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Bewaffneter Beamter löste Großeinsatz in Kino aus

Von nachrichten.at/apa, 24. März 2016, 14:56 Uhr
(Symbolbild) Bild: Weihbold

WIEN. Weil er im Kinosaal offen eine Waffe trug, löste ein Justizwachebeamter einen Großeinsatz der Polizei aus.

Ein Justizwachebeamter hat am Mittwochabend in einem Großraumkino in Wien-Brigittenau  Unruhe und einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Der Mann hatte sich bewaffnet in eine Preview des Films "Batman v Superman" gesetzt, bestätigte Britta Tichy-Martin vom Justizministerium am Donnerstag.

Als andere Besucher in dem voll besetzten Kinosaal in der Millennium City die Faustfeuerwaffe des Mannes wahrnahmen, gingen bei der Polizei mehrere Notrufe ein. Gegen 21.00 Uhr rückte die Cobra mit einem Katastrophenzug der Wiener Berufsrettung und einer Hundestaffel an, die Millennium City wurde großräumig abgeriegelt. In einer Pause, als die meisten Zuschauer den Kinosaal verließen, wurde der Bewaffnete von Polizeibeamten aufgespürt und zur Rede gestellt, wobei sich herausstellte, dass er zum Tragen der Waffe berechtigt war.

Im Justizministerium gab man sich dessen ungeachtet betreten über den "unglücklichen Zwischenfall", wie Ressortmediensprecherin Tichy-Martin sagte. "Er hat nicht seine Dienstwaffe, sondern eine private Waffe dabei gehabt". Der Mann besitze einen Waffenpass und sei daher grundsätzlich zum Führen einer Faustfeuerwaffe berechtigt.

Aus welchen Gründen sich der Justizwachebeamte bewaffnet ins Kino begeben hatte, war vorerst unklar. "Zu betonen ist, dass es zu keinem Zeitpunkt eine gefährliche Situation gegeben hat und der Beamte im Umgang mit Waffen ausgebildet ist", meinte Tichy-Martin. Dass es zu dem Polizeieinsatz wenige Stunden nach den Terror-Anschlägen in Brüssel und noch dazu in einem Batman-Film kam, was Erinnerungen an den Amoklauf von Aurora vom Juli 2012 weckte - bei einer Mitternachtspremiere des Streifens "The Dark Knight" waren zwölf Menschen erschossen und fast 60 verletzt worden -, sei "natürlich höchst unglücklich", bekräftigte Tichy-Martin.

Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen hat unterdessen mit einer Dienstanweisung auf den Vorfall reagiert. Mitarbeiter mit einem Waffenpass wurden darin dazu angehalten, beim Mitführen einer Waffe in Zukunft einen "besonders sensiblen Umgang zu pflegen" und die Waffe "möglichst verdeckt zu tragen", gab Tichy-Martin bekannt.

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36  Kommentare
36  Kommentare
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Honigsammler (4.501 Kommentare)
am 25.03.2016 18:56

Es gab im Forum einen "Marmeladinger", der behauptete, jederzeit zum tragen von 2 scharfen Glocks berechtigt zu sein.

Kann sich das jemand so vorstellen?
Superheld, wie siehst du in diesem Fall die Rechtslage?

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Biene1 (9.482 Kommentare)
am 25.03.2016 19:10

Womöglich sind die Glockenfetischisten auf Urlaub grinsen

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Honigsammler (4.501 Kommentare)
am 25.03.2016 19:39

Ab morgen wirst du keine Glocken mehr hören.
Ich wünsche dir eine gute Reise ...

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( Kommentare)
am 25.03.2016 16:52

Keine Ahnung, ob das jetzt politisch korrekt ist, aber - so ein Trottel!

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herst (12.748 Kommentare)
am 25.03.2016 15:11

Bewaffneter Beamter löste Großeinsatz in Kino aus

Also,darf ich ins Kino auch kein Küchenmesser mehr mitnehmen,um dort in Ruhe zu jausnen?
PS: Bin kein Beamter

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TheRealist (856 Kommentare)
am 25.03.2016 13:16

