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Brunnenbesitzer ärgern sich über "Anschlusszwang"

Von Lisa Penz, 28. Februar 2019, 17:04 Uhr
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In Altheim soll eine öffentliche Wasserversorgungsanlage entstehen. Die beiden Brunnen wurden bereits errichtet. Bild: vorich

RIED, ALTHEIM, NEUKIRCHEN. Betroffene aus dem Bezirk Ried formierten Widerstand gegen die Anschlusspflicht. Bürgermeister appellieren: "Ist das System erst etabliert, werden viele Bürger froh darüber sein."

Laut Gesetz müssen Häuser, die im 50-Meter-Umkreis von Ortswasserleitungen liegen, an das öffentliche Netz anschließen. Die Bürgermeister sind verpflichtet, die Anschlusspflicht durchzusetzen und die daraus ergebenden Gebühren vorzuschreiben. Andernfalls könnte den Ortschefs "Amtsmissbrauch" oder "Untreue" vorgeworfen werden. Der Druck dürfte erst in den vergangenen Jahren größer geworden sein. Wenig Verständnis haben Betroffene, die schon länger einen Hausbrunnen haben oder über Wassergenossenschaften versorgt werden. Diese müssen den Anschluss selbst zahlen, auch wenn der Brunnen zuvor funktioniert und gutes Wasser geliefert hat. Im Bezirk Ried haben sich zuletzt Dutzende Brunnenbesitzer formiert, um gegen diesen "Anschlusszwang" zu protestieren, die OÖN berichteten.

"Muss sich erst etablieren"

Auch in Neukirchen herrscht Unmut. Zwar gibt es in der 2.400-Seelen-Gemeinde noch keine öffentliche Wasserversorgung, so ist aber eine im Entstehen. Ein Brunnen wurde bereits errichtet. Die Leitungen sollen im Sommer ausgebaut werden, sodass im Herbst die ersten Haushalte angeschlossen werden können. "Die einen sind froh darüber, die anderen nicht", sagt SP-Ortschef Hannes Prillhofer, der betont, dass die Gemeinden nur die ausführenden Organe sind. Er appelliert: "Es ist natürlich etwas Neues. Da gibt es viel Angst in der Bevölkerung. Sobald sich das System etabliert hat, wird sich die Ungewissheit legen. Beim Kanalbau war es nicht anders." Positiv sei, dass mit dem Leitungsausbau auch die Glasfaserleitungen mitverlegt werden. Jene Haushalte, die an das Netz anschließen, können, "sofern sie wollen", auch vom schnellen Breitband-Internet profitieren.

"Nicht überall positives Echo"

Ähnlich ist die Situation in Altheim, auch hier gibt es noch keine Ortswasserleitung, die Brunnen wurden aber bereits errichtet. VP-Bürgermeister Franz Weinberger rechnet mit Widerstand: "Die Anschlusspflicht wird nicht überall auf positives Echo stoßen." Er sieht es aber ähnlich wie Prillhofer: "Nach ein paar Jahren, wenn alles ordnungsgemäß läuft, wird man darüber froh sein."

Seit 2009 arbeitet der Gemeinderat Altheim an einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage. Errichtet wurden bisher zwei Brunnen, der eine auf der Gatterbauerwiese, der andere in der Nähe der Feuerwehr. Auch der rechtliche Rahmen sei geklärt, sagt Weinberger und kündigt an: "Im Laufe des Jahres soll mit dem Leitungsbau begonnen werden." Verzögert habe sich das Projekt etwa, weil die Pumpversuche wiederholt werden mussten. Solche Projekte bräuchten ihre Zeit, sagt Weinberger. Er hofft, dass die Altheimer hinter dem Projekt stehen. Gemeinsam wolle er es zu einem guten Ende führen.

Kaum Thema bei Behörde

Eva Gotthalmseder von der Bezirkshauptmannschaft sagt, dass die Anschlusspflicht Gemeindesache sei. Die Behörde werde erst eingeschaltet, wenn es zum Strafvollzug komme. Und das sei im Bezirk Braunau eher selten der Fall.

 

"Der Druck auf Bürgermeister, das Gesetz zu vollziehen, ist sehr groß"
Bild: Alexander Schwarzl

„Der Druck auf Bürgermeister, das Gesetz zu vollziehen, ist sehr groß“

OÖN: Wie groß ist der Druck auf Bürgermeister ihre Leute zum Anschluss an das örtliche Wassernetz zu zwingen?

