29-Jährige schlief mit Sohn (13) der besten Freundin

Von nachrichten.at/apa   29.Jänner 2015

"Aber wenn man sich anschaut, was wirklich passiert ist, fällt es schwer, von einem Verbrechen zu sprechen", sagte Staatsanwalt Bernd Ziska am Donnerstag in der Gerichtsverhandlung, die zur ergänzenden Beweisaufnahme auf Mitte März vertagt wurde.

Der Bub war nach Angaben von Familienangehörigen in die Freundin seiner Mutter "verschossen", die einen Stock unter ihm gemeinsam mit ihrem langjährigen Lebensgefährten und einem neun Monate alten Sohn in einer Gemeindebauwohnung in Wien-Meidling lebt. Am Abend des 5. August 2014 war die 29-Jährige bei ihrer Freundin eingeladen, wo die Frauen sich bestens unterhielten und bis weit in die Nacht dem Alkohol zusprachen.

Die Mutter des Buben, der ebenfalls mit am Tisch saß, weil er Ferien hatte und am nächsten Tag nicht zeitig aufstehen musste, legte sich schließlich müdigkeitsbedingt schlafen. Während die Mutter schlummerte, soll sich ihr Sprössling knapp sechs Wochen vor seinem 14. Geburtstag in seinem keine zwei Meter daneben befindlichen Bett mit ihrer Freundin vergnügt haben.

"Wir haben rumgemacht, und dann ist es halt passiert", schilderte der aufgeweckte, deutlich älter als 14 wirkende Bursch als Zeuge unter Wahrheitspflicht dem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Höpler-Salat). "Wer hat angefangen?", wollte die Richterin wissen. "Beide gleichzeitig", meinte der Schüler, "es war mein erstes Mal, aber ich hab' gewusst, was geht."

Weil einvernehmlicher Sex mit einer Person unter 14 Jahren für Erwachsene verboten ist, droht der 29-Jährigen laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Sie bekannte sich "nicht schuldig" und behauptete, sie habe die fremde Wohnung gegen 1.30 Uhr verlassen, ohne dass es zu Berührungen mit dem Buben gekommen sei. Sie sei "bloß am Sessel gesessen" und habe mit ihm geredet.

Auf Vorhalt der Richterin, der Schüler sei offenbar in sie "verliebt" gewesen, erwiderte die Frau: "Ach so? Das hab' ich nicht gewusst." Der Bursch sei "für mich reif", merkte die Angeklagte noch an: "Er kommt mir nicht vor wie ein kleines Kind."

Die Sache flog auf, weil in der Wohnhausanlage Gerüchte kursierten, die 29-Jährige leide an Hepatitis C. Diese Gerüchte kamen dem Jugendlichen zu Ohren, der darauf hin befürchtete, er könnte sich bei dem ungeschützten Geschlechtsverkehr infiziert haben. Versuche, mit der 29-Jährigen über dieses Thema zu sprechen, scheiterten. Die Frau reagierte weder auf Anrufe noch SMS. An ihrer Wohnungstür zu klopfen, wagte der Bursch aus Angst vor ihrem Lebensgefährten nicht. Schließlich vertraute er sich dem Freund seiner Mutter sowie seinem Onkel an.

"Ich hätte keine Anzeige gemacht, wenn sie mit mir geredet hätte", versicherte der Bursch dem Gericht. Die Frau habe ihn "ja nicht gezwungen dazu", bemerkte er in Bezug auf die Handlungen, die der 29-Jährigen nun angekreidet werden.

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, leidet die Angeklagte an keiner übertragbaren Krankheit. Das Verhältnis zu ihrer vormaligen besten Freundin ist allerdings zerrüttet. Die beiden Frauen sprechen kein Wort mehr miteinander.