Aliyev-Prozess: Staatsanwaltschaft akzeptiert Freisprüche
WIEN. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert die Freisprüche vom Doppelmord im sogenannten Aliyev-Prozess.
Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch mitteilte, wurden die dagegen zunächst angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen. Man sei nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass sich an den Freisprüchen in der Instanz nichts ändern werde, erläuterte Bussek.
Nach langjährigen Ermittlungen um die Entführung und Ermordung der kasachischen Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov war der ehemalige Chef des kasachischen Geheimdienstes KNB, Alnur Mussayev, im vergangenen Juli im Wiener Straflandesgericht von sämtlichen in diesem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen worden.
Vadim Koshlyak, der frühere Sicherheitsberater des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, Rakhat Aliyev, wurde in einem einzigen Anklagepunkt schuldig erkannt. Bei ihm gingen die Geschworenen davon aus, dass er gemeinsam mit Aliyev die Manager der Nurbank am 31. Jänner 2007 unter einem Vorwand ins Büro der Bank gelockt und sich am weiteren Geschehen insoweit beteiligt hatte, als er an der Verschleppung, Gefangennahme, Befragung und Misshandlung Timraliyevs beteiligt war. Dafür wurde er - Koshlysak - wegen Freiheitsentziehung zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Auch mit dieser Entscheidung erklärte sich die Staatsanwaltschaft nun einverstanden - die angemeldete Berufung gegen die Strafhöhe wurde ebenfalls zurückgezogen.