Hingsamer: Bürgermeister sind verpflichtet, die Gesetze zu vollziehen. Der Druck auf sie ist sehr groß, da die Gemeindeaufsicht des Landes schon in den letzten Jahren jeden Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, wenn bekannt wurde, dass der Anschlusszwang in einer Gemeinde nicht vollzogen wurde.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Kein Bürgermeister hat Interesse daran, sich vor Gericht verantworten zu müssen. Wenn der Anschlusszwang nicht vollzogen wird, wäre das die Folge. Im neuen Gemeinderecht gibt es jetzt für die Aufsicht auch die Möglichkeit der Verwahrung. Davon hoffe ich, wird nunmehr vor einer Anzeige Gebrauch gemacht.
Können Sie die Einwände der

Initiative „Zukunft Hausbrunnen“ nachvollziehen?

Das OÖ. Trinkwasserversorgungsgesetz wurde vor ein paar Jahren ja schon dahin angepasst, dass an eine Ortswasserleitung zwar anzuschließen ist und damit die Gebühr fällig wir, jedoch bei Nachweis der Wasserqualität aus dem eigenen Hausbrunnen, keine Abnahmeverpflichtung für jeweils fünf Jahre nach Befundvorlage besteht. Damit gibt es auch keine Benützungsgebühr und der eigene Hausbrunnen kann weiter verwendet werden, solange die Qualität des Wassers in Ordnung ist. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, kann man die Anschlussgebühr auch als gewisse „Versicherung“ betrachten, sollte der eigene Brunnen Probleme machen. Finanziell ist eine Ortswasserleitung nur dann zu bewerkstelligen, wenn möglichst alle ihren Beitrag leisten. Das ist die eine Seite des Problems. Bei zu geringer Abnahme befindet sich das Wasser zu lange in der Leitung, was zwar die Qualität nicht mindert, jedoch die frische des Wassers geht dann verloren. Auch das ist zu beachten.

Wie handhaben Sie die Wasseranschluss-Pflicht in Ihrer Gemeinde?

In Eggerding versorgt die Gemeinde im Ortszentrum mehrere Objekte und Liegenschaften aus gemeindeeigenen Brunnen. Zusätzlich gibt es eine Wassergenossenschaft für ein neues Siedlungsgebiet. In beiden Fällen besteht Anschlusspflicht im Bereich der Leitungen. Der Vorteil einer Wassergenossenschaft besteht darin, dass rechtlich keine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung besteht. Allerdings hat eine Genossenschaft ein größeres wirtschaftliches Problem, wenn nur ein Teil der Häuser im Versorgungsgebiet sich dieser anschließt. Deshalb wird kaum ein Funktionär in einer Genossenschaft die Verantwortung für Wasserqualität und Quantität übernehmen, wenn sich nicht alle Liegenschaften im Versorgungsgebiet beteiligen. Das wirtschaftliche Risiko trägt dann die Genossenschaft. Der größere Teil im Gemeindegebiet von Eggerding ist mit Hausbrunnen versorgt.

 

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(Symbolbild) Bild: (dpa/Oliver Berg)

Firmenchef wegen unerlaubter Wasserentnahme zur Kasse gebeten

Hohe Wellen schlägt ein Beschluss des Landesverwaltungsgerichts in Uttendorf: Ein Firmenchef muss Strafe zahlen, weil er auf einem gepachteten Grundstück Wasser über einen Hausbrunnen bezogen hat. Die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1959 besagt, dass Grundwasser nur vom Grundstücksbesitzer, nicht aber vom -pächter, entnommen werden darf. Die Aufregung im Ort ist groß, da es in der Gemeinde sehr viele gepachtete Grundstücke gibt, laut Bürgermeister Josef Leimer mehr als 160. Die betroffenen Hausbesitzer fürchten jetzt ebenfalls Auswirkungen.

Der VP-Ortschef erklärt die Sondersituation in der Gemeinde: Die Agrargemeinschaft verpachtet seit jeher Grundstücke in Uttendorf und ist in jenen Fällen im Grundbuch auch als Eigentümer eingetragen. Wie die wasserrechtliche Situation bei den Pächtern aussehe, habe er schon zuvor beim Land nachgefragt, „nur eine Antwort habe ich nie bekommen“, sagt er.

