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Fall Hirtzberger: Urteil nach wie vor nicht rechtskräftig
KREMS. Nach wie vor nicht rechtskräftig ist das Urteil vom vergangenen Mai gegen den Heurigenwirt und Unternehmer, der am 9. Februar 2008 den SWpitzer Bürgermeister und Kremser Rechtsanwalt Hannes Hirtzberger mit einer mit Stryxhnin versetzten Praline vergiftet haben soll. Der Fall liegt wieder beim Landesgericht Krems, das sich nach einem Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung mit einem schlafenden Geschworenen während des Prozesses befassen muss, sagt Nikolaus Rast, Anwalt des Verdächtigen.
Seine DNA hatte sich auf der Grußkarte gefunden, die dem „Mon Cheri“ beigelegt war, das der Bürgermeister am Tag zuvor an der Windschutzscheibe seines Wagens gefunden hatte. Die Ermittler hatten das berufliche Umfeld des Opfers durchleuchtet und stießen dabei auf den Verdächtigen, der vor mehr als einem Jahr die Umwidmung eines Weingartens in Bauland beantragt hatte, um dort ein Thermalhotel zu errichten. Da er weder die verlangten Probebohrungen durchführen habe lassen, noch einen Finanzierungsplan für das Projekt vorgelegt habe, gab es keine Genehmigung.
Skuriler Grund für nicht rechtskräftiges Urteil
Der - nicht geständige - Heurigenwirt und Unternehmer wurde im vergangenen Mai am Landesgericht Krems des Mordversuchs schuldig gesprochen. Das Urteil - 20 Jahre Haft - ist nach wie vor nicht rechtskräftig. Dies hat mitunter auch einen durchaus skurrilen Grund: Der Fall liegt wieder beim Landesgericht Krems, das sich nach einem Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung mit einem schlafenden Geschworenen während des Prozesses befassen muss, sagte Nikolaus Rast, Anwalt des Verdächtigen, zur APA.
Die Causa lag zunächst beim Obersten Gerichtshof (OGH), der nach dem Urteil im Mai 2008 über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft Mitte Jänner entscheiden hätte sollen. Dazu kam es aber vorerst nicht: Nach einem Protokollberichtigungsantrag der Verteidigung ist der Akt nun wieder in Krems. Geklärt werden solle, wie die Causa um den offenbar eingeschlafenen Geschworenen beim Prozess im Mai in der Niederschrift Eingang findet. Rast meinte, dies werde einige Zeit dauern, im Frühling dann der Akt wohl wieder zum OGH gehen. Erst dann könne eine Berufungsverhandlung abgehalten werden.
„Der schläft, das kann es nicht sein“, habe Rast damals im Prozess angemerkt. Die Richterin habe den Geschworenen ermahnt, nun werde erläutert, welche Worte damals gefallen seien, so der Sukkus der Aussagen des Juristen.
Anwalt kritisiert Laiengerichtsbarkeit
Rast übte zudem Kritik an der Laiengerichtsbarkeit, die „nicht mehr zeitgemäß“ sei. „Noch dazu, wo wir perfekt ausgebildete Richter haben“, so der Anwalt im Gespräch mit der APA. Acht Leute entscheiden bei einem Verbrechen wie Mord „völlig alleine“ über Schuld bzw. Schuldlosigkeit des Angeklagten. Rast zog einen pointierten Vergleich aus der Medizin, in Anlehnung an die Vorgabe Einzelrichter, Schöffen- bzw. Geschworenensenat: „Sie haben Schnupfen, der Arzt alleine behandelt sie. Bei Grippe holt sich der Mediziner noch zwei Personen aus dem Volk dazu, und bei einem Herzinfarkt entscheidet nur das Volk wie vorzugehen ist.“
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