Wenn ich mir nun mal so komplex als möglich vorstelle, dass unsere tüchtige Frau Innenministerin bereits fix zugesagt hat, dass in sehr naher Zukunft Polizisten auch privat - somit nicht in Uniform die Dienstwaffe tragen dürfen - JA, SOGAR ANGEHALTEN WERDEN, DIESE ZU TRAGEN, so auf der Jeanshose mit einem coolen Poloshirt, weil Polizisten in Anbetracht der Situation, immer im Dienst sind, ja dann wir mir direkt übel!
Wer kontrolliert denn den Alkoholkonsum? Oder gibt es hierzu keine Gesetzt. Eben mal voll dicht auf einer Party mit einer Glock17 auf der Jeans...
SUPER, tüchtige Frau Innenministerin.
Tschango lässt Grüßen.
- Furchtbar -

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 25.03.2016 11:52

Bei dem Mann könnte es sich aber auch um einen sogenannten Komplexer oder ugs. Angeber handeln!

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prinz_von_linz (4.794 Kommentare)
am 25.03.2016 11:51

Neben so einem will ich auch nicht sitzen.

@kinobesucher -> alles richtig gemacht!

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 25.03.2016 09:36

Offenes Führen, ohne dass es für Außenstehende nachvollziehbar erscheint (z. B. Uniform, Jagdbekleidung im Revier), kann jedoch den Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung (§ 81 Abs. 1 SPG) bzw. landesgesetzliche Verwaltungsstrafbestimmungen erfüllen, was Konsequenzen von vorläufigem Waffenverbot über Entzug des Waffenpasses bis zur Erteilung eines generellen Waffenverbotes nach sich ziehen kann, da die Behörde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen kann.

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observer (22.145 Kommentare)
am 25.03.2016 09:50

Das sehe ich auch so. Nicht j e d e r Justizwachebeamte braucht privat einen Waffen p a s s, auch wenn das jetzt ventiliert wird, weil die angeblich privat einem höheren Risiko ausgesetzt sind, als andere StaatsbürgerInnen und ihnen deshalb hier ein Privileg eingräumt werden soll. Und wer die Waffe ohne jeden Grund unverdeckt und ohne Grund in einer öffentlichen Veranstaltung in nZivilkleidung trägt (oder lag nur eine Renommiergrund vor ???) dem sollte man einen Waffenpass mangels Verlässlichkeit oder aus einem anderen Grund entziehen. Die Bestimmungen gehören dahingehend umgehend zu verändern.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 25.03.2016 09:57

Ohne Uniform darf er die Waffe (in diesem Fall die private)nicht offen in der Öffentlichkeit tragen. Um das geht es!

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gima100 (182 Kommentare)
am 25.03.2016 10:46

wo steht das ?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 25.03.2016 11:21

§ 81 Abs. 1 SPG

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prinz_von_linz (4.794 Kommentare)
am 25.03.2016 11:50

Boa ey, so ein langer Satz ...

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capsaicin (3.816 Kommentare)
am 25.03.2016 08:02

manche tragen ihre psychischen probleme schon sehr offenherzig durch die gegend !

conclusio: DAZU --> braucht es kein gutachten mehr...

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( Kommentare)
am 25.03.2016 08:32

doch. so a vollkoffer.......

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 25.03.2016 07:51

Der Film Psycho wäre passender gewesen.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 25.03.2016 07:49

Ich finde jeder der eine Waffen führen darf und dies offen tut sollte eine Art Marke in Nähe der Waffe und gut sichtlich tragen müssen, damit der "Normalbürger" weiß was Sache ist.

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 25.03.2016 09:37

Offenes Führen im Rahmendes Waffenpasses, ohne dass es für Außenstehende nachvollziehbar erscheint (z. B. Uniform, Jagdbekleidung im Revier), kann jedoch den Tatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung (§ 81 Abs. 1 SPG) bzw. landesgesetzliche Verwaltungsstrafbestimmungen erfüllen, was Konsequenzen von vorläufigem Waffenverbot über Entzug des Waffenpasses bis zur Erteilung eines generellen Waffenverbotes nach sich ziehen kann, da die Behörde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen kann.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 25.03.2016 10:35

Na dann.

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felixh (4.875 Kommentare)
am 25.03.2016 07:28

Wenn ich eine Waffe und eine Genehmigung dafür hätte, würde ich auch eine Waffe überall mitführen. Selbstschutz!

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 25.03.2016 07:43

Umso mehr Waffen auf der Straße sind, desto gefährlicher wir es.
Offen getragene Waffen können zum einen Provozieren und zum anderen verhältnismäßig leicht abgenommen werden.