„Altes Gesetz novellieren!“

Einem Unternehmer wurde das alte Gesetz wie anfangs erwähnt nun zum Verhängnis. Grundsätzlich verstehe Leimer die Behörde, die sich ja bloß an die Gesetze halte. Mache sie es nicht, werde ihr Amtsmissbrauch vorgeworfen. Aber nachvollziehen kann er die Regelung „bei aller Liebe“ nicht. Das Gesetz sei veraltet, sagt Leimer, der auf eine Novellierung hofft: „Pächter und Grundbesitzer müssen gleichgestellt werden.“ Leimer führe bereits Gespräche mit Politikern, aber: „Dass sich etwas ändert, glaube ich erst, wenn ich es schriftlich habe.“

Sonderfall in Uttendorf

Er spürt die Verunsicherung auch in anderen Gemeinden. „Unser Fall hat Staub aufgewirbelt, wer weiß, in welchen Gemeinden es ähnliche Situationen gibt.“ Plan B wäre eine Ortswasserleitung zu errichten, das wäre aber Leimers „letzter Plan“. Er befürchtet, dass, wenn es einen Gemeinschaftsbrunnen gebe, das sehr gute Wasser des Mattigtals in andere Gebiete abgepumpt werde.

Die Situation in Uttendorf sei ein Sonderfall, sagt Eva Gotthalmseder, die in der Bezirkshauptmannschaft Braunau für Wasserangelegenheiten zuständig ist.

Schuld sei die besondere Baurechtskonstruktion im Ort mit der Agrargemeinschaft, die im Grundbuch als Eigentümer auftritt. Ihr sei nicht bekannt, dass es in einer anderen Gemeinde im Bezirk Braunau einen ähnlichen Fall gebe. Generell seien wasserrechtliche Genehmigungen oder die Anschlusspflicht kein großes Thema bei der Bezirkshauptmannschaft.

 

Ausnahmen der Anschluss- bzw. Bezugspflicht

Gerhard Greiner, Wasserrechtsreferent der Bezirkshauptmannschaft Ried, erklärt, dass grundsätzlich zwischen Anschluss- und Bezugspflicht unterschieden wird. Von der Anschlusspflicht ausgenommen sind lediglich Wassergenossenschaften und Betriebswasserleitungen öffentlicher Eisenbahnen. Anders sieht es bei den Ausnahmen in puncto Bezugspflicht aus. Diese müssen genehmigt werden, wenn die Eignung des Trinkwassers aus der eigenen Wasserversorgungsanlage durch einen entsprechenden Befund nachgewiesen wird und Trink- sowie Nutzwasser in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Zudem muss sichergestellt werden, dass es zu keiner Verbindung zwischen der eigenen Wasserversorgungsanlage und jener der Gemeinde kommt. Darüber hinaus muss die hygienische Gefährdung des Versorgungsnetzes durch die eigene Anschlussleitung ausgeschlossen werden. Die Ausnahme von der Bezugspflicht ist auf zehn Jahre befristet. Nach Ablauf von fünf Jahren muss eine Verlängerung für weitere fünf Jahre beantragt werden.

Bis zu 1.000 Euro Strafe

Zuständige Behörde ist die Gemeinde. Wer der Anschluss- bzw. Bezugspflicht nicht nachkommt, muss mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Vollzogen werden die Strafbestimmungen von den Bezirkshauptmannschaften. „Bisher hatten wir nur zwei Fälle dieser Art, aber in Zukunft werden es wahrscheinlich mehr. Die Gemeinden werden vermehrt in die Pflicht genommen und müssen der IKD, der Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oberösterreich, Bericht erstatten. Da sich in einigen Innviertler Gemeinden aber Wiederstand regt, rechnen wir damit, dass uns das Thema künftig häufiger beschäftigen wird“, sagt Gerhard Greiner.

 

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Josef Leimer Bild: mala

Zahlen und Zitate

160 Grundstücke in Uttendorf sind laut Gemeinde von dem Gesetz, dass nur Eigentümer die Brunnen benützen dürfen, betroffen.

5 Jahre lang hat der Besitzer eines Hausbrunnens keine Abnahmepflicht, wenn die Wasserqualität in Ordnung ist. In dieser Zeit muss er keine Benützungsgebühr zahlen.

