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Fall Kampusch: Polizist vor Gericht

Von nachrichten.at/apa   20.Juni 2014

Ausgelöst dürften die inkriminierten Vorgänge Kontakte des 63-jährigen Polizisten zum pensionierten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut, haben. Rzeszut war Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission, die behördlichen Versäumnissen im Entführungsfall Kampusch nachgehen sollte. Dabei sorgte er für Irritationen, indem er in diversen Medien immer wieder die Theorie anzweifelte, Wolfgang Priklopil sei ein Einzeltäter gewesen, und Natascha Kampusch unterstellte, diese habe eine Schwangerschaft verheimlicht.

Zumindest von letzterem dürfte Rzeszut den nun zur Anklage gebrachten Polizisten überzeugt haben. Dieser ging - "versorgt mit den Vermutungen Rzeszuts", wie in der Anklage zu lesen ist - dem Verdacht nach. Sein Vorhaben, sich die DNA des Mädchens zu beschaffen, flog allerdings auf, der Beamte wurde im Februar 2012 vom Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelte eingehend, aus möglichen Befangenheitsgründen wurde die Verhandlung nach Wien delegiert.

Bei Verurteilung Strafe zwischen sechs Monate und fünf Jahre

Dort muss nun ein Schöffensenat klären, ob der Polizist wissentlich seine Befugnis missbraucht und dabei vorsätzlich fremde Rechte geschädigt hat. Dies hätte eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zur Folge. Wesentliche Bedeutung dürfte in der Verhandlung die Frage nach der Motivation des Beamten spielen: Er hatte im Ermittlungsverfahren zwar nicht behauptet, von Rzeszut angestiftet worden zu sein, sehr wohl aber durchblicken lassen, die Ansichten des Ex-OGH-Chefs hätten ihn zu seinem Vorgehen bewogen. Da Rzeszut vorerst nicht als Zeuge geladen ist, könnte die Verhandlung vertagt werden, sollte Verteidiger Dietmar Heck auf seiner zeugenschaftlichen Befragung bestehen.

Rzeszut selbst könnte in einem separaten Verfahren auch noch vor Gericht landen. Er hatte nämlich bestritten, den 63-jährigen Polizisten überhaupt zu kennen, weshalb gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Linz wegen falscher Zeugenaussage ermittelt wird. Ein Vorhabensbericht der Anklagebehörde hatte bereits die Oberstaatsanwaltschaft Linz passiert und das Justizministerium erreicht, wo den untergeordneten Behörden allerdings noch ergänzende Aufträge erteilt wurden. Wie der Linzer OStA-Sprecher Bruno Granzer nun auf APA-Anfrage erklärte, wurden diese mittlerweile erledigt. Der Vorhabensbericht, in dem entweder eine Anklageerhebung oder die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen wird, soll sich zur endgültigen Genehmigung wieder im Ministerium befinden.

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19. April 2024