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Jugendschutz ist in der Grenzregion eine Herausforderung

Von Marina Mayrböck, Monika Raschhofer und Christian Gann, 17. August 2017, 14:00 Uhr
Feiern an der Grenze: Drei verschiedene Jugendschutzgesetze kommen auf engstem Raum zur Anwendung.   Bild: (softic)

Das Jugendschutzgesetz ist Landessache. Im oberösterreichisch-salzburgischen Grenzraum gibt es daher Unterschiede, was die Ausgehzeiten betrifft. Und noch gravierender sind diese zum Nachbarland Bayern.

Ohne Formular geht nichts. Am Türsteher ist kein Vorbeikommen, auch Feilschen hilft nichts. Der Türsteher vom Lokschuppen in Simbach ist sogar noch strenger als das bayrische Jugendschutzgesetz. Laut diesem dürften 16- bis 18-Jährige zumindest bis Mitternacht alleine ausbleiben, im Lokschuppen allerdings geht man auf Nummer sicher: Alle Gäste zwischen 16 und 18 Jahren müssen eine schriftliche "Erziehungsbeauftragung" mitbringen. Im Innviertel und im angrenzenden Salzburg ist das Gesetz etwas lockerer.

Dort hätte der Fortgehabend vermutlich nicht vor der Tür geendet. Im Gegensatz zu Bayern ist es hierzulande Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt, ohne Begleitung und ohne zeitliche Begrenzung auszubleiben. Kleine Unterschiede gibt es auch im oberösterreichischen versus Salzburger Gesetz (siehe Tabelle unten).

Jugendliche sind mobil und halten sich beim Fortgehen nicht an Landesgrenzen. Wie lange sie ab welchem Alter ausbleiben dürfen, ist also sehr unterschiedlich. Drei verschiedene Jugendschutzgesetze müssen Eltern im Innviertel eigentlich kennen und anwenden können, wenn sie sich und ihren Kindern diesbezüglich keine Fehler erlauben wollen. Eine besondere Herausforderung in Grenzregionen. In unserer Umfrage (weiter unten) spricht sich die Mehrheit für die Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes aus.

Strenger soll es – zumindest nach Meinung des Landjugendbezirksleiters von Braunau, Markus Lindner aus Haigermoos, nicht werden. Auch Karl Lugmayr, ehemaliger Bürgermeister von Hochburg-Ach und pensionierter Polizist, weiß, dass es Jugendliche gibt, die im Rausch über die Stränge schlagen und dass es Eltern gibt, die uneinsichtig sind, wenn sie davon erfahren. Und er hat einen Vorschlag für die Gesetzgebung: "Vertreter von allen Organisationen, die mit Jugendlichen zu tun haben, sollen sich zusammensetzen und einen Gesetzesentwurf machen. Und dann soll der Nationalrat Nägel mit Köpfen machen."

Ob sich die jungen Nachtschwärmer an das Gesetz halten, wird regelmäßig von der Polizei kontrolliert. Zirka 20 bis 30 Jugendliche kommen pro Jahr durchschnittlich im Bezirk Braunau mit dem Gesetz in Konflikt. Hauptsächlich wegen Alkohol- und Nikotinkonsums, weniger wegen der Ausgehzeiten, weil die vergleichsweise ohnehin liberal ausgelegt seien, sagt der zuständige Sachbearbeiter Herbert Wagenhammer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau.

 

Zu jung und zu lange fort: Das kann für alle Beteiligten teuer werden
Herbert Wagenhammer

Zu jung und zu lange fort: Das kann teuer werden

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind keine Kavaliersdelikte. Übertretungen gegen dieses Gesetz werden mit hohen Strafen geahndet, zumindest für Veranstalter wird es teuer. "Bei Verstößen gegen das Gesetz macht sich nicht nur der Jugendliche, sondern auch der Veranstalter strafbar", warnt Herbert Wagenhammer, zuständiger Sachbearbeiter für Sicherheit und Polizeiwesen im Bezirk Braunau. Die Strafsumme für Veranstalter liegt laut Gesetz bei bis zu 7000 Euro.

Streitfall gefälschte Ausweise

Für den Sachbearbeiter sind bei der Bestimmung der Geldstrafe jedoch immer Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. Regelmäßig werden bei Veranstaltungen Security-Firmen engagiert. Trotz der Anwesenheit solcher Firmen ist dennoch der Veranstalter haftbar, da Securities nur Überwachungsaufgaben, aber keine exekutiven Befugnisse haben.

