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Freizeitwohnungen werden mit neuer Steuer belastet

Von Marina Mayrböck, Lisa Penz und Josef Schuldenzucker, 24. Jänner 2019, 17:04 Uhr

INNVIERTEL. Ziel dieser Abgabe: Leerstände reduzieren und Geld für Instandhaltung der Infrastruktur lukrieren. Jede Gemeinde entscheidet per Beschluss, ob sie den Zuschlag einheben will oder nicht

Viele Gemeinden sind mit einer steigenden Anzahl von Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz verwendet werden, und Dauercampern konfrontiert. Dadurch entstehen für die Kommunen zusätzliche Kosten, denen keine adäquaten Einnahmen gegenüberstehen. Sogenannte Freizeitwohnungen sind seit 1. Jänner 2019 mit einer Abgabe versehen. Je nach Wohnungsgröße kann diese maximal 216 Euro pro Jahr betragen. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie per Beschluss den Zuschlag einheben will.

Zur Kasse gebeten werden Eigentümer einer Freizeitwohnung oder Dauercamper. Was eine Freizeitwohnung ist, wurde im neuen oberösterreichischen Tourismusgesetz genau definiert (siehe Infokasten rechts). Diese Gemeindeabgabe ist an die Freizeitwohnungspauschale gekoppelt, die laut Tourismusgesetz seit heuer in allen Gemeinden verpflichtend einzuheben ist. Zudem wurden eben die Kommunen ermächtigt, diesen Zuschlag zu kassieren. Die maximale Zuschlagshöhe beträgt bei kleineren Wohnungen (bis 50 m²) das 1,5-Fache, bei größeren Wohnungen das Zweifache der touristischen Pauschale. Ein Eigentümer einer Wohnung über 50 Quadratmeter zahlt bei vollem Zuschlag folgendes im Jahr: 108 Euro Pauschale plus 216 Euro Zuschlag ergibt 324 Euro. Personen, die Ferienwohnungen benutzen, hätten laut Ausschussbericht des Landtages häufig ähnliche Bedürfnisse wie Touristen: Sie frequentieren die Freizeit- und Erholungseinrichtungen der Tourismusgemeinde.

Lengau stimmte für Zuschlag

In Lengau haben sich die Gemeinderäte mehrheitlich, mit nur einer Stimmenthaltung, für die Erhebung des Zuschlags ausgesprochen. In der Gemeinde gibt es 35 Wohnungen unter und 240 über 50 Quadratmeter, die laut ZMR als leerstehende Wohnungen, als Freizeitwohnungen, ausgewiesen sind. "Die Gemeinde stellt die Infrastruktur zur Verfügung: Kanal, Straßen, Schneepflug, Kindergärten. Das alles ist mit Kosten verbunden. Die Ertragsanteile kommen in diesen Fällen einer anderen Gemeinde zugute, das ist meiner Ansicht nach nicht in Ordnung", sagt SP-Bürgermeister Erich Rippl. "Zudem wird stets über Bodenversiegelung geklagt. Dem wollen wir mit dem neuen Gesetz entgegenwirken und die Leerstände in der Gemeinde minimieren."

"In der Herbstsitzung war der Tenor der Gemeinden des Bezirkes Ried dahingehend, die erhöhte Abgabe nicht einzuheben. Das Thema wird in der Sitzung am 6. Februar noch einmal diskutiert. Für 2019 glaube ich nicht, dass sie bei uns im Bezirk eingehoben wird", sagt Bürgermeistersprecher Johann Weirathmüller aus Taiskirchen.

Wichtig: Freizeitwohnung ist nicht gleich Zweitwohnsitz. "Die Freizeitwohnungsabgabe wird bei uns bei rund zehn Prozent der Nebenwohnsitze zutreffen. Die uns bekannten Nebenwohnsitze haben meistens Studenten, die irgendwo studieren und hoffentlich nach Studiumsende wieder zurückkommen und bei uns arbeiten. Die sind von dieser Abgabe nicht betroffen", sagt Braunaus Bezirkshauptmann Georg Wojak.

