So betrachte ich auch die angekündigte Berufung, der ich juristisch wenig Chancen gebe, aber medial durch die ständige Presse einfach unangenehm ist. Das Land OÖ wird aber nicht nachgeben, weil die sachliche juristische Beurteilung einer Berufung nur eine geringe Chance einräumt.

Auch wenn es für den Betroffenen schwer ist zu akzeptieren, aber weitere juristische Schritte sind nur eine teure Sackgasse.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.04.2014 12:26

so leid mir die Geschichte für diesen Mensch tut , aber die Gerichte entscheiden ...
ich bin selber ein Heimkind und weiß daher was man-n/ Frau alles mitgemacht hat ... egal in welchem Land !

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( Kommentare)
am 04.04.2014 12:47

völlig unabhängig von der juristischen Betrachtung.
Ich glaube auch nicht, dass man durch einen Prozess, egal wie dieser auch ausgehen mag, glücklicher wird. Man sollte die einem verbleibente Zeit besser nutzen...

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.04.2014 13:18

Ja richtig ..
versuchen zu " vergessen " und das Leben geniessen ..du sagt es ...davon könnte ich ein Lied singen zwinkern zwinkern

glücklicher sicher nicht .. aber vielleicht zufriedener weil ein gewisses genugtun vorhanden wäre ...und das Geld wäre auch eine " Entschädigung " für die Seele gewesen !

ich bin auch nicht überzeugt ob er selber die Anklage wollte oder ob er dazu " empfohlen /gezwungen " wurde ... hmmm ...

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oblio (24.764 Kommentare)
am 04.04.2014 20:03

Also soll er in eine Arbeit geschickt werden
um doch noch winzige Pensionsansprüche zu bekommen?
Er hat sich durchgefrettet, als Staatenloser
praktisch im Untergrund gelebt, was hätten ihm
Anzeigen zur damaligen Zeit gebracht?
Hauptsach die damaligen Verantwortlichen haben
ihre Orden und Belobigungen bekommen!
Aufarbeitung der damaligen Vorkommnisse?
Fehlanzeige: verjährt!! traurig
Kindesmissbrauch darf überhaupt nicht in
den Genuss einer Verjährung kommen!
Fehlbeurteilungen durch dubiose Beamte müssen
revidiert werden, egal wie viel Zeit dazwischen
liegt! Jutitia gehört auf die Gerichte gestellt
und keine Nike irgendwo hingegängt!
Rehabilitation ist das Mindeste!!!

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oblio (24.764 Kommentare)
am 04.04.2014 20:05

Aber vielleicht tuts auch ein
gerechter Gott!

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jago (57.723 Kommentare)
am 05.04.2014 08:13

in einem obrigkeitlichen Rechtsstaat. Wo wer wer ist, der wer ist und nicht ein jeder!

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 04.04.2014 13:55

mag ja stimmen,das mit den heimkinder,
aber was machen diese die aus familien
sind wo genauso geschlagen oder noch
schlimmeres passiert ist?

wo gehen die hin um zu fordern?

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jago (57.723 Kommentare)
am 04.04.2014 15:38

SCHULDVERHALTEN DER TÄTER, nicht um die Empfindlichkeit der Opfer.

Da muss zwar einerseits die "damalige Zeit" ein wenig berücksichtigt werden aber nicht gerade von der Generation, die sich heute aufplustert, die Geschichte neu zu beurteilen. Aber vor lauter Angst zurückzuckt, es könnte die eigenen Eltern treffen.

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