Oft fällt der Veranstalter aber auch auf gefinkelte Fälschungen der Ausweise Minderjähriger herein. "Es kommt drauf an, wie offensichtlich es ist. Der Veranstalter muss sich auch erkundigen. Aber rechtlich kann der Veranstalter nichts dafür, wenn ein falscher Ausweis vorgelegt wird. Gegen den Jugendlichen wäre somit mit Urkundenfälschung vorzugehen", erklärt Wagenhammer.

Konsequenzen für Jugendliche

"Wird ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz durch dienstliche Wahrnehmung oder Kontrolle der Polizei festgestellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten des Vollzuges", erklärt Wagenhammer.

Im Normalfall kommt es sozusagen als Warnschuss vorerst nur zu einem Gespräch zwischen einem Jugendberater aus der örtlichen Beratungsstelle und dem jugendlichen Nachtschwärmer. Nimmt die betroffene Person jedoch nicht an diesem Gespräch teil, wird ein Verfahren einberufen. Im Zuge dieses Verfahrens haben Jugendliche die Wahl: Entweder sie arbeiten in einem Bezirks-Seniorenheim oder sie zahlen eine Geldstrafe. Die soziale Leistung kann bei passenden Voraussetzungen mit Zustimmung des Jugendlichen und seines gesetzlichen Vertreters statt der Geldstrafe abgeleistet werden. Lehnt der Jugendliche die soziale Leistung ab, kommt es zu einer Geldstrafe bis zu 200 Euro. Bei erschwerenden Umständen – wie einer Wiederholungstat – sind es bis zu 300 Euro.

 

Erläuterungen und Ergänzungen zur Tabelle

Für verantwortungsbewusste Eltern ist die Weitergabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowieso ein absolutes No-Go. Dies ist auch per Jugendschutzgesetz verboten. Diese Beschränkungen gelten in Oberösterreich jedoch nicht, wenn Jugendliche Alkohol und Tabak erwerben, weil dies in ihrem Beruf oder in ihrer Ausbildung erforderlich ist.

Wer in Oberösterreich unter 16 Jahre ist, darf bis Mitternacht alleine ausbleiben. Ist er in Begleitung einer Aufsichtsperson, darf er ohne zeitliche Einschränkung fortbleiben, sofern der Jugendliche keinen besonderen Gefahren oder schädlichen Einflüssen ausgesetzt ist. Dabei muss die Aufsichtsperson laut Gesetz eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können.

In Salzburg gelten die Beschränkungen bei den Ausgehzeiten dann nicht, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 sich auf dem Weg nach Hause befinden und den Heimweg schon zur vorgeschriebenen Zeit angetreten haben oder wenn der Aufenthalt von Jugenlichen an öffentlichen Orten durch ihre berufliche Tätigkeit oder Ausbildung notwendig ist.

Strenges Bayern: Dort ist es unter 16-Jährigen grundsätzlich nicht gestattet, sich in Lokalen und Festen ohne Begleitung aufzuhalten. Der bayrischen Jugend ist es auch nicht gestattet zu rauchen. Das ist erst ab 18 erlaubt.

 

 

 

Umfrage

Jugendschutz: Soll das Gesetz vereinheitlicht werden? Jugendliche sind mobil und halten sich beim Fortgehen nicht an Landesgrenzen. Wie lange sie ab welchem Alter ausbleiben dürfen, ist aber sehr unterschiedlich... Was sagen Sie zum Thema? Ihre Meinung interessiert uns. Stimmen Sie hier ab: 

 

 

 

Und das sagen die Leser: 

Markus Lindner, Bezirksleiter der Landjugend Braunau: "Ich denke, österreichweit wäre ein einheitliches Gesetz sicher interessant, denn nach Salzburg zum Beispiel ist es von uns nicht weit. Ob dies staatenübergreifend möglich ist, ist die Frage. Sinnvoll wäre es. Unser Gesetz ist ganz in Ordnung. Für ein schärferes bin ich nicht, sondern setze auf den Hausverstand der Jugendlichen, der zum Großteil von der Erziehung abhängt. Die meisten wissen sich beim Fortgehen richtig zu verhalten. Ich würde mehr auf die Vernunft der Jugend bauen, anstatt auf strengere Gesetze."

