Amokfahrt Graz: Ermittlungsverfahren abgeschlossen

Von nachrichten.at/apa   05.Juli 2016

Der Amokfahrer sei im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, weshalb er für seine Taten zwar nicht bestraft, aber bei Gefährlichkeit aufgrund seiner Abnormität in eine Anstalt eingewiesen wird.

Staatsanwalt Christian Kroschl erklärte, dass das Ermittlungsverfahren damit nun abgeschlossen ist und man in das Hauptverfahren übergehe. Der Antrag sei noch nicht rechtskräftig. Bei den gegebenen Voraussetzungen schreibe das Gesetz aber zwingend vor, dass die Staatsanwaltschaft anstelle einer Anklageschrift bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt einzubringen habe.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrem Antrag davon aus, dass Alen R., damals 26, am 20. Juni 2015 bei seiner Amokfahrt durch Graz "unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie bzw. wahnhaften Störung, beruht, drei Menschen getötet und über 100 weitere Menschen zu töten versucht hat." Der Antrag sei das Ergebnis der Prüfung sämtlicher Ermittlungsergebnisse unter Einbeziehung der drei vorliegenden psychiatrischen Gutachten.

Ein Prozess wird vor dem Geschworenengericht stattfinden, in dem die Geschworenen ein Urteil zu fällen und auf Basis der Ergebnisse der Hauptverhandlung letztlich auch alleine darüber zu entscheiden haben, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war oder nicht, erklärte Kroschl.