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kari90 (258 Kommentare)
am 25.03.2016 10:31

Tja da muss man 2good4U wohl zustimmen. Man sieht ja am Beispiel Amerika tagtäglich, wie gefährlich das Herumtragen von Waffen sein kann. Frauen deren Kinder sich selbst oder andere an- oder erschießen, weil sie ihre Waffe immer bei sich in der Handtasche haben..

Hauptsache Überraschungseier sind wegen ihrer Gefährlichkeit in der USA verboten, aber rosa rote Gewehre für kleine Mädchen sind völlig in Ordnung..

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pepone (60.622 Kommentare)
am 25.03.2016 07:14

vielleicht woa er laung in Stein oda in Karlau und hot durtn de gauner gehütet die Rache geschworen haben ... hahahahahahaha

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metschertom (8.030 Kommentare)
am 25.03.2016 06:08

Wenn ich mich mit einer Faustfeuerwaffe ins Kino setze muss er A: entweder ein gestörtes Selbstwertgefühl haben oder B: einen Pascher haben.
Wahrscheinlich trifft beides auf ihn zu.

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( Kommentare)
am 25.03.2016 07:30

richtig! na so ein vollkoffer. allein deswegen wäre ein neu psychologisches gutachten notwendig.

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 24.03.2016 23:48

Wieder ein gestörter BEAMTER. Hoffentlich war es nicht der Bruder vom Alkkranken HÄUPL

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 24.03.2016 19:03

Wenn sich die Lage weiterhin so verändert, wird in Zukunft so etwas zum Alltag gehören !

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 24.03.2016 15:33

"Aus welchen Gründen sich der Justizwachebeamte bewaffnet ins Kino begeben hatte, war vorerst unklar."

Ist ja klar, auf der Leinwand waren Batman und Superman zu sehen.

Die beiden kann man als Normalsterblicher nur mit Waffengewalt im Zaum halten.

Früher im Wilden Westen sind die Cowboys und Marshalls auch mit dem Colt in den Saloon gegangen...

grinsen

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 24.03.2016 15:23

warum muß ein Justizwachebeamter in seiner freizeit eine waffe tragen? warum hat er überhaupt einen waffenpass? er ist genau so wenig gefährdet wie jeder normalbürger.

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derhackler (519 Kommentare)
am 24.03.2016 16:33

"genau so wenig gefährdet wie jeder normalbürger"

also der ist echt gut der witz, in österreich ist man nicht gefährdet 😀
lies mal die übergriffe und einbrüche die täglich in österreich passieren!

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kallewirsch63 (2.124 Kommentare)
am 24.03.2016 16:48

Das spielt aber keine wesentliche Rolle. Auch bei Übergriffen und Einbrüchen hast du nicht das Recht zu schiessen. Auch wenn er einen Waffenpass hat: würde er seine Knarre ziehen, wäre er drann.

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HiPhi (557 Kommentare)
am 24.03.2016 17:03

Definieren Sie bitte "Übergriffe"! Immerhin gibt es im Strafgesetz den Notwehr-§!

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 25.03.2016 05:53

@DerHackler
fürchtet sich wieder einmal. Hackler, hast ein feuchtes Hoserl ? Zu tode gefürchtet ist auch gestorben !
Das einzige "Verbrechen" das der Hackler zu befürchten hat ist wohl dass ein fremder Hund seinen Gartenzaun anpinkelt.

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derhackler (519 Kommentare)
am 25.03.2016 09:25

einheizer, nur zu deiner info, ich habe keine angst, habe auch kein feuchtes hoserl, denn das hast schon eher du, denn du hast fürchterlich angst wenn die rot-grünen und ihre lobby nichts mehr zu sagen haben und du dann deine mindestsicherung verlierst!
ich traue mich im gegensatz zu dir auch alleine in der nacht außer haus und nicht so wie du nur mit ein paar freunden.
noch eine info, auch ich darf waffen besitzen bin im besitz von einer waffenbesitzkarte die ihr rot-grünen durch den psychologischen test ja nie bekommen würdet, weshalb ihr alle gegen waffen seit.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 25.03.2016 07:47

Er muss nicht, er darf.
Es dürfte wohl weniger mit Selbstschutz zu tun haben, als mit der Tatsache dass sich Beamte auch in der Freizeit "in den Dienst versetzen" können, wenn erforderlich.
Die Waffe offen zu tragen halte ich aber nicht für klug.

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