2 Brunnen wurden zur Wasserversorgung in Altheim gebaut. Im Laufe des Jahres soll der Leitungsausbau vorangetrieben werden.

"Finanziell ist eine Ortswasserleitung nur tragbar, wenn alle ihren Beitrag leisten."
Johann Hingsamer, VP, Präsident des OÖ. Gemeindebundes und Bürgermeister der Gemeinde Eggerding. Der Druck auf seine Amtskollegen in den Innviertler Kommunen sei sehr groß, die Vollziehung der Anschlusspflicht zu überwachen.

"Eine Ortswasserleitung zu bauen, wäre für mich der letzte Ausweg!"
Josef Leimer, Bürgermeister aus Uttendorf (ÖVP), hofft auf eine Novellierung des Gesetzes. Plan B und Josef Leimers „letzter Plan“ wäre eine Ortswasserleitung. In seiner Gemeinde gebe es eine Sondersituation, weil die Agrargemeinschaft viel verpachtet.

 

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11  Kommentare
11  Kommentare
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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 28.02.2019 21:31

Wenns trocken ist, fährt eh die Feuerwehr und bringt Wasser - in den wenigsten Gemeinden kostendeckend für den Erhalter der Feuerwehren.

S'Tankfahrzeug hat eh Zeit, und irgend ein Landwirt oder Pensionist fährt um a Trinkgeld bzw. Naturalien aus meist regionaler Erzeugung (Freistadt, Grieskirchen, Hofstetten,...)

Die Ausnahmeregelung macht aber durchaus Sinn, wenn Qualität und Quantität passen. Wenn es an anderen Kriterien festgemacht wird, wer anschließen muß, dann begeben sich die Bürgermeister auf dünnes Eis.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 28.02.2019 20:36

Was der Bauer nicht kennt, das....

Sudern statt Hirn ist halt eine urösterreichische Eigenschaft. Im Innviertel sowieso.

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baches (7 Kommentare)
am 28.02.2019 18:46

Die Bürgermeister sind nur denen es vorgeschrieben wird was ihr obersten und die Lobbyisten vereinbart wurden. Dennoch informieren sie ihre Bürger nicht korrekt, so wie auch in diesem Artikel falsche Informationen drinnen sind. Z.B. kann die Ausnahme zur Bezugspflicht für 10 Jahre beantragt werden. Nach 5 Jahren muss man wieder ein Wassergutachten abgeben, und nach 10 Jahren kann erneut eine Ausnahme zur Bezugspflicht beantragt werden.
Dieses ganze Vorgehen der Politik ist für mich nur eine Abhängigkeit der Bürger zu erzwingen um in Zukunft eine Cashcow zu haben, oder das ganze an Konzerne wie Nestlé zu verkaufen! Und da will man Einem verkaufen unsere Entscheidungsträger sind für die Bedürfnisse der Bürger!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 28.02.2019 20:38

Entängstige dich. Aber trotzdem muss ich dir verraten: DU WIRST STERBEN. Irgendwann einmal.

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baches (7 Kommentare)
am 01.03.2019 05:48

Das ist Tatsache, dass du nicht vollständig informiert wirst. Und das hat einen faulen Beigeschmack. Ich bin entängstigt.

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jago (57.723 Kommentare)
am 28.02.2019 18:31

Gesetze, die die Exorizisten als "demokratisch entstanden" ans Schwarze Brett gehängt haben, fallen den Wählern ins Kreuz.

Ich gehe nicht mehr hin.

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Wosisdolos (711 Kommentare)
am 28.02.2019 18:03

Da geht's rein ums Geld. Müsste ihnen ja wurscht sein ob das Wasser passt oder nicht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 28.02.2019 20:37

Welches Geld?

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 28.02.2019 17:24

das ist wieder eine der großen Zwangsmassnahmen des Herrn Brunn sogenannter Sachverständiger des Landes OÖ

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jago (57.723 Kommentare)
am 28.02.2019 18:32

Der ist doch ein Demokrat, der Herr!

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gmes (45 Kommentare)
am 01.03.2019 08:11

Das wär mir aber neu, dass Landesbeamte inzwischen die Gesetze beschließen. Sollte das nicht vielleicht doch der Oö. Landtag gewesen sein und das auch schon im Jahr 1956?

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