Verena Amy Schamberger, Studentin: "Ja, ich finde das Gesetz sollte vereinheitlicht werden, da Österreich ein kleines Land ist und ein landesweites Jugenschutzgesetz alles sehr verkompliziert. Erfahrungsgemäß sind die Kontrollen von Minderjährigen in Österreich viel zu lasch. Ich habe oft genug gesehen, dass Minderjährige bei umliegenden Veranstaltungen alles bis zum hochprozentigen Alkohol erwerben können. Daher finde ich, dass Mitarbeiter bei der Ausschank besser auf Alterskennzeichnungen achten und selbst Ausweise kontrollieren sollten."

Daniel Wallner, Zivildiener beim Roten Kreuz: "Die Ausgehzeiten sind den meisten Jugendlichen gar nicht bekannt. Bei uns in Oberösterreich ist es nicht anders als in Bayern. Hier werden halt Bänder in verschiedenen Farben ausgeteilt, um das Alter der Gäste beim Ausschank von Alkohol zu kennen. Es gibt ja sehr häufig extrem junge Besucher. Kontrollen gibt es so gut wie keine. Ich selbst wurde noch nie überprüft. Es wäre viel besser, wenn es einheitliche Regelungen gäbe und nicht in jedem Bundesland bzw. gleich nach der Grenze andere Bestimmungen zu beachten sind."

Katrin Auernhammer, Redakteurin: "In meiner Jugend wurden die Gesetze nicht immer streng kontrolliert und eingehalten. Teilweise musste man nicht mal den Ausweis am Eingang vorzeigen. Alkohol wurde auch an unter 18-Jährige ausgeschenkt. Das ist jetzt sicher anders, soweit ich das beurteilen kann. Ich finde schon, dass die Gesetze einheitlich gestaltet und auch kontrolliert werden sollten. Schon alleine, damit man weiß, woran man sich halten muss. Ob das grenzübergreifend möglich ist, weiß ich nicht. Innerhalb Österreichs wäre es sicher von Vorteil."

Karl Lugmayr, Pensionierter Polizist und Vater: "Der Jugendschutz gehört unbedingt einheitlich geregelt. Speziell hier in Hochburg-Ach spüren wir das mit Burghausen in der Nachbarschaft und dem relativ nahen Land Salzburg. Da wird der Jugendschutz auf drei verschiedene Arten gehandhabt. Es soll zumindest ein Bundesgesetz geben, nicht Ländersache sein. Generell finde ich, dass unbegrenztes Fortgehen ab 16 zu früh ist. Als Polizist habe ich die Erfahrung gemacht, dass Eltern uneinsichtiger werden und manche Jugendliche viel Blödsinn im Kopf haben."

Felix Schuldenzucker, Schüler: "Gleiches Recht für alle! Zumindest innerhalb Österreichs sollte es ein einheitliches Gesetz für die Jugendlichen geben. Ob die Bayern da mitspielen, wage ich zu bezweifeln. In Simbach sind die Gesetze wesentlich strenger. Auch die Kontrollen in den Lokalen und bei Festen sind ziemlich rigoros. Gut finde ich die Bänder für die verschiedenen Alterskategorien bei den Festen im Innviertel. Allerdings kann auch hier ein Jugendlicher, wenn er einen älteren Besucher kennt, alkoholische Getränke konsumieren."

Ina Huemer, Schülerin: "Meiner Meinung nach sollte das Gesetz vereinheitlicht werden, einfach aus dem Grund, damit alle Jugendlichen Bescheid wissen und sich nicht in einem anderen Bundesland 'unabsichtlich' die Nacht um ein, zwei Stunden zu lange um die Ohren schlagen. In erster Linie aber sollten die Eltern das letzte Wort über die Ausgehzeiten haben. Außerdem muss die Ausschank von Alkohol an Minderjährige strenger unter Kontrolle stehen. Es kommt zu oft vor, dass sie ohne Probleme Zugriff auf Alkohol haben."

Johannes Winzer, Student: "Ja, ich bin dafür, dass das Gesetz zu vereinheitlichen ist. Da ich sehr nahe an der Grenze zu Salzburg lebe, fände ich es sehr störend, wenn man sich jedes Mal erkundigen müsste, was man in welchem Bundesland darf und was nicht. Wenn ich als Jugendlicher in Salzburg für etwas bestraft werden würde, das in Oberösterreich legal ist, wäre das sehr ärgerlich. Generell finde ich aber, dass die festgeschriebenen Zeiten für das Fortgehen und das Alter für Alkohol- und Tabakkonsum gut passen."

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 20.08.2017 08:17

Strenger soll nix werden?
Zumindest Rauchen ab 18 sollten wir uns von den Bayern abschauen!

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