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Diskussion um Abschaffung des Blasphemie-Tatbstandes

Von nachrichten.at/apa   14.Jänner 2015

Die Experten der Arbeitsgruppe würden keine Streichung empfehlen, hieß es am Mittwoch im Justizministerium auf Anfrage der APA. Als erster aufgestellt hatte die Forderung NEOS-Chef Matthias Strolz.

Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) dürfte die Streichung des Blasphemie-Verbots derzeit nicht anstreben. "Ich habe auch nicht den Eindruck, dass österreichische Karikaturisten in den letzten Jahren hier Probleme gehabt hatten", hatte er in der "Kleinen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe) gesagt. Und selbst Bundespräsident Heinz Fischer bekannte sich am Rande eines Treffens mit Religionsvertretern zur derzeitigen Gesetzeslage und empfahl eine "vernünftige Anwendung". Für eine Streichung machen sich neben den NEOS auch die Grünen stark. In der SPÖ tritt Justizsprecher Hannes Jarolim dafür ein.

Konkret heißt es in Paragraf 188 im Strafgesetzbuch, in dem das Herabwürdigen religiöser Lehren unter Strafe gestellt wird: "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Die Verurteilungen nach dem Blasphemie-Paragrafen halten sich aber ohnehin in Grenzen. Seit dem Jahr 2000 gab es gerade einmal ein Dutzend Schuldsprüche. Der prominenteste Fall im Zusammenhang mit dem Verbot betrifft die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter. Sie stand 2009 wegen der Behauptung vor Gericht, der Prophet Mohammed wäre im heutigen System ein "Kinderschänder" gewesen.

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19. April 2024