 

"Mein Leben wird sich jetzt ganz sicher ändern!"
Martin Bruckbauer würde gerne in die Zukunft blicken können. Bild: ho

„Pauschale wird die Zahl leer stehender Wohnungen nicht verringern!“

Aufgrund der Grenzlage zu Deutschland sind Wohnungen und Immobilien in der Marktgemeinde Obernberg auch als Zweitwohnsitze interessant. Rund 2000 Wohnsitze zählt die Marktgemeinde, 250 davon werden als Zweitwohnsitze genutzt. „Wir sind natürlich vor allem für deutsche Bürger interessant“, sagt Bürgermeister Martin Bruckbauer.

Dass durch die Neuregelung im oö. Tourismusgesetz und der Einhebung einer Freizeitwohnungspauschale der Leerstand an Wohnungen verringert wird, glaubt Bruckbauer nicht: „Das kann ich mir nicht vorstellen. Sinnvoller wäre es gewesen, eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen, wie das etwa in Tirol oder Kärnten der Fall ist. Dann würde sich auch der Verwaltungsaufwand lohnen.“ Die Nutzer von Zweitwohnsitzen würden zwar die Infrastruktur der Gemeinde in Anspruch nehmen, aber für die Gemeinde selbst schaue dabei nichts heraus.

Schon vor zwei Jahren habe man daher in Obernberg per Brief an die Besitzer von Zweitwohnsitzen appelliert, hier einen Hauptwohnsitz anzumelden. „Rund 50 Personen haben daraufhin reagiert“, sagt Bürgermeister Martin Bruckbauer. Im Gemeinderat wurde bereits beschlossen, künftig die Freizeitwohnungspauschale einzuheben. „Mit 100 Prozent Zuschlag haben wir in Obernberg den goldenen Mittelweg gewählt.“

Für 50 Prozent Zuschlag hat sich die Gemeinde Lochen entschieden. In Lochen stehen fünf sogenannte Hüttendörfer, die seit 1983 am Mattsee errichtet wurden: Gebertsham, Niedertrum Ost, Niedertrum West, Stein und Rackersing. Bezahlen müssen die Besitzer der Freizeitwohnungen und Badehütten und die Dauercamper.

Das sind in Lochen rund 700. „Wir haben uns für die Pauschale entschieden, weil wir auch in den Hüttendörfern für die Infrastruktur wie Kanal, Wasser und so weiter aufkommen und diese Instand halten müssen“, erklärt Lochens Bürgermeister Franz Wimmer (VP). Der Gemeinderat hat sich für 50 Prozent dessen entschieden, was gesetzlich eingenommen werden könnte. „Das ist genug, es gab ja schon eine gewaltige Erhöhung am Anfang des Jahres“, erklärt Wimmer und weist auf die Tourismuspauschale und die Ortstaxe hin, die die Gemeinde verpflichtend einheben muss und keine Wahl hat – im Gegensatz zur Zweitwohnungsabgabe.

 

 

"In den Gemeinden gibt es einen nicht unbeträchtlichen Leerstand"
Johann Hingsamer, VP Bild: rokl

"In den Gemeinden gibt es einen nicht unbeträchtlichen Leerstand"

Was die Änderungen durch das oö. Tourismusgesetz für die Innviertler Kommunen bedeuten und ob Freizeitwohnungspauschale und Zweitwohnsitzabgabe wesentliche Mehreinnahmen für die 112 Gemeinden darstellen, erklärt Johann Hingsamer, Präsident des OÖ. Gemeindebundes und VP-Bürgermeister von Eggerding, im Interview.

Volkszeitung: Gibt es Gemeinden im Innviertel, die die Steuer auf Zweitwohnsitze nicht einheben werden? Wenn ja, welche?

Hingsamer: Die Gemeinden haben seit Jahresbeginn die Möglichkeit in Form eines Zuschlages zur Freizeitwohnungspauschale eine Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. Die Freizeitwohnungspauschale ist ja verpflichtend und geht an die Tourismusorganisationen. Frei steht den Kommunen, für Zweitwohnsitze zu kassieren. Voraussetzung ist ein Beschluss im Gemeinderat. Derzeit gibt es noch keinen Überblick, welche Kommunen diese Beschlüsse bereits gefasst haben beziehungsweise noch fassen werden. Die Einhebung erfolgt erst im vierten Quartal eines jeden Jahres. Ausgenommen von der Abgabe sind aber zum Beispiel Arbeiterwohnsitze sowie Schüler- und Studentenwohnungen.

Ist bereits eine Tendenz, ob sich die Innviertler Kommunen vermehrt für die Einhebung aussprechen werden, zu erkennen?

Eine Tendenz kann ich nur schwer voraussagen. Es werden meiner Meinung nach jedoch nur ein Teil der Gemeinden die Beschlüsse zur Einhebung fassen.

Was bedeutet das neue Gesetz für die Gemeinden konkret? Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Für Tourismusgemeinden gibt es keinen Mehraufwand zur bisherigen Regelung. Für Nicht-Tourismusgemeinden jedoch schon, insbesondere wegen der erstmals einzuhebenden Freizeitwohnungspauschale. Es gibt Kommunen in denen die Zweitwohnsitze mehr sind als die Hauptwohnsitze – insbesondere in Tourismusgemeinden. Auch für den Wohnungsleerstand und für die Zweitwohnsitze erbringen die Gemeinden Leistungen, wie zum Bespiel Winterdienst, Müllentsorgung sowie Wasserversorgung und -entsorgung. Aus diesem Grund sind diese Abgaben meiner Meinung nach sehr wohl gerechtfertigt.

Ist das Thema Zweitwohnsitz überhaupt essentiell in den meisten Innviertler Gemeinden beziehungsweise geht es um viel Geld für die Kommunen?

Der Zweitwohnsitz hat im Innviertel hauptsächlich in den Tourismusgemeinden eine größere Bedeutung. Allerdings gibt es in vielen anderen Kommunen auch einen nicht unbeträchtlichen Leerstand oder zumindest Wohnungen, bei denen kein Hauptwohnsitz angemeldet ist. Insofern hat dies schon eine Bedeutung.

 

Fragen und Antworten

1. Wer muss den Gemeindezuschlag zahlen und wer nicht?

Das Tourismusgesetz stellt es den Gemeinden frei, zur Freizeitwohnungspauschale mittels Gemeinderatsbeschlusses einen Zuschlag auszuschreiben und einzuheben.

2. Was ist eine Freizeitwohnung?

Wenn eine Wohnung länger als 26 Wochen eines Kalenderjahres nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Keine Freizeitwohnung ist es, wenn sie zu folgenden Zwecken benötigt wird:
a) Gästeunterkunft
b) Erfüllung der Schulpflicht, Besuch einer allgemein bildenden höheren, berufsbildenden Schule, Hochschule oder Absolvierung einer Lehre
c)Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
d) Berufsausübung (Pendler)
e) Unterbringung von Dienstnehmern

3. Beispiel: Ein Braunauer studiert in Graz und hat dort seinen Hauptwohnsitz (HWS), weil er so in den Genuss einer günstigeren Öffi-Jahreskarte kommt. Muss er bezahlen?

Er kann nur dann Auslöser für die Freizeitwohnungspauschale samt allfälligem Zuschlag sein, wenn in der „alten“ Wohnung keine Person einen HWS hat. Hatte der Student in der Wohnung seiner Eltern den HWS, ändert sich durch seinen Wechsel des HWS nichts, solange in der betreffenden Wohnung noch jemand mit HWS gemeldet ist. Hatte der Student allerdings eine eigene Wohnung, die durch den Umzug in den Studienort nur mehr als NWS verwendet wird, ist Abgabenpflicht gegeben.

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2  Kommentare
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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 24.01.2019 20:12

Kriegt ein Kinderloser auch Geld für die Infrastrukturkosten des Kindergartens zurück, den dieser ja gar nicht braucht, aber mitbezahlt hat? Die Gemeinden sollen etwas weiter denken. Deren Horizont scheint sehr beschränkt.

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apeliothes (45 Kommentare)
am 24.01.2019 18:46

Im Text ist der Aufwand für Kindergärten erwähnt- das kann wohl nicht stimmen, da die Kinder am Hauptwohnsitz gemeldet sind und dort in den Kiga gehen...

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