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Brandstetter hält an Laiengerichtsbarkeit fest

Von nachrichten.at/apa, 09. Oktober 2016, 13:17 Uhr
Brandstetter
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) Bild: (APA)

WIEN. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will nach dem Grazer Amokfahrer-Prozess an der Laiengerichtsbarkeit festhalten, plädiert aber für eine Reform des umstrittenen Systems.

Die Geschworenen sollen bleiben, die Urteile von Geschworenen künftig aber begründet werden, erklärte Brandstetter am Sonntag in der ORF-"Pressestunde".

"Der Gedanke der Laiengerichtsbarkeit soll nicht verloren gehen. Die rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit von Urteilen muss verbessert werden", so der Justizminister. Ein "Zeitfenster" für eine entsprechende Reform sei noch in dieser Legislaturperiode möglich.

Bei den von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vergangene Woche präsentierten verschärften Strafbedingungen für Asylwerber zeigte sich Brandstetter "völlig auf einer Linie" mit dem Innenminister. Wenn Behörden absichtlich und gezielt in die Irre geführt werden, um sich einen Vorteil zu erschleichen, soll es in Zukunft Strafen bis hin zu Haft geben. Der Justizminister plant darüber hinaus auch höhere Strafen für tätliche Angriffe auf Beamte - "das ist kein Kavaliersdelikt". Diese Maßnahme diene vor allem dem höheren Schutz von Justizwachebeamten.

"Forensische Zentren" beim Maßnahmenvollzug

Beim Strafvollzug bzw. Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher will der Minister verstärkt auf "forensische Zentren" setzen. In diesen therapeutischen Einrichtungen sollen psychisch beeinträchtigte Gewalttäter medizinisch betreut und zugleich sichergestellt werden, dass diese keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. "Wir werden die forensischen Zentren ausbauen und selber betreuen." Auch die elektronische Fußfessel soll in diesem Bereich zur Anwendung kommen.

Zugleich beklagte der Minister, dass im Strafvollzug in der Vergangenheit zu viel gespart worden sei. "Wenn man immer weniger investiert, kommt es zu einem Reformstau, und der ist gewaltig."

Die Kronzeugenregelung, die mit Jahresende ausläuft, will Brandstetter reformieren, bekräftigte er. "Die bisherige Kronzeugenregelung war suboptimal." Ein Entwurf befinde sich bereits in Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Die Neuregelung soll künftig rascher Klarheit bringen, in welchen Fällen die Kronzeugenregelung zutrifft, eine bessere rechtliche Absicherung beider Seiten sowie Rechtsschutz für jene Personen, die eine Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen.

Die jüngste Aufregung um den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommentierte der Justizminister zurückhaltend. Die Höchstgerichte sollten aus der politischen Diskussion herausgehalten werden. Die Aufhebung der Bundespräsidenten-Wahl sei "im Lichte der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs völlig logisch" gewesen. "Darum hat der Verfassungsgerichtshof jegliche Kritik in diesem Punkt nicht verdient." Nichts hält der Justizminister davon, bei Entscheidungen des Höchstgerichts abweichende Meinungen innerhalb des Richtergremiums (Dissenting Opinions) zu veröffentlichen. "Das ist nicht gescheit." Entscheidungen könnten dadurch infrage gestellt werden, die Autorität des Gerichts darunter leiden.

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6  Kommentare
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observer (22.199 Kommentare)
am 09.10.2016 23:20

Es geht dem Hr. B. und anderen darum, den TäterInnen und dem OGH eine leichtere Möglichkeit zu schaffen, Urteile aufzuheben und abzumildern, was derzeit nicht so einfach ist, weil keine Begründung notwendig ist. Aber aufgehoben können Urteile auch jetzt trotzdem werden, nur eben nicht so einfach. Und ausserdem sind gewisse Kreise, auch der B. bestrebt, die Laiengerichtsbarkeit aufzuweichen und JuristInnen einzubringen, denen die ganze Angelegenheit Laiengerichtsbarkeit gegen den Strich geht. Dies alles läuft pharisäerhaft unter dem Titel "die Laiengerichtsbarkeit soll erhalten bleiben" - ja aber wie - aufgeweicht und eingeschränkt. Und so, dass Urteile im Interesse der VerbrecherInnen leichter abgemildert und aufghoben werden können. Und als Aufhänger dient ein Prozess, bei dem BerufsricheterInnen auch nur medizinische Laien geweswn wären, also gar nicht anders als die Geschworenen. Eine glatte Irreführung ist das, die Menschen sollen für blöd verkauft werden.

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observer (22.199 Kommentare)
am 09.10.2016 23:28

Der B. als Justizminister gehört dringend abgelöst, er ist ein Fehlbestzung - die dazu beiträgt, das Leben den TäterInnen leichter zu machen -siehe Ausweitung des milden Jugendstrafrechts bis 21 !!! Jahre und Abmilderung der Drogenparagrafen, auch wenn er da wieder ein bisschen zurückrudern musste, weil die Dealer der Polizei auf der Nase herumgehüpft sind, ohne dass die etwas dagegen tun konnte. Und siene Einstellung, illegalen Grenzübertritt nicht zu bestrafen - der ist lt. Gnefer Konvention nur bei Lebensgefahr gestattet - wirft auch ein eigenartiges Licht auf sein Rechtsverständnis. Was er schafft, das ist das weniger im Häfen sitzen, aber gleichzeitig, dass viele TäterInnen da gar nicht reinkommen und ihre Taten deshalb ungestört fortsetzen können oder das Häfen vorzeitig mit demselben Ergebnis verlassen. Und dass die Unsicherheit in der Gesellschaft zunimmt, weil Gewalttaten auch nicht entsprechend sanktioniert werden und manche andere Delikte auch nicht.

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ichauchnoch (9.796 Kommentare)
am 09.10.2016 19:23

Was soll an der Laiengerichtsbarkeit auf einmal schlecht sein?
Nur weil das Urteil in Graz nicht so ausgefallen ist, wie es sich die Gutmenschen gewünscht haben, soll an diesem Gesetz auf einmal herumgebastelt werden.
"Richtige" Richter sind auch medizinische Laien, also müssen sie wenn widersprechende medizinische Gutachten da sind, auch nach ihrem Laienverstand und Gefühl urteilen, dasselbe machen die Laienrichter auch. Medizinische Gutachten sind und bleiben medizinische Gutachten, ganz egal, wer sie als Grundlage für ein Urteil heranzieht.

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gscheidle (4.097 Kommentare)
am 09.10.2016 18:34

Meldung ZIB um fünf: Illegaler Grenzübertritt bleibt nach wie vor ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Macht hoch die Tür, die Tor macht weit.....

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jago (57.723 Kommentare)
am 09.10.2016 13:30

Wie kommen EXEKUTIVE dazu, an Gesetzen herumbasteln zu wollen.

§1 der Verfasszung: "DAS RECHT GEHT VOM VOLK AUS" -> dafür ist der Nationalrat zuständig, die gewähllte Volksvertretung.

Der Minister ist der oberste Verwalter seines Ressorts, der Gerichte, der Beamten, der Strafanstalten.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 09.10.2016 19:35

Falsch:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12015119

Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied, den die "Wir sind das Volk"-Plärrer gerne übersehen...

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