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Fall Luca: Urteil gegen Mutter bestätigt

Von apa/nachrichten.at, 08. Juli 2010, 14:43 Uhr
Fall Luca
Bild: APA

INNSBRUCK. In der Berufungsverhandlung gegen die leibliche Mutter des kleinen Luca, der im November 2007 nach schweren sexuellen Misshandlungen mit 17 Monaten starb, und eine ehemalige Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt sind in Innsbruck die Urteile gefällt worden.

Während das erstgerichtliche Urteil gegen die Mutter, lautend auf ein Jahr unbedingte Freiheitsstrafe, bestätigt wurde, sprach der Richtersenat unter Vorsitz von Beatrix Kiechl die Sozialarbeiterin von jeder Schuld frei.

„Innerhalb ihres Ermessensspielraumes hatte die Sozialarbeiterin keine Möglichkeit anders zu handeln“, begründete die Vorsitzende den Freispruch für die Sozialarbeiterin. Zudem müsse man von dem Erkenntnisstand ausgehen, den die 49-Jährige damals zur Verfügung gehabt habe. Der Senat sei zu dem Schluss gekommen, dass die Sozialarbeiterin keine objektive Sorgfaltswidrigkeit gesetzt habe.

Die Sozialarbeiterin war ursprünglich im Mai 2009 zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung verurteilt worden.

Das erstinstanzliche Urteil gegen die mittlerweile 25-jährige Mutter wegen Quälens bzw. Vernachlässigens eines Unmündigen wurde am Donnerstag bestätigt. Beide Frauen hatten Berufung eingelegt.

Mutter hätte Kind nicht alleine lassen dürfen

Das im Fall der Mutter vom Erstgericht gefällte Urteil sei „nicht zu beanstanden“, betonte Kiechl. Es hätte der Frau klar sein müssen, dass ihr Kind misshandelt werde. Daher hätte sie Sorge tragen und alles dafür tun müssen, dass der Bub keiner unmittelbaren Gefahr mehr ausgesetzt werde. Aufgrund ihrer Unterlassung habe sie die schweren Verletzungen zu verantworten. „Sie hätten ihr Kind nicht mehr alleine lassen dürfen“, sagte die Richterin in Richtung der Angeklagten.

Der Verteidiger der angeklagten Mutter des verstorbenen Kindes, Albert Heiss, wehrte sich gegen den Vorwurf, seine Mandantin hätte erkennen müssen, dass ihr Lebensgefährte „eine Bombe“ sei. „Selbst die Umgebung hat ihn als fleißigen, umgänglichen, religiösen Menschen geschildert und sie hätte innerhalb einiger Monate das wahre Wesen des Mannes erkennen sollen? Das war nicht möglich“, sagte er.

„Rippen- und Armbrüche gehen an einem Kind nicht spurlos vorüber. Sie hätte sie bemerken und ärztlichen Rat aufsuchen müssen“, meinte hingegen Oberstaatsanwalt Kurt Spitzer. Das Erstgericht habe die Frage der Erkennbarkeit der Verletzungen ausführlich und detailliert dargelegt. Es sei von der Mutter nicht verlangt worden, den Täter zu erkennen, sondern die Misshandlungen ihres Kindes.

Auch für die angeklagte Sozialarbeiterin hätte sich laut Oberstaatsanwalt aus den Umständen eine Pflicht, tätig zu werden, ergeben müssen. Er habe den Eindruck, die ehemalige Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt habe eher weg- als hingeschaut: „Wir behandeln in dieser Verhandlung keine Systemfrage oder ob die gesamte Institution richtig gehandelt hat. Diese steht nicht auf dem Prüfstand.“ Doch für die Angeklagte „hätte sich eine Pflicht, tätig zu werden, ergeben müssen“. Beide Ersturteile wiesen für ihn keine Mangelhaftigkeit auf.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Wirtschaftsrechner (748 Kommentare)
am 08.07.2010 22:17

1 Jahr für die Mittäterschaft der Mutter an der Folter und grauenvollen Ermordung eines unter 2 Jahre alten Kleinkindes? Wie viel ist ein Menschenleben in diesem Land eigentlich noch wert?

Aber das "Sahnehäubchen" setzt dem Ganzen wirklich noch der Freispruch für die soziale Expertin vom Jugendamt auf, jetzt wurden die lächerlichen 1.200,- bedingt auch noch aufgehoben und die Ärmstin hat keine Fehlerin gemacht?

Wenn man die Bilder aus dem Spital gesehen hat, bedenkt, dass dieser arme Kind immer wieder Knochenbrüche hatte und was es dabei durchgemacht hat, dann kommt einem ja wirklich das Kotzen.

Wo bleibt eigentlich die Nagerpest alias Hopfo mit Jubelgejaul, die/der scheint ja von solchen Schweinereien zu leben, auf unsere Kosten. Wir sind aber auch selber Schuld, wenn wir uns das gefallen lassen.

Und wo bleiben die 10000 DemonstrantInnen wie bei den Zogajs wegen ein paar Wochen bezahltem Heimaturlaub in Anbetracht solcher Rechtssprechung?

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( Kommentare)
am 08.07.2010 19:53

1 Jahr für diese Rabenmutter ist mehr als milde. Wäre das einem Vater passiert, säße er bestimmt mindestens doppelt so lange. Die Sozialarbeiterin ging überhaupt frei. Toll, das Jugendamt kann tödliche Fehler machen und kein Gericht kümmerts. Der Vater kämpfte um die Gesundheit seines Kindes, aber kein Jugendamt und kein Gericht schenkte ihm Gehör. Jetzt ist das Kind tot. - Ein Hoch dem "Rechtsstaat Österreich"!

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Wirtschaftsrechner (748 Kommentare)
am 08.07.2010 22:22

"Im Ermessenspielraum" hat die Tussi von der Fürsorge keinen Fehler gemacht, weil nur wegen ein paar gebrochener Knochen und dem grün und blauen Hintern (siehe Photos) eines Babys braucht sie ja nicht das Kaffeehäferl in der wohltemperierten Amtsstube abzustellen. Wozu bezahlen wir diese BeamtInnen und VertragsbedienstetInnen eigentlich? Damit sie kein Binnen-I in ihrem Geschreibsel vergessen oder wofür?

Dass sie Wiener Kinderheime mit Kindern füllen, die dann "sozialpsychologisch" zur Kinderprostitution und allerlei Perversionen gewinnbringend vermietet werden?

Oder dafür, dass sie Abermilionen Sozialfirmen wie TAF, ProSoz, Soziale Initiative usw. zuschanzen?

Wofür leisten wir uns die? Und welches Signal setzen hier Gerichte, wieviel ein kleines Menschenleben, das Leben eine Kindes, das Niemandem etwas getan hat, wert ist und wie gering die Schuld es mitzufoltern und qualvoll bei dessen Tötung mitzuwirken bzw. "amtsbedingt" wegzuschauen.

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