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Deutsche Ärzte gegen Cannabis-Pläne der Regierung

Von nachrichten.at/apa, 13. Februar 2016, 13:59 Uhr

HAMBURG. Die Ärzteschaft in Deutschland hat Bedenken gegen Marijuana-Joints auf Krankenschein.

"Eine Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten wird abgelehnt", zitierte der "Spiegel" am Samstag aus einer Stellungnahme der Bundesärztekammer. Für die von der Regierung ins Auge gefasste Legalisierung eines medizinischen Einsatzes fehle es an Studien.

Sogenannter Medizinalhanf erlaube "keine genaue Dosierung", gab die Ärztekammer demnach zu bedenken. Sein Gebrauch als Joint sei mit den "gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden".

Auch die geplante Einrichtung einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Handel kontrollieren soll, lehnten die Mediziner ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung urteilte in ihrer Stellungnahme laut "Spiegel", Ärzten drohten bei einer Verordnung "mögliche haftungsrechtliche Probleme".

Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass schwer chronisch Kranke sich künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf und mehr Arzneimitteln auf Cannabisbasis als bisher versorgen dürfen.

Cannabis wird in der Medizin unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen oder gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose eingesetzt. Schwerkranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können derzeit wegen des Cannabis-Verbots schnell ins Visier der Justiz geraten.

Die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer, und die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Kassen zahlen nur in Einzelfällen, etwa bei MS-Patienten. Bauen Patienten selbst Hanf an, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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( Kommentare)
am 14.02.2016 10:39

Das schöne ist ja wenn sich 2 streiten freut sich der 3 grinsen
Sollte hier keine Einigung gefunden werden dann wird automatisch das Gerichtsurteil gültig (Eigenanbau) und wenn es 3 dürfen werden viele weitere Klagen folgen.

Das hat aber alles einen faden Beigeschmack und es verzögert nur wieder alles das Patienten ihre Medizin bekommen. Grausig sowas!!

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am 14.02.2016 14:45

Wenn diese 3 oder ein anderer, dessen Prozess im April vor dem BVerwG Leipzig beginnt, gewinnen, gilt deren Urteil als Rechtsprechung = gesetzesgleich - deswegen auch diese Hektik bei BMG Gröhe :-/ und die Ärztetruppe hat eben diesen letzten Schuss nicht gehört grinsen

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am 13.02.2016 21:50

Mich würde interessieren, warum hier eine so einseitige Berichterstattung stattfindet. Denn im Gegenzug hat der Apothekenverband die geplante Bundesgesetzänderung begrüsst (vergl. aponet mit Meldung vom 09.02.2016).

Ich finde wenn man schon über die Gegebenheiten in einem anderen Land berichtet, dann sollte man das ausgewogen tun und sich nicht nur die Rosinen rauspicken, sondern der Bevölkerung alle Fakten darlegen.
So hat diese Meldung nur einen faden Beigeschmack, und legt nahe, dass der österreichischen Bevölkerung nur eine gewisse Meinung präsentiert werden soll.

Die Ärztekammer spricht sich auch nicht gegen Cananbis als Medikament aus (vergl. dazu Stellungnahme der Ärztekammer vom 03.05.aus dem Jahr 2012 zur Anhörung Zugang zu med. Cannabis vom 09.05.2012).

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am 13.02.2016 18:59

Ob eine Cannabis-Agentur gebraucht wird oder nicht, hängt nicht von dem Wunsch einer Ärztevereinigung ab, sondern von internationalen Verträgen. Wer medizinisches Hanf legal anbauen will, braucht in diesem Land eine solche Agentur. Österreich hat eine solche und baut auch darüber an: ORF Am Schauplatz stellte sie vor.

Wenn die Ärztegesellschaft "Eine Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten" über die Apotheken abgelehnt, dann befürwortet sie damit automatisch den Eigenanbau durch die Patienten. Will sie nicht, ist aber so: Das entsprechende Kölner Urteil steht zur Revision an und wenn die Rahmenbedingungen sich nicht zugunsten der Patienten ändern, s.o., wird das Urteil Rechtskraft bekommen.

Ein Dilemma, in dem BMG, BÄK und andere Bedenkenträger und Verhinderer stecken, endlich einmal nicht immer die Patienten - wie läuft das in Österreich weiter?

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