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Doping: Wurde Mayer vor Hausdurchsuchung gewarnt?

Von apa/nachrichten.at (cs)   09.April 2009

Zwei Tage zuvor hatten ihn bereits fünf Beamte der „SoKo Doping“ am steirischen Wohnort seiner Lebensgefährtin Eva Maria Gradwohl aufgesucht und zu einem Verhör mitgenommen. Das geht aus einer der APA - Austria Presse Agentur vorliegenden Dokumentation hervor, in der Mayer die Abläufe vor und nach seiner Verhaftung schildert.

Als die Beamten am 22. März gegen 22.00 Uhr wieder bei ihm auftauchten, könnte Mayer aufgrund der vorangegangen Ereignisse entsprechend alarmiert gewesen sein und zwischenzeitlich allfälliges Beweismaterial vernichtet haben. Darauf angesprochen, räumte Gerald Tatzgern, der Sprecher des Bundeskriminalamts (BK) und damit Sprachrohr der „Soko Doping“, am Donnerstag gegenüber der APA ein: „Natürlich ist da die Gefahr groß, dass in der Zwischenzeit etwas beiseitegeschafft wird.“

Die Situation der Ermittler sei aber „taktisch schwierig“ gewesen, so Tatzgern. Erst auf Mayers Erstkontakt mit den Sonderermittlern vom 20. März und anderweitige neue Erhebungsergebnisse hin dürften sich die Verdachtsmomente gegen Mayer insoweit erhärtet haben, als nun auch eine Hausdurchsuchung notwendig wurde. Bei dieser soll übrigens auch der Laptop von Mayers Lebensgefährtin beschlagnahmt worden sein.

Unterdessen gehen bei der „Soko Doping“ laufend Hinweise und Anrufe auf angebliche weitere Doping-Sünder ein, die von Mayer, dem ebenfalls inhaftierten Sportmanager Stefan Matschiner oder aus anderen Quellen mit illegalen Präparaten versorgt worden sein sollen. „Da brüsten sich sehr viele, etwas zu wissen“, meinte Tatzgern. Auch aus dem Profisportbereich wird die Soko demnach mit Hinweisen versorgt: „Die eine oder andere Information ist sehr brauchbar gewesen.“

So dürfte sich zusehends die Verdachtslage konkretisieren, dass eine „Doping-Spur“ nach Tirol führt, wo es bisher zu keinen Verhaftungen gekommen ist. Solche hat es bisher nur in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten gegeben. Offiziell bestätigen wollten die „Fährte in den Westen“ weder das BK noch die Staatsanwaltschaft Wien. Dafür sei es „zu früh“, der aktuelle Ermittlungsstand „zu sensibel“, hieß es gegenüber der APA.

Die Spurensicherungs-Experten des Landeskriminalamts Niederösterreich bemühen sich unterdessen, die Blutzentrifuge, die in Matschiners Budapester Wohnung sichergestellt wurde, auf DNA-Spuren und Fingerabdrücke zu untersuchen. Fraglich ist, ob überhaupt brauchbare „genetische Fingerabdrücke“ gefunden werden. „Sehr oft handelt es sich um Mischspuren, die dann nicht einem konkreten Verursacher zugeordnet werden können“, bemerkte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ausgeschlossen ist jedenfalls, dass Sportler, die in den bloßen Verdacht des - nach derzeitiger Rechtslage gerichtlich nicht strafbaren - Blutdopings geraten, zur Abgabe einer DNA-Probe gebeten werden, um diese mit auf der Zentrifuge sichergestelltem Material abgleichen zu können. Das gaben das BK und die Anklagebehörde übereinstimmend bekannt. Um auf diesem Weg allenfalls dopende Sportler zu überführen, fehle es an der rechtlichen Grundlage. Außerdem sei diese Frage „strafrechtlich nicht bedeutend“, hieß es.

Dass das im vergangenen August in Kraft getretene Anti-Doping-Gesetz „greift“, wie Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Mittwoch auf einer Pressekonferenz betont hatte, muss sich überdies erst zeigen: Nach dem § 22 a Anti-Doping-Gesetz, der nun auch Blut- und Gendoping unter Strafe stellt, ist bisher keine einzige Anzeige eingegangen. Demgegenüber gab es im Vorjahr 15 Anzeigen nach dem Arzneimittel-Gesetz, der den Handel mit Doping-Präparaten